Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 14728 Rhinow sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,3 km vom Suchpunkt

16,6 km vom Suchpunkt

29,3 km vom Suchpunkt

29,3 km vom Suchpunkt

34,3 km vom Suchpunkt

36,4 km vom Suchpunkt

Ein Rhinower Arbeitgeber organisiert die Schulung geeigneter Ersthelfer und die Information seiner Belegschaft. Der Lehrgang richtet sich nach vorhandenen Qualifikationen. Zusätzlich müssen die örtlichen Erste-Hilfe-Einrichtungen und Abläufe bekannt sein. Für die finanzielle Vorbereitung werden mögliche berechtigte Lehrgangsgebühren von weiteren Leistungen und eigenen Arbeitgeberaufwendungen unterschieden.
Ein Rhinower Betrieb möchte eine gewünschte Änderung der Teilnehmerliste nachvollziehbar festhalten. Beziehen Sie sich in der Nachricht an die Schule auf die konkrete Buchung und erläutern Sie, welche Person oder Angabe betroffen ist. So kann der Anbieter gezielt antworten, statt verschiedene Listenstände zu vergleichen.
Die neue Teilnahme wird erst nach der Rückmeldung als bestätigt behandelt. Der Ausbildungsbedarf der betroffenen Personen bleibt dabei ausdrücklich zu klären. Bei Inhouse-Unterricht werden Änderungen an der Gruppe mitgeteilt; zusätzliche offene Plätze werden separat angefragt. Übernehmen Sie den bestätigten Stand anschließend in die betriebliche Planung und geben Sie aktualisierte Hinweise an die Beschäftigten weiter.
Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren hängt vom zuständigen Unfallversicherungsträger und dessen Bedingungen ab. Zusätzliche Vereinbarungen werden gesondert am Angebot gelesen. Arbeitsentgelt und Fahrtkosten verbleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Diese Aufwendungen fallen deshalb nicht schon wegen eines berechtigten Abrechnungswegs aus der internen Planung heraus. Klären Sie den tatsächlich beauftragten Leistungsumfang und unverständliche Positionen, bevor die Schulung finanziell freigegeben wird.
Lernbedarf, Information und Auftrag ergänzen sich.
Geeignete vorhandene Nachweise berücksichtigen.
Die örtlichen Einrichtungen und Abläufe vermitteln.
Leistungen und eigene Aufwendungen einordnen.
Die DGUV beschreibt eine regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisung aller Betriebsangehörigen. Sie behandelt Einrichtungen und Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen im Betrieb. Dazu gehören etwa die zuständigen Ersthelfer, Notruf und vorhandenes Material. Solche Angaben müssen zum tatsächlichen Arbeitsplatz passen. Eine Qualifizierung einzelner Personen vermittelt allgemeine Fähigkeiten, während die Belegschaft zusätzlich erfahren muss, wie die betriebliche Organisation vor Ort funktioniert und wer dafür zuständig ist.
Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang beschreibt die DGUV die Benennung durch den Unternehmer. Schulungsbescheinigung und betriebliche Funktion sind daher unterschiedliche Schritte. Die Information über zuständige Personen gehört zur Organisation nach der Qualifizierung.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Fragen Sie mit der Ausbildungsstelle nach den Unternehmensunterlagen, die Ihre zuständige BG oder Unfallkasse für berechtigte Teilnahme verlangt.
Die Vorgaben des eigenen Trägers beachten.
Zusätzlich Vereinbartes getrennt prüfen.
| Frage | Grundlage |
|---|---|
| Welcher Lehrgang? | Persönlicher Qualifikationsstand |
| Welche Abläufe vor Ort? | Betriebliche Unterweisung |
| Welche Kosten? | Trägerbedingungen und tatsächlicher Auftrag |
Für betriebliche Ersthelfer gilt in der Regel ein Zweijahresabstand. Vorhandene geeignete Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Eine neue Aufgabe allein verlangt keine wiederholte Grundausbildung; für Zweifelsfälle nennt die DGUV auch Ausbildung statt Fortbildung.
Regulär umfasst sie neun Einheiten von je 45 Minuten. Pausen kommen hinzu. Inhouse verkürzt diesen Rahmen nicht; Beschäftigte benötigen den vollständigen vereinbarten Lehrgang mit Gelegenheit, die praktischen Aufgaben selbst unter Anleitung zu bearbeiten.
Die DGUV verweist für Ausbildung und Fortbildung auf speziell ermächtigte Ausbildungsstellen und verlinkt deren Liste. Ein solcher Eintrag bestätigt keinen verfügbaren Termin. Die passende konkrete Veranstaltung und mögliche Durchführung am Betriebsstandort werden anschließend tatsächlich angefragt und vereinbart.