Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 99338 Plaue sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,0 km vom Suchpunkt

8,6 km vom Suchpunkt

8,9 km vom Suchpunkt

22,3 km vom Suchpunkt

22,8 km vom Suchpunkt

23,0 km vom Suchpunkt

Für Beschäftigte aus Plaue wird ein geeigneter Lehrgang anhand ihrer persönlichen Voraussetzungen gewählt. Die Qualifizierung vermittelt Grundlagen und praktische Fähigkeiten. Der Rahmen der Fortbildung enthält verpflichtende und optionale Themen. Die Organisation im Unternehmen verbindet den Ausbildungsstand mit der Benennung als Ersthelfer und den Informationen zum tatsächlichen Arbeitsplatz.
Ein Betrieb aus Plaue vergleicht Rückmeldungen mehrerer Schulen. Achten Sie zuerst darauf, ob jeweils dieselbe Gruppe und derselbe Ausbildungsbedarf beschrieben werden. Einzelne offene Kursplätze und eine eigene Inhouse-Durchführung sind unterschiedliche organisatorische Angebote.
Fehlende Angaben zu Termin, Raum oder Teilnehmerzahl werden vor einer Zusage ergänzt. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert Arbeitgeberunterlagen und den vorgesehenen direkten Abrechnungsweg berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Zusätzlich angebotene Leistungen sollten verständlich benannt sein. Wenn die tatsächliche Durchführung feststeht, kann der Auftrag intern freigegeben und die Freistellung der angemeldeten Beschäftigten verbindlich geplant werden.
Klären Sie mit der Ausbildungsstelle, welche Unternehmensangaben nach den Vorgaben Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse benötigt werden.
Die Trägerbedingungen vor der Anmeldung beachten.
Zusätzliche Vereinbarungen getrennt betrachten.
Nach erfolgreicher Teilnahme am Ersthelferlehrgang beschreibt die DGUV die Benennung durch den Unternehmer. Eine Bescheinigung über die Schulung ist deshalb nicht die gesamte betriebliche Organisation. Die vorgesehene Funktion muss im Unternehmen eingeordnet werden, und die Belegschaft braucht Kenntnis der zuständigen Personen. Regelmäßige Unterweisung vermittelt außerdem die örtlichen Einrichtungen und Abläufe. Allgemeine Ausbildung und Information zum Arbeitsplatz greifen dabei ineinander, ohne identische Aufgaben zu erfüllen.
Persönlicher Bedarf und interne Organisation bleiben sichtbar.
Geeignete vorhandene Nachweise einordnen.
An den vorgesehenen Aufgaben praktisch mitarbeiten.
Die Benennung im Unternehmen klären.
Für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen. Geeignete Vorqualifikationen werden berücksichtigt; eine neue Aufgabe allein verlangt keine erneute Grundausbildung. In Zweifelsfällen nennt die DGUV auch Ausbildung statt Fortbildung.
Bezug
Qualifikation erwerben oder erhalten
Bezug
Funktion im Unternehmen
Bezug
Organisation am Arbeitsplatz
Der DGUV-Rahmen kennt für die Fortbildung verpflichtende und optionale Inhalte. Beschäftigte sollen sich im passenden Lehrgang mit den vorgesehenen Aufgaben befassen und selbst praktisch mitarbeiten können. Die Auswahl ergänzender Themen einer konkreten Veranstaltung ergibt sich aus deren tatsächlichem Rahmen. Eine allgemeine Übersicht legt nicht das Programm einer bestimmten Schule fest. Sie zeigt aber, weshalb ein beliebiger Vortrag oder gemeinsames Ansehen von Informationen nicht die reguläre praktische Qualifizierung ersetzt.
Regulär sind neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten vorgesehen. Pausen kommen hinzu. Die Durchführung im Betrieb reduziert diesen Rahmen nicht; Beschäftigte benötigen den vollständigen vereinbarten Zeitraum, um die praktischen Inhalte selbst unter Anleitung bearbeiten zu können.
Der reguläre betriebliche Rahmen beinhaltet Präsenz und praktische Übungen. Ein Video allein genügt ihm nicht. Die Beschäftigten brauchen eine passende Veranstaltung, in der sie Aufgaben selbst angeleitet bearbeiten und Verständnisfragen zu den vorgesehenen Inhalten klären können.
Diese eigenen Aufwendungen verbleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Sie sind von einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Berücksichtigen Sie sie zusätzlich zum konkreten Angebotsumfang und zu den Bedingungen des zuständigen Trägers in Ihrer internen Kostenplanung.