Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 99189 Gebesee sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,9 km vom Suchpunkt

14,0 km vom Suchpunkt

15,4 km vom Suchpunkt

15,8 km vom Suchpunkt

16,0 km vom Suchpunkt

16,9 km vom Suchpunkt

Gebesee · Thüringen
Ein Lehrgang soll Gebeseer Beschäftigte für die Ersthelferaufgabe qualifizieren. Beginnen Sie die Auswahl bei den Personen: Welche anerkannten Kenntnisse sind bereits vorhanden? Danach werden Ausbildung oder Fortbildung und eine passende Durchführung vereinbart. Die regelmäßige Auffrischung ist für betriebliche Ersthelfer in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.

Ein Gebeseer Betrieb möchte erstmals eine eigene Gruppe anmelden. Bereiten Sie die Anfrage mit Teilnehmerzahl, gewünschtem Zeitraum und Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung vor. Konkrete Angaben ermöglichen der Schule eine passende Antwort zu verfügbaren Lehrgängen.
Für Unterricht am Betriebsstandort werden auch Raum und tatsächliche Anschrift beschrieben. Nach Rückfragen wird die angebotene Durchführung schriftlich festgehalten. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert Arbeitgeberunterlagen und den direkten Abrechnungsweg berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Zusätzliche Leistungen und mögliche weitere Kosten werden vor der Zusage geklärt. Erst danach erhält die Gruppe verbindliche Angaben zum geplanten Tag.
Bei der Auswahl offener Plätze ist die konkrete Veranstaltung maßgeblich. Für Inhouse wird die Durchführung mit einem geeigneten Raum vereinbart. In beiden Fällen sollen Beschäftigte selbst an praktischen Aufgaben arbeiten können. Der Lehrgang gehört deshalb als eigene Lernzeit in die betriebliche Organisation. Digitale Informationen oder eine kurze Besprechung liefern nicht denselben Rahmen wie die reguläre Präsenzqualifizierung. Klären Sie intern, wie laufende Aufgaben während des Unterrichts anderweitig übernommen werden.
Drei Entscheidungen bleiben unterscheidbar.
Geeignete vorhandene Qualifikation betrachten.
Passenden Ausbildungsweg mit der Schule klären.
Ersthelferaufgabe im Unternehmen zuordnen.
Klärung
Welche Qualifikation ist belegt?
Klärung
Offener Kurs oder vereinbarte Gruppe?
Klärung
Welche weitere Leistung wird angefragt?
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Gebeseer Unternehmen klären für die vorgesehenen Personen die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse.
Erforderliche Angaben mit der ermächtigten Schule vorbereiten.
Besondere Leistungen gesondert vereinbaren.
Neu im Unternehmen bedeutet nicht zwangsläufig neu in Erster Hilfe. Eine anerkannte Qualifikation kann bereits bestehen. Prüfen Sie geeignete Nachweise mit Blick auf die vorgesehene Aufgabe und legen Sie offene Fragen der Ausbildungsstelle vor. Eine ungeprüfte Grundausbildung für alle neuen Namen auf einer Liste würde diese Unterschiede übergehen. Im Zweifelsfall erläutert die Schule, welcher Lehrgang passt; nach den DGUV-Hinweisen kommt dann auch Ausbildung statt Fortbildung infrage.

Die Lehrkraft kann bei einem eigenen Versuch erkennen, wo eine Erklärung noch Fragen offenlässt.

Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten, somit 405 Minuten Unterricht. Die Pausen kommen hinzu. Auch eine vereinbarte Inhouse-Durchführung bleibt in diesem regulären Rahmen der Qualifizierung.
Nach den DGUV-Hinweisen trägt diese Aufwendungen der Arbeitgeber. Berechtigte Kursgebühren können dagegen nach den Voraussetzungen des zuständigen Trägers übernommen werden. Zusätzliche gewünschte Leistungen sind vor der Beauftragung eigens zu vereinbaren.
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung zählen zu den Standardbestandteilen. Wenn darüber hinaus Leistungen gewünscht werden, sollten sie als solche benannt werden. Der angebotene Umfang lässt sich dann vor der verbindlichen Beauftragung einordnen.