Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 72534 Hayingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
26,1 km vom Suchpunkt

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Hayingen · Baden-Württemberg
Hayinger Betriebe wählen Ausbildung oder Fortbildung nach den tatsächlichen Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen sind einzubeziehen. Eine neue Aufgabe bedeutet nicht automatisch nochmals Grundausbildung. Reguläre Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten und werden bei ermächtigten Ausbildungsstellen durchgeführt. Für die laufende Qualifizierung ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.

Ein Hayinger Betrieb sammelt Rückmeldungen zu einer Schulungsanfrage. Vergleichen Sie, ob die Schulen jeweils dieselbe Teilnehmergruppe und denselben Ausbildungsbedarf beschreiben. Bei fehlenden Angaben bitten Sie um eine konkrete Ergänzung zum gewünschten Tag oder Durchführungsort.
Eine eigene Inhouse-Gruppe wird mit Raumangaben angefragt; offene Plätze werden für einzelne Personen bestätigt. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die nötigen Arbeitgeberunterlagen und den vorgesehenen direkten Abrechnungsweg berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Zusätzliche Leistungen sollten so benannt sein, dass der Umfang des Auftrags vor der Zusage klar ist. Erst danach wird die Freistellung verbindlich organisiert.
Die reguläre Ersthelferqualifizierung im Betrieb setzt eine ermächtigte Ausbildungsstelle voraus. Die DGUV verweist dafür auf das entsprechende Verzeichnis. Prüfen Sie diese Voraussetzung für das gesuchte Angebot. Ein allgemeiner Kursname oder eine passende Anschrift beantwortet die Frage nach dem betrieblichen Lehrgang nicht allein. Nennen Sie bei der Anfrage ausdrücklich die benötigte Kursart und lassen Sie offene Angaben dazu klären, bevor die Personen verbindlich angemeldet werden.
Reguläre betriebliche Lehrgänge enthalten praktische Aufgaben und werden nicht durch reine Online-Unterlagen ersetzt.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die DGUV zählt Lehrgangsräume zum Standardumfang. Dabei ist unerheblich, ob die Ausbildungsstelle eigene oder angemietete Räume nutzt oder der Betrieb einen Raum kostenlos bereitstellt. Bei ausdrücklich gewünschter Durchführung außerhalb ihrer Räume können tatsächliche Mehrkosten eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung erfordern. Der Begriff Inhouse allein begründet jedoch keine bestimmte Zusatzgebühr. Entscheidend sind die konkret verlangte Leistung und ein tatsächlich damit verbundener zusätzlicher Aufwand.
Eine passende Anfrage bezieht sich auf die tatsächlichen Personen.
Geeignete anerkannte Vorbildung prüfen.
Ausbildung oder Fortbildung bestimmen.
Verfahren für berechtigte Gebühren klären.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet berechtigte Lehrgangsgebühren direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab. Vor der Buchung werden die Voraussetzungen und gegebenenfalls notwendige vorherige Anträge für die konkrete Teilnahme nach dem zuständigen Verfahren geprüft.
Träger und Berechtigung feststellen.
Erforderliche Arbeitgeber- und Personendaten bereitstellen.
Grundlage
Ermächtigung für den Lehrgang
Grundlage
Qualifikationsbedarf der Person
Grundlage
Standard und ausdrücklich vereinbarte Wünsche

In Zweifelsfällen erlaubt die DGUV dieses Vorgehen ausdrücklich. Beide regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die passende Auswahl richtet sich nach dem tatsächlichen Qualifikationsbedarf der Person; ein allgemeiner Ausschluss einer Ausbildung anstelle von Fortbildung wäre deshalb unzutreffend.
Nicht allein wegen der neuen Aufgabe. Geeignete anerkannte Qualifikationen können bereits bestehen. Prüfen Sie die tatsächlichen Nachweise der vorgesehenen Person und klären Sie darauf aufbauend den erforderlichen Lehrgang, bevor die Anmeldung bei der Ausbildungsstelle erfolgt.
Nach den DGUV-Hinweisen trägt der Arbeitgeber diese Aufwendungen. Sie sind von berechtigten Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Auch bei direkter Abrechnung der Schulungsgebühr über die ermächtigte Ausbildungsstelle sind die eigenen betrieblichen Aufwendungen für die tatsächliche Teilnahme einzuplanen.