Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 15938 Golßen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
16,4 km vom Suchpunkt

20,2 km vom Suchpunkt

21,4 km vom Suchpunkt

26,9 km vom Suchpunkt

31,2 km vom Suchpunkt

31,5 km vom Suchpunkt

Golßener Betriebe wählen Ausbildung oder Fortbildung nach den tatsächlichen Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen sind dabei zu berücksichtigen. Für reguläre Lehrgänge wird eine ermächtigte Ausbildungsstelle gewählt; Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Die Teilnehmerzahl einer Veranstaltung und die Kosten des Betriebs sollten bei einer konkreten Anfrage eindeutig bezeichnet werden.
Ein Golßener Unternehmen möchte einen Gruppentag anfragen, obwohl die Teilnehmerzahl noch nicht endgültig feststeht. Teilen Sie diesen Stand der Schule offen mit und klären Sie, welche Angaben für ein konkretes Angebot benötigt werden. Eine vorläufige Anfrage sollte nicht als bestätigte Buchung intern weitergegeben werden.
Sobald die vorgesehenen Beschäftigten feststehen, werden Ausbildungsbedarf und gewünschte Durchführung ergänzt. Für einen Inhouse-Kurs kommen Raum und Betriebsanschrift hinzu. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert anschließend Anmeldung, Abrechnungsweg berechtigter betrieblicher Kursgebühren und zusätzliche Leistungen. Erst die bestätigten Unterrichtsdaten bilden die Grundlage für Freistellung und Einladungen.
Die tatsächlichen Voraussetzungen bestimmen die Kurswahl.
Geeignete anerkannte Qualifikationen einbeziehen.
Ausbildung oder Fortbildung passend auswählen.
Zuständigkeit und Verfahren feststellen.
| Position | Einordnung |
|---|---|
| Lehrgangsgebühr | Berechtigung und Trägerverfahren |
| Besonderer Wunsch | Ausdrückliche Vereinbarung bei tatsächlichen Mehrkosten |
| Arbeitsentgelt und Reise | Aufwendungen des Arbeitgebers |
Nach den DGUV-Hinweisen trägt der Arbeitgeber Arbeitsentgelt und Reisekosten. Eine berechtigte Lehrgangsgebühr und dieser betriebliche Aufwand sind verschiedene Kostenpositionen. Nehmen Sie deshalb bei der internen Entscheidung auch die Aufwendungen für die tatsächliche Teilnahme in den Blick. Eine direkte Gebührenabrechnung der Ausbildungsstelle mit dem Unfallversicherungsträger bedeutet nicht, dass sämtliche Kosten des Unternehmens erstattet werden. Das konkrete Trägerverfahren wird für die Schulungsgebühr gesondert geklärt.
Die DGUV beschreibt den Standardlehrgang mit höchstens zwanzig Teilnehmenden. Eine ausdrücklich gewünschte kleinere Gruppe unter zwölf Personen kann eine Abweichung vom Standard darstellen und bei tatsächlichen Mehrkosten eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung erfordern. Daraus ergibt sich weder ein allgemeines Verbot kleinerer Gruppen noch ein bestimmter Preis einer Schule. Diese Angaben betreffen den gewöhnlichen betrieblichen Lehrgang und dürfen nicht als pauschale Mindestteilnehmerzahl jedes Kursangebots gelesen werden.
Reguläre betriebliche Lehrgänge werden nicht durch das alleinige Bearbeiten von Online-Unterlagen ersetzt.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet berechtigte Lehrgangsgebühren direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Welche Anträge und Informationen vorliegen müssen, wird vor der Buchung nach dessen Verfahren festgestellt.
Berechtigung der konkreten Teilnahme prüfen.
Erforderliche Unternehmens- und Personenangaben bereitstellen.
Nicht automatisch wegen der neuen Aufgabe. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen können bereits vorliegen. Prüfen Sie die tatsächlichen Nachweise der vorgesehenen Person und wählen Sie danach deren benötigten Lehrgang aus, statt den Ausbildungsbedarf allein aus einer neuen Benennung abzuleiten.
Regulär umfassen beide jeweils neun Unterrichtseinheiten. Der Qualifikationsbedarf bestimmt die passende Auswahl. In Zweifelsfällen lässt die DGUV auch eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung zu; diese Möglichkeit darf deshalb nicht als grundsätzlich ausgeschlossen dargestellt werden.
Nein. Die erforderliche Zahl betrieblicher Ersthelfer wird nach den einschlägigen Vorgaben bestimmt; für die allgemeinen Quoten zählen anwesende Versicherte. Die Teilnehmerzahl eines Lehrgangs beantwortet diese Organisationsfrage nicht. Bei Fragen zum konkreten Betrieb hilft der zuständige Unfallversicherungsträger.