Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 09477 Jöhstadt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,3 km vom Suchpunkt

10,1 km vom Suchpunkt

16,1 km vom Suchpunkt

22,4 km vom Suchpunkt

28,9 km vom Suchpunkt

29,5 km vom Suchpunkt

Jöhstadt · Sachsen
Für Beschäftigte Jöhstädter Betriebe wird der passende Lehrgang nach deren tatsächlichem Qualifikationsbedarf gewählt. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt; eine neue Aufgabe verlangt nicht automatisch erneut Grundausbildung. Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen und wird bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle organisiert.

Ein Jöhstädter Betrieb möchte Beschäftigte mit unterschiedlichen freien Tagen schulen lassen. Fragen Sie nach passenden offenen Lehrgängen und lassen Sie die jeweiligen Plätze konkret bestätigen. Für die interne Planung gehören die tatsächlichen Unterrichtsorte zu den einzelnen Buchungen.
Ausbildung oder Fortbildung werden nach vorhandenen Nachweisen angefragt. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle erklärt die erforderlichen Arbeitgeberangaben und direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Zusätzliche Leistungen werden vorher vereinbart. Falls später eine eigene Gruppe gewünscht wird, erhält die Schule dafür eine gesonderte Inhouse-Anfrage mit Raum und Standort. Die Bedingungen einzelner offener Buchungen werden dabei nicht einfach übernommen.
Die DGUV nennt für die betriebliche Verwendung eines Führerscheinkurses Voraussetzungen: Die Schulung muss durch eine ermächtigte Stelle erfolgt sein und darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Sehen Sie deshalb die tatsächliche Bescheinigung an. Diese Prüfung betrifft den Einsatz für die betriebliche Ersthelferaufgabe. Sie setzt keine allgemeine Zweijahresablauffrist für den privaten Führerscheinnachweis und darf nicht ohne Prüfung der konkreten Schulung als pauschale Anerkennung behandelt werden.
Vorhandene Qualifikation und tatsächlicher Lehrgang werden zusammen betrachtet.
Geeignete anerkannte Vorbildung berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung auswählen.
Trägeranforderungen für die Anmeldung klären.
Die DGUV verweist für reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Lehrgänge auf ermächtigte Ausbildungsstellen. Prüfen Sie diese Voraussetzung bei der Auswahl des Anbieters. Ein ansprechender Kurstitel oder eine passende Unterrichtsadresse ersetzt sie nicht. Die Lehrgangsart sollte in der Anfrage eindeutig genannt werden. Fragen Sie bei offenen Angaben nach, ob die konkrete Schulung im Rahmen der betrieblichen Ersthelferqualifizierung durchgeführt wird, bevor die einzelnen Personen verbindlich angemeldet werden.
Reguläre betriebliche Lehrgänge enthalten eigene Übungen und werden nicht durch reine Online-Unterlagen ersetzt.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet berechtigte Lehrgangsgebühren direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Vor der Anmeldung werden das konkrete Verfahren, die notwendigen Arbeitgeberangaben und gegebenenfalls vorherige Anträge geklärt. Arbeitsentgelt und Reisekosten trägt der Arbeitgeber.
Voraussetzungen für die konkrete Teilnahme prüfen.
Die verlangten Unternehmens- und Personenangaben bereitstellen.
| Prüfung | Grundlage |
|---|---|
| Lehrgangsrahmen | Ermächtigte Ausbildungsstelle |
| Vorhandener Kurs | Tatsächlich absolvierte Schulung |
| Verwendung | Konkrete betriebliche Voraussetzungen |
In Zweifelsfällen nennt die DGUV diese Möglichkeit ausdrücklich. Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die tatsächlichen Voraussetzungen der Person bestimmen die passende Auswahl; ein grundsätzlicher Ausschluss einer Ausbildung anstelle von Fortbildung wäre deshalb nicht zutreffend.
Nicht allein wegen der neuen Aufgabe. Geeignete anerkannte Qualifikationen können bereits bestehen. Prüfen Sie die tatsächlichen Nachweise und stimmen Sie den erforderlichen Lehrgang darauf ab, bevor die Anmeldung erfolgt. Die neue Benennung allein beantwortet diese Qualifikationsfrage nicht.
Wenn eine ausdrücklich gewünschte Abweichung vom Standardumfang tatsächliche Mehrkosten verursacht, kann eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung nötig werden. Klären Sie den konkreten Wunsch und dessen Umfang vor dem Auftrag. Eine allgemeine feste Zusatzgebühr für jeden Inhouse-Kurs folgt daraus nicht.