Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 27336 Rethem (Aller) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
16,3 km vom Suchpunkt

16,5 km vom Suchpunkt

18,3 km vom Suchpunkt

18,3 km vom Suchpunkt

19,2 km vom Suchpunkt

23,1 km vom Suchpunkt

Die Ausbildung oder Fortbildung wird nach vorhandenen Voraussetzungen der Beschäftigten ausgewählt. Für ein Rethemer Team verbindet der Lehrgang praktische Fähigkeiten mit weiteren Grundlagen des Helfens. Eine Inhouse-Durchführung wird vereinbart. Für die finanzielle Vorbereitung sind die Bedingungen berechtigter Lehrgangsgebühren und der konkrete Leistungsumfang getrennt zu betrachten.
Ein Rethemer Betrieb möchte einen Unterrichtstag störungsfrei ermöglichen. Klären Sie intern die Vertretung für die angemeldeten Beschäftigten und geben Sie die bestätigten Kurszeiten weiter. Auch bei einer Inhouse-Schulung sollten die Teilnehmenden nicht parallel für gewöhnliche Aufgaben eingeplant werden.
Die Schule erläutert Ablauf und Teilnahmehinweise. Ausbildung oder Fortbildung werden nach dem tatsächlichen Bedarf angefragt; die Buchung nennt die vorgesehenen Personen. Für eine eigene Gruppe wird zusätzlich der Raum abgestimmt. Offene Lehrgänge sind gesondert mit konkretem Platz zu bestätigen. So beruhen Freistellung und Information der Beschäftigten auf derselben Vereinbarung mit dem Anbieter.
Der allgemeine DGUV-Ausbildungsrahmen nennt Notruf und psychische Betreuung. Diese Themen ergänzen die praktischen Inhalte und zeigen verschiedene Aufgaben des Helfens. Beschäftigte können die vorgesehenen Inhalte angeleitet bearbeiten und Verständnisfragen stellen. Arbeitsbezogene Beispiele können dabei einen Bezug herstellen. Die eigenen Zuständigkeiten und Abläufe der Ersten Hilfe erklärt das Unternehmen zusätzlich, damit die allgemeine Qualifizierung mit der Organisation am Rethemer Arbeitsplatz verbunden wird.
Die einzelne Person und das Angebot gehören in die Vorbereitung.
Geeignete vorhandene Schulungen berücksichtigen.
Praktische Mitarbeit ermöglichen.
Gebühren und zusätzlichen Aufwand unterscheiden.
Betriebliche Ersthelfer benötigen in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung. Eine neue Aufgabe allein verlangt keine automatische Wiederholung geeigneter Grundausbildung; vorhandene Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen zählen zur Bedarfsermittlung.
Grundlage
Persönliche Voraussetzungen
Grundlage
Bestätigte Vereinbarung
Grundlage
Zuständiges Trägerverfahren
Berechtigte Lehrgangsgebühren können über eine ermächtigte Ausbildungsstelle nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers direkt abgerechnet werden. Weitere Leistungen einer Inhouse-Vereinbarung sind davon getrennt zu lesen. Lassen Sie offene Positionen vor dem Auftrag erläutern. Nach den DGUV-Hinweisen verbleiben Arbeitsentgelt und Fahrtkosten beim Arbeitgeber. Diese eigenen Aufwendungen gehören deshalb neben den Trägerbedingungen in die interne Planung. Eine mögliche Gebührenübernahme ist keine allgemeine Zusage, jeden Aufwand der Veranstaltung zu tragen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Klären Sie mit der Ausbildungsstelle vor der Anmeldung, welche Angaben Ihr zuständiger Unfallversicherungsträger benötigt.
Die Berechtigung nach den BG- oder Unfallkassenvorgaben prüfen.
Gesonderte Vereinbarungen vor dem Auftrag nachvollziehen.
Regulär sind neun Einheiten zu jeweils 45 Minuten vorgesehen. Pausen kommen hinzu. Inhouse reduziert den Unterrichtsrahmen nicht; Beschäftigte benötigen den vollständigen vereinbarten Zeitraum, um die vorgesehenen praktischen Aufgaben selbst unter Anleitung bearbeiten zu können.
Die DGUV nennt insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen zusätzlich zur Unterrichtszeit für reguläre betriebliche Lehrgänge. Das gehört in die Freistellungsplanung. Stimmen Sie den konkreten Ablauf und die vollständigen Veranstaltungszeiten mit der Ausbildungsstelle ab, bevor die interne Planung feststeht.
Die ausgestellten Bescheinigungen dokumentieren absolvierte Schulungen der betreffenden Beschäftigten. Eine Anmeldung allein belegt die Teilnahme noch nicht. Ordnen Sie die Unterlagen zu und halten Sie Ausfälle weiterhin als Bedarf fest, um eine passende weitere Veranstaltung zu organisieren.
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