Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 04936 Schlieben sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,5 km vom Suchpunkt

16,7 km vom Suchpunkt

24,2 km vom Suchpunkt

24,7 km vom Suchpunkt

29,6 km vom Suchpunkt

33,9 km vom Suchpunkt

Für Beschäftigte Schliebener Betriebe wird die passende Schulung anhand der tatsächlichen Voraussetzungen ausgewählt. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen können bereits vorliegen. Eine neue Ersthelferaufgabe bedeutet nicht automatisch neue Grundausbildung. Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle klärt den konkreten Lehrgang und das Verfahren für berechtigte betriebliche Lehrgangsgebühren.
Ein Schliebener Betrieb will die Abrechnung vor der Buchung klären. Beschreiben Sie der ermächtigten Ausbildungsstelle den tatsächlichen betrieblichen Lehrgang mit Teilnehmerzahl und Ausbildungsbedarf. Fragen Sie, welche Arbeitgeberangaben für die direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren benötigt werden.
Das konkrete Angebot sollte erkennen lassen, welche zusätzlichen Leistungen vereinbart und gegebenenfalls gesondert berechnet werden. Damit kann die interne Freigabe auf denselben Angaben beruhen wie der spätere Auftrag. Ob offene Plätze oder eine eigene Inhouse-Gruppe gesucht werden, gehört bereits in die Anfrage. Für Unterricht im Betrieb werden außerdem Raum und tatsächlicher Standort abgestimmt.
Prüfung
Tatsächlich absolvierte Ausbildung
Prüfung
Betriebliche Verwendung
Prüfung
Berechtigung und Trägeranforderungen
Berechtigte Lehrgangsgebühren werden im vorgesehenen Verfahren zwischen ermächtigter Ausbildungsstelle und Unfallversicherungsträger abgerechnet. Eine direkte Abrechnung zwischen Mitgliedsunternehmen und Träger ist dafür nicht vorgesehen. Planen Sie eine selbst bezahlte Rechnung deshalb nicht ohne Prüfung als später sicher erstattungsfähig ein. Fragen Sie die Ausbildungsstelle vorher nach dem konkreten Verfahren und klären Sie mit dem zuständigen Träger gegebenenfalls verlangte vorherige Anträge für die vorgesehene Teilnahme.
Eine reine Online-Schulung ersetzt den regulären betrieblichen Lehrgang mit Übungen nicht.
Ein Führerscheinkurs kann unter den DGUV-Voraussetzungen für die betriebliche Ersthelferaufgabe berücksichtigt werden. Dafür muss die Schulung bei einer ermächtigten Stelle erfolgt sein und darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die tatsächliche Bescheinigung liefert die Angaben für diese Prüfung. Diese zeitliche Voraussetzung betrifft die betriebliche Verwendung. Sie ist keine allgemeine Zweijahresablauffrist für den privaten Führerscheinnachweis und ersetzt keine Prüfung weiterer vorhandener Vorqualifikationen.
Die Kurswahl folgt dem tatsächlichen Bedarf der Personen.
Anerkannte geeignete Qualifikation einbeziehen.
Ausbildung oder Fortbildung passend wählen.
Trägerzuständigkeit und notwendige Angaben feststellen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für berechtigte Lehrgangsgebühren benötigt die ermächtigte Ausbildungsstelle die nach dem Trägerverfahren verlangten Informationen. Fragen Sie vor der Anmeldung nach diesen Unterlagen und einer gegebenenfalls erforderlichen vorherigen Genehmigung.
Die konkrete Teilnahme nach den Trägeranforderungen prüfen.
Verlangte Unternehmens- und Personenangaben vollständig bereitstellen.
Fortbildung ist für betriebliche Ersthelfer in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Die tatsächlichen Voraussetzungen bestimmen die passende Schulung. Für Zweifelsfälle erlaubt die DGUV auch eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung; die konkrete Auswahl ist entsprechend dem Bedarf zu klären.
Nicht allein wegen der neuen Aufgabe. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen können vorhanden sein. Prüfen Sie deshalb die tatsächlichen Nachweise der vorgesehenen Person und stimmen Sie die passende Qualifizierung ab, bevor die Anmeldung bei der ermächtigten Ausbildungsstelle erfolgt.
Nach den DGUV-Hinweisen trägt der Arbeitgeber Arbeitsentgelt und Reisekosten. Diese Aufwendungen sind von berechtigten Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Auch bei deren direkter Abrechnung durch die Ausbildungsstelle sind die eigenen betrieblichen Aufwendungen für die tatsächliche Teilnahme zu berücksichtigen.