Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 25361 Krempe sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,5 km vom Suchpunkt

9,8 km vom Suchpunkt

10,0 km vom Suchpunkt

10,5 km vom Suchpunkt

11,1 km vom Suchpunkt

13,6 km vom Suchpunkt

Ein Kremper Betrieb wählt passende Ausbildung oder Fortbildung nach vorhandenen anerkannten Qualifikationen. Reguläre Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Offene Teilnahme und Inhouse werden organisatorisch abgestimmt; die praktische Präsenzschulung bleibt der fachliche Rahmen für die vorgesehenen Beschäftigten.
Ein Kremper Unternehmen möchte verhindern, dass angemeldete Beschäftigte während des Unterrichts für betriebliche Aufgaben zurückgerufen werden. Stimmen Sie vorab die Vertretung ab und geben Sie den bestätigten Kurstag an die internen Zuständigen weiter. Das gilt auch dann, wenn eine Inhouse-Schulung im eigenen Gebäude stattfindet.
Die Ausbildungsstelle erklärt Beginn und vorgesehenen Ablauf. Die Beschäftigten sollten dieselben Angaben erhalten und den Tag entsprechend einplanen können. Ob Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird, wird bereits bei der Anfrage benannt. Offene Lehrgänge und eigene Gruppen werden mit der Schule jeweils konkret gebucht und bestätigt.
Der tatsächliche Qualifikationsstand steht am Anfang.
Anerkannte Vorbildung beachten.
Ausbildung oder Fortbildung bestimmen.
Offen oder Inhouse abstimmen.
Der Ausbildungsrahmen behandelt unter anderem Eigenschutz, Notruf und Verbandmittel. Auch die Betreuung betroffener Personen gehört zu den Themen. Beschäftigte können Fragen aus ihrem Arbeitsumfeld mitbringen und Zusammenhänge im Unterricht praktisch nachvollziehen. Ein kurzer Vortrag zu einer einzelnen Frage ist kein Ersatz für den regulären Lehrgang. Besondere zusätzliche Wünsche sollte der Kremper Betrieb daher eigens benennen, statt aus einer allgemeinen Themenangabe auf garantierte Zusatzleistungen jeder Ausbildungsstelle zu schließen.
Praktische Versuche können zeigen, welche Abläufe trotz einer gelesenen Erklärung noch unklar geblieben sind.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die Kremper Firma stimmt Berechtigung und erforderliche Angaben mit der ermächtigten Ausbildungsstelle ab.
Zuständige BG oder Unfallkasse bestimmen.
Weitere Leistungen ausdrücklich vereinbaren.
Bedeutung
Passender Kursbedarf
Bedeutung
Geeigneter Lernort
Bedeutung
Betriebliche Ersthelferaufgabe
Die DGUV nennt eine Führerscheinschulung bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, die nicht älter als zwei Jahre ist, für diese betriebliche Verwendung. Sehen Sie die konkrete Bescheinigung deshalb vor einer weiteren Anmeldung an. Weitere anerkannte Qualifikationen können ebenfalls berücksichtigt werden. Die neue interne Ersthelferrolle allein verlangt keinen Ausbildungsneubeginn. Die betrieblichen Voraussetzungen sind zugleich keine allgemeine private Ablaufregel für den Fahrerlaubnisnachweis; beide Verwendungen sind getrennt einzuordnen.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Pausen kommen zusätzlich hinzu. Eine Inhouse-Durchführung verändert den regulären Umfang nicht; auch am Betriebsstandort benötigt die Gruppe eine vollständige geeignete Schulung.
Der Arbeitgeber trägt nach den DGUV-Hinweisen Arbeitsentgelt und Fahrten. Eine mögliche Gebührenübernahme durch den zuständigen Unfallversicherungsträger bezieht sich auf berechtigte Lehrgänge. Weitere gewünschte Leistungen werden als eigene Vereinbarung besprochen.
Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Trägerbedingungen. Andere betriebliche Aufwendungen sind davon zu unterscheiden. Die eigene Veranstaltungsanschrift oder eine gemeinsame Gruppe begründet keine pauschale Erstattung sämtlicher weiterer Ausgaben des Unternehmens.