Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 18465 Tribsees sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
26,5 km vom Suchpunkt

27,5 km vom Suchpunkt

28,2 km vom Suchpunkt

30,3 km vom Suchpunkt

31,7 km vom Suchpunkt

33,3 km vom Suchpunkt

Betriebe in Tribsees betrachten für die Kurswahl die tatsächlichen Qualifikationen ihrer vorgesehenen Ersthelfer. Eine neue Aufgabe bedeutet nicht automatisch Grundausbildung; geeignete anerkannte Vorqualifikationen können bereits bestehen. Ausbildung und Fortbildung bei ermächtigten Stellen umfassen regelmäßig jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für die laufende Qualifizierung ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Ein Tribseeser Arbeitgeber möchte mehrere Beschäftigte gemeinsam schulen lassen. Prüfen Sie zunächst, ob alle tatsächlich denselben Lehrgang benötigen. Vorhandene Nachweise und offene Fragen können der ermächtigten Schule mitgeteilt werden, damit sie den Bedarf richtig einordnet.
Nach dieser Klärung wird ein konkreter Termin mit passender Teilnehmerzahl angefragt. Eine eigene Inhouse-Gruppe benötigt zusätzlich einen abgestimmten Raum. Die Schule erläutert die betriebliche Anmeldung und den möglichen direkten Abrechnungsweg berechtigter Kursgebühren. Zusätzliche Leistungen sollten im Angebot kenntlich sein. Eine bestätigte Buchung nennt die tatsächliche Durchführung, auf deren Grundlage der Betrieb die Beschäftigten freistellt.
| Information | Zweck |
|---|---|
| Vorhandener Nachweis | Qualifikationsstand feststellen |
| Lehrgangsart | Benötigte Schulung bestimmen |
| Lernfragen | Fortbildungsbedarf konkretisieren |
Eine Fortbildung ermöglicht erneutes praktisches Üben. Innerhalb des vorgesehenen Rahmens können neben verpflichtenden Inhalten auch Bedürfnisse der Teilnehmenden aufgegriffen werden. Sammeln Sie dafür Fragen, die in der bisherigen Ersthelferaufgabe entstanden sind, und teilen Sie diese der Ausbildungsstelle mit. So beziehen sich Rückfragen auf die tatsächliche Erfahrung der Personen. Die reguläre Fortbildung bleibt dabei der vereinbarte Lehrgang mit seinem vorgesehenen Umfang und seinen praktischen Lernzielen.
Für die Anmeldung werden die jeweiligen Personen betrachtet.
Anerkannte geeignete Nachweise prüfen.
Passende Lehrgangsart auswählen.
Offenen Platz oder vereinbarte Gruppe anfragen.
Eine reine Online-Schulung ersetzt den regulären betrieblichen Lehrgang mit praktischer Teilnahme nicht.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Bei einer vorhandenen Vorqualifikation sollte die Rückfrage auf den tatsächlichen Abschluss bezogen werden. Die DGUV beschreibt geeignete anerkannte Qualifikationen, die für die Ersthelferaufgabe berücksichtigt werden können. Eine neue betriebliche Benennung allein lässt diesen Hintergrund nicht entfallen. Stellen Sie der Ausbildungsstelle deshalb die vorhandenen Angaben bereit und klären Sie den konkreten Bedarf. Eine allgemeine Erinnerung, schon irgendwann Erste Hilfe gelernt zu haben, ersetzt die Prüfung dieser Nachweise nicht.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet berechtigte Gebühren direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab. Klären Sie vor der Buchung, ob der zuständige Träger vorherige Anträge verlangt und welche Angaben für die tatsächliche Teilnahme erforderlich sind.
Voraussetzungen der vorgesehenen Teilnahme prüfen.
Die benötigten Arbeitgeberangaben übermitteln.
In Zweifelsfällen kann nach den DGUV-Hinweisen eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung besucht werden. Beide regulären Lehrgänge umfassen neun Unterrichtseinheiten. Die passende Auswahl richtet sich nach den tatsächlichen Voraussetzungen und wird entsprechend dem Bedarf der betreffenden Person geklärt.
Arbeitsentgelt und Reisekosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber. Sie sind von berechtigten Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Auch wenn die Ausbildungsstelle diese Schulungsgebühren direkt mit dem Träger abrechnet, bleiben solche eigenen betrieblichen Aufwendungen zu berücksichtigen.
Ausdrücklich verlangte Abweichungen vom Standard können bei tatsächlichen Mehrkosten eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung erfordern. Klären Sie deshalb die konkret gewünschte Leistung vor der Beauftragung. Eine allgemeine Pauschalgebühr für jeden Inhouse-Lehrgang ergibt sich aus dieser Möglichkeit nicht.