Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 99636 Rastenberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,3 km vom Suchpunkt

16,8 km vom Suchpunkt

17,8 km vom Suchpunkt

20,0 km vom Suchpunkt

20,8 km vom Suchpunkt

22,3 km vom Suchpunkt

Für Beschäftigte Rastenberger Betriebe wird der Lehrgang nach den tatsächlichen Voraussetzungen ausgewählt. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden einbezogen. Ausbildung und Fortbildung bei ermächtigten Ausbildungsstellen umfassen regelmäßig jeweils neun Unterrichtseinheiten. Eine neue Aufgabe bedeutet nicht automatisch nochmals Grundausbildung. Für eine eigene Gruppe wird die konkrete Durchführung mit der Ausbildungsstelle abgestimmt.
Ein Rastenberger Unternehmen möchte einen Raum für eine Inhouse-Schulung anbieten. Beschreiben Sie der Schule, welcher Bereich am geplanten Tag verfügbar wäre, und lassen Sie die Voraussetzungen für Unterricht und Übungen abstimmen. Der Raum sollte danach nicht parallel für andere Termine eingeplant werden.
Zur Anfrage gehören die Gruppe und ihr Ausbildungsbedarf. Eine Ansprechperson übernimmt Zugang und organisatorische Rückfragen vor Ort. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die nötigen Arbeitgeberunterlagen sowie den möglichen direkten Abrechnungsweg berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Weitere Leistungen und gesonderte Kosten werden vor einer Zusage aus dem konkreten Angebot geklärt.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet berechtigte Lehrgangsgebühren unmittelbar mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Vor der Buchung werden dessen Anforderungen an die konkrete Teilnahme und gegebenenfalls erforderliche vorherige Anträge geprüft.
Träger und Berechtigung feststellen.
Die verlangten Arbeitgeber- und Personenangaben bereitstellen.
Eine reine Online-Schulung ersetzt den regulären betrieblichen Lehrgang mit Übungen nicht.
Ein Besprechungsraum ist nicht allein durch seine Bezeichnung für jeden Unterricht geeignet. Erläutern Sie der Ausbildungsstelle, wie der angebotene Raum genutzt und eingerichtet ist, und lassen Sie die Bedingungen für praktische Aufgaben klären. Die Beurteilung bezieht sich auf die tatsächlich geplante Veranstaltung. Fragen Sie nach, welche weiteren Angaben die Ausbildungsstelle dafür benötigt, bevor der Raum verbindlich als Unterrichtsort vereinbart wird.
Die DGUV nennt für den Standardlehrgang unter anderem Unterrichtsmaterial, Teilnehmerunterlagen, Teilnahmebescheinigung und die Bereitstellung geeigneter Räume. Der Standard ist mit höchstens zwanzig Teilnehmenden beschrieben. Bei ausdrücklich gewünschten Abweichungen, die tatsächliche Mehrkosten verursachen, kann eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung erforderlich sein. Lesen Sie die Leistungsangaben deshalb nach dem konkret vereinbarten Umfang. Eine allgemeine Bezeichnung wie Inhouse ersetzt die genaue Benennung einer zusätzlich beauftragten Leistung nicht.
Die Auswahl berücksichtigt den tatsächlichen Bedarf.
Geeignete anerkannte Nachweise einbeziehen.
Ausbildung oder Fortbildung passend wählen.
Trägeranforderungen vor der Anmeldung klären.
Grundlage
Qualifikationsbedarf der Personen
Grundlage
Tatsächliche Bedingungen der Veranstaltung
Grundlage
Standard und ausdrücklich vereinbarte Ergänzungen
Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Die konkrete Kurswahl berücksichtigt die tatsächlichen Voraussetzungen. In Zweifelsfällen kann nach den DGUV-Hinweisen auch eine Ausbildung anstelle der Fortbildung besucht werden; ein allgemeiner Ausschluss dieser Möglichkeit gilt nicht.
Nicht allein aufgrund der neuen Benennung. Geeignete anerkannte Qualifikationen können bereits bestehen. Prüfen Sie deshalb die tatsächlichen Nachweise der vorgesehenen Person und klären Sie ihren benötigten Lehrgang, bevor die Anmeldung bei der ermächtigten Ausbildungsstelle erfolgt.
Nach den DGUV-Hinweisen trägt er Arbeitsentgelt und Reisekosten. Diese Positionen sind von berechtigten Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Selbst wenn die Ausbildungsstelle die Schulungsgebühren direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnet, bleiben solche betrieblichen Aufwendungen gesondert einzuplanen.