Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 01990 Ortrand sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,2 km vom Suchpunkt

18,2 km vom Suchpunkt

20,4 km vom Suchpunkt

20,6 km vom Suchpunkt

23,7 km vom Suchpunkt

28,3 km vom Suchpunkt

Für die Ersthelferaufgabe im Ortrander Betrieb ist der tatsächliche Qualifikationsstand entscheidend. Prüfen Sie geeignete vorhandene Bescheinigungen, bevor neue Lehrgänge beauftragt werden. Ausbildung oder Fortbildung kann offen oder als vereinbarte Inhouse-Schulung besucht werden. Der reguläre Rahmen enthält praktische Präsenzteilnahme und jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten.
Ein Ortrander Arbeitgeber möchte neue und bereits geschulte Beschäftigte anmelden. Stellen Sie der Schule die vorhandenen Nachweise und den jeweiligen Bedarf dar. Eine gemeinsame Teilnehmerliste bedeutet noch nicht, dass für alle derselbe Lehrgang passend ist.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann Ausbildung und Fortbildung konkret einordnen. Danach werden offene Plätze oder eine eigene Inhouse-Gruppe angefragt. Für Unterricht im Unternehmen gehören Raum und Standort zur Absprache. Die bestätigte Zuordnung der Personen hilft bei Anmeldung und Freistellung. Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren sowie zusätzlich vereinbarte Leistungen werden vor der Buchung mit der Schule geklärt.
| Frage | Einordnung |
|---|---|
| Wer braucht welchen Lehrgang? | Fachlicher Bedarf |
| Wo kann die Gruppe praktisch lernen? | Geeignete Durchführung |
| Welche zusätzliche Leistung wird gewünscht? | Gesonderte Vereinbarung |
Ein früherer Führerscheinkurs kann unter den DGUV-Voraussetzungen betrieblich berücksichtigt werden: Er muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle erfolgt und höchstens zwei Jahre alt sein. Andere anerkannte Qualifikationen können ebenfalls relevant sein. Diese Prüfung betrifft den Betrieb, nicht eine pauschale private Ablaufregel des Fahrerlaubnisnachweises. Die erstmalige Benennung als Ersthelfer schreibt keine neue Grundausbildung vor. Lassen Sie unklare Ausgangsstände mit Blick auf den geeigneten weiteren Lehrgang einordnen.
Ortrander Unternehmen klären mit der ermächtigten Ausbildungsstelle, welche Angaben für berechtigte Lehrgangsgebühren nach den Trägerbedingungen benötigt werden.
Die vorgesehenen Personen und den zuständigen Träger einordnen.
Weitere Leistungen ausdrücklich gesondert vereinbaren.
Mehrere Beschäftigte zusammenzubringen ist eine Organisationsfrage; ihre fachlichen Ausgangsstände bleiben individuell. Die Ausbildungsstelle sollte wissen, welche Qualifizierung angefragt wird. Bei einer Durchführung im Unternehmen wird ein für die praktischen Aufgaben geeigneter Raum abgestimmt. Die Gruppe braucht Zeit zum eigenen Versuch und für Rückfragen. Planen Sie deshalb die Vertretung anderer Arbeitsaufgaben ein. Digitale Informationen oder eine kurze Besprechung liefern nicht denselben Rahmen wie die reguläre praktische Präsenzschulung.
Die Angaben machen den Bedarf verständlich.
Welche anerkannte Qualifikation liegt vor?
Was muss die Schule noch einordnen?
Welche Personen sollen welchen Lehrgang besuchen?
Für betriebliche Ersthelfer ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre zum Erhalt von Kenntnissen und Fähigkeiten vorgesehen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten ergeben 405 Minuten Unterricht. Pausen werden zusätzlich berücksichtigt. Reguläre Ausbildung und Fortbildung behalten diesen Unterrichtsumfang auch bei einer vereinbarten Inhouse-Durchführung für die tatsächliche Gruppe bei.
Die DGUV zählt notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung zu den regulären Bestandteilen. Besondere zusätzliche Leistungen werden als solche vereinbart. Die Firma sollte bereits bei der Anfrage deutlich machen, welcher weitere Umfang benötigt wird.
Der Arbeitgeber trägt diese Aufwendungen nach den DGUV-Hinweisen. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Bedingungen des zuständigen Trägers. Die Kostenarten sind deshalb vor der verbindlichen Beauftragung auseinanderzuhalten.