Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 04880 Dommitzsch sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
24,5 km vom Suchpunkt

26,1 km vom Suchpunkt

30,2 km vom Suchpunkt

30,6 km vom Suchpunkt

33,1 km vom Suchpunkt

36,1 km vom Suchpunkt

Betriebliche Ersthelfer sollen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten erhalten. Für Dommitzscher Beschäftigte wird der passende Lehrgang anhand vorhandener Voraussetzungen bestimmt. Die Fortbildung enthält praktische Lernaufgaben; der Ausbildungsrahmen kennt verpflichtende und ergänzende Themen. Die allgemeine Qualifizierung wird mit den eigenen Informationen des Unternehmens zur Organisation der Ersten Hilfe verbunden.
Ein Dommitzscher Betrieb bereitet die Information für einen bestätigten Schulungstag vor. Übernehmen Sie Anschrift und Beginn aus der Kursbestätigung. Die allgemeine Kontaktadresse eines Anbieters muss nicht mit dem tatsächlichen Unterrichtsraum übereinstimmen.
Bei einer Inhouse-Gruppe werden der abgestimmte Raum und eine Ansprechperson für den Zugang genannt. Der Ausbildungsbedarf sollte bereits mit der ermächtigten Schule geklärt sein. Fehlen noch Arbeitgeberangaben für Anmeldung oder direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren, werden sie vorab ergänzt. Änderungen an der Teilnahme gehen direkt an den Anbieter, damit die Beschäftigten verbindliche und übereinstimmende Angaben erhalten.
Die allgemeine Schulung erklärt nicht automatisch jeden Arbeitsplatz. Beschäftigte brauchen zusätzlich Kenntnis der eigenen Zuständigkeiten und Abläufe für Erste Hilfe. Das Unternehmen vermittelt diese Informationen und stellt den Bezug zum betrieblichen Einsatz her. Halten Sie außerdem fest, welche Schulungen tatsächlich absolviert wurden. Ein bestätigter Platz belegt noch keine abgeschlossene Teilnahme. Wenn jemand ausfällt, bleibt der persönliche Bedarf sichtbar und kann mit einem passenden weiteren Lehrgang nachgeplant werden.
Erfragen Sie bei der Ausbildungsstelle, welche Unternehmensunterlagen für berechtigte Teilnahme nach den Vorgaben Ihres zuständigen Trägers erforderlich sind.
Das Verfahren der eigenen BG oder Unfallkasse beachten.
Weitere Vereinbarungen getrennt im Angebot lesen.
Der DGUV-Rahmen für Fortbildungen enthält verpflichtende und optionale Lerninhalte. Damit geht es um eine vorgesehene Qualifizierung und nicht nur um einen beliebigen Vortrag für die Gruppe. Beschäftigte sollen die Aufgaben im passenden Lehrgang selbst bearbeiten können. Welche ergänzenden Themen in einer konkreten Veranstaltung behandelt werden, ist deren tatsächlichem Rahmen zu entnehmen. Eine allgemeine Themenbeschreibung sagt kein besonderes Angebot einer einzelnen Schule zu. Nutzen Sie den Unterricht für Fragen und angeleitete praktische Arbeit.
| Frage | Grundlage |
|---|---|
| Welcher Lehrgang? | Persönliche Qualifikation |
| Welche Lerninhalte? | Rahmen der passenden Schulung |
| Welche Abläufe im Betrieb? | Eigene Organisation |
Unterricht und interne Organisation brauchen unterschiedliche Informationen.
Geeignete vorhandene Nachweise berücksichtigen.
An den vorgesehenen Lernaufgaben mitarbeiten.
Interne Zuständigkeiten erklären.
In der Regel ist für betriebliche Ersthelfer alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen. Eine neue Aufgabe allein verlangt keine erneute Grundausbildung; geeignete absolvierte Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen gehören zur Bedarfsermittlung.
Sie umfasst regulär neun Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten. Zusätzliche Pausen gehören zur Veranstaltung. Eine Inhouse-Durchführung verkürzt diesen Rahmen nicht; Beschäftigte brauchen den vollständigen vereinbarten Zeitraum mit Gelegenheit zur eigenen angeleiteten praktischen Mitarbeit.
Die DGUV nennt insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen zusätzlich zur Unterrichtszeit für reguläre betriebliche Lehrgänge. Das wird bei der Freistellung berücksichtigt. Die konkreten Veranstaltungszeiten und der Ablauf werden mit der Ausbildungsstelle für die Planung abgestimmt.
Für berechtigte Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Zusätzliche Leistungen sind gesondert zu prüfen. Arbeitsentgelt und Fahrtkosten verbleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber und werden neben dem Angebotsumfang in dessen eigene Kostenplanung einbezogen.