Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07926 Gefell sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,4 km vom Suchpunkt

15,6 km vom Suchpunkt

20,8 km vom Suchpunkt

22,3 km vom Suchpunkt

22,6 km vom Suchpunkt

24,5 km vom Suchpunkt

Eine Gefeller Firma klärt passende Ausbildung oder Fortbildung anhand vorhandener anerkannter Qualifikationen. Die neue interne Ersthelferrolle allein erfordert keine Grundausbildung von vorn. Die regelmäßige Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Ein Inhouse-Wunsch betrifft die vereinbarte Durchführung der regulären praktischen Präsenzschulung für die tatsächliche Gruppe.
Ein Gefeller Betrieb muss die Zusammensetzung einer bereits angefragten Schulungsgruppe ändern. Melden Sie die Änderung direkt der Schule, bevor andere Personen am vereinbarten Tag erscheinen. Deren vorhandene Nachweise und Ausbildungsbedarf müssen zum vorgesehenen Lehrgang passen.
Fragen Sie, welche Anmeldung oder Arbeitgeberangaben aktualisiert werden sollen, und geben Sie erst die bestätigten Daten intern weiter. Bei einem Inhouse-Termin wird zugleich geprüft, ob die geänderte Gruppe zur bisherigen Absprache passt. Weitere offene Lehrgangsplätze werden gesondert bestätigt. Dadurch ist für beide Seiten klar, welche Beschäftigten tatsächlich für Ausbildung beziehungsweise Fortbildung angemeldet sind.
Eigenschutz, Notruf und Verbandmittel sind Themen des allgemeinen Ausbildungsrahmens. Auch die Betreuung betroffener Personen gehört dazu. Beschäftigte können Fragen aus dem Arbeitsumfeld einbringen und Zusammenhänge im Unterricht praktisch aufgreifen. Ein kurzer Vortrag zu einer Einzelfrage ist keine vollständige reguläre Qualifizierung. Besondere zusätzliche Wünsche sollte die Gefeller Firma deshalb eigens mit der Schule besprechen, statt sie aus allgemeinen Themenangaben als garantierte Leistung jedes Lehrgangs abzuleiten.
Berechtigte Lehrgangsgebühren folgen den Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse; andere betriebliche Ausgaben sind davon zu unterscheiden.
Erforderliches Verfahren mit der Schule abstimmen.
Weitere Leistungen ausdrücklich vereinbaren.
Die Angaben sollen zu den vorgesehenen Personen passen.
Anerkannte Vorbildung berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung zuordnen.
Lernort und Teilnahme abstimmen.
| Bereich | Klärung |
|---|---|
| Qualifizierung | Passender Kursbedarf |
| Organisation | Offen oder Inhouse |
| Betrieb | Ersthelfereinsatz und Zuständigkeiten |
Für die betriebliche Verwendung nennt die DGUV einen Führerscheinkurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, der nicht älter als zwei Jahre ist. Betrachten Sie die konkrete vorhandene Bescheinigung vor einer weiteren Anmeldung. Weitere anerkannte Qualifikationen können ebenfalls einbezogen werden. Die Voraussetzungen betreffen die betriebliche Verwendung und sind keine allgemeine private Ablaufregel des Fahrerlaubnisnachweises. Der tatsächliche Ausgangsstand der Person bestimmt die fachliche Einordnung der weiteren Kurswahl.
Die Gruppe benötigt einen geeigneten Raum und Freistellung von anderen Arbeitsaufgaben während der Schulung.
Für Ausbildung und Fortbildung sind jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten vorgesehen. Hinzu kommen Pausen. Eine vereinbarte Inhouse-Durchführung verändert diesen Unterrichtsumfang nicht; die Gruppe braucht eine vollständige geeignete Schulung mit praktischer Teilnahme.
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung zählen nach den DGUV-Hinweisen zu den regulären Bestandteilen. Weitere besondere Wünsche werden ausdrücklich vereinbart. Ein Angebot sollte erkennen lassen, welcher zusätzliche Umfang von der Firma tatsächlich angefragt wird.
Die reguläre betriebliche Ersthelferschulung verlangt praktische Ausbildung in Präsenz. Ein rein digitales Informationsangebot ersetzt diese Qualifizierung nicht. Die Teilnehmenden sollen Aufgaben unter Anleitung selbst bearbeiten können und die vorgesehenen Fähigkeiten im Unterricht praktisch aufgreifen.