Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 72516 Scheer sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,4 km vom Suchpunkt

6,3 km vom Suchpunkt

17,3 km vom Suchpunkt

31,1 km vom Suchpunkt

31,8 km vom Suchpunkt

35,3 km vom Suchpunkt

Scheer · Baden-Württemberg
Die betriebliche Ausbildung oder Fortbildung wird passend zu vorhandenen Qualifikationen ausgewählt. Für Beschäftigte aus Scheer verbindet der Lehrgang praktische Fähigkeiten mit allgemeinen Grundlagen. Eine Inhouse-Vereinbarung legt die Durchführung für die Gruppe fest. Die Voraussetzungen einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren sind von zusätzlichen Leistungen und eigenen Aufwendungen zu unterscheiden.

Ein Betrieb aus Scheer möchte ein Schulungsangebot intern freigeben. Kontrollieren Sie, ob Teilnehmerzahl, Ausbildung oder Fortbildung und gewünschter Ort Ihrer Anfrage entsprechen. Fehlende Angaben werden mit der Schule geklärt, bevor Beschäftigte verbindlich eingeplant werden.
Bei Inhouse-Unterricht gehört die Absprache über Raum und Zugang dazu. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erklärt die erforderlichen Arbeitgeberunterlagen und die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Zusätzliche Leistungen und mögliche weitere Kosten sollten im Angebot erkennbar sein. Nach der Bestätigung erhält die Gruppe die tatsächliche Anschrift und den vereinbarten Unterrichtsbeginn.
Eigenschutz und Hygiene sind im allgemeinen DGUV-Ausbildungsrahmen genannt. Sie ergänzen die praktischen Inhalte und zeigen, dass der Lehrgang mehrere Grundlagen des Helfens behandelt. Beschäftigte können die vorgesehenen Aufgaben unter Anleitung bearbeiten und Fragen dazu stellen. Die eigenen Zuständigkeiten und Abläufe am Arbeitsplatz vermittelt das Unternehmen zusätzlich. Eine allgemeine Qualifizierung beschreibt nicht automatisch die örtliche Organisation, sondern wird mit diesen betrieblichen Informationen für den Einsatz verbunden.
Qualifizierung und finanzielle Bedingungen haben eigene Grundlagen.
Geeignete Nachweise berücksichtigen.
Praktische Mitarbeit ermöglichen.
Gebühren und weiteren Aufwand unterscheiden.
In der Regel ist für betriebliche Ersthelfer alle zwei Jahre eine Auffrischung vorgesehen. Eine neue Aufgabe allein verlangt keine erneute Grundausbildung; geeignete vorhandene Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen gehören zur Bedarfsermittlung.
| Bereich | Grundlage |
|---|---|
| Lehrgangsart | Persönliche Voraussetzungen |
| Durchführung | Bestätigte Vereinbarung |
| Abrechnung | Zuständiges Trägerverfahren |
Bei berechtigten Teilnehmenden ist eine direkte Abrechnung der Lehrgangsgebühren nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers über eine ermächtigte Ausbildungsstelle möglich. Diese Regelung ist keine allgemeine Übernahme jedes Inhouse-Aufwands. Lassen Sie Zusatzleistungen im Angebot erklären. Arbeitsentgelt und Fahrtkosten verbleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Die interne Planung sollte deshalb auch diese eigenen Aufwendungen berücksichtigen, statt allein von einer möglichen Gebührenübernahme auf vollständige Kostenfreiheit zu schließen.
Besprechen Sie vor der Anmeldung, welche Angaben nach den Vorgaben Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse erforderlich sind.
Die Berechtigung mit der Ausbildungsstelle klären.
Gesonderte Leistungen im Angebot prüfen.
Regulär sind neun Einheiten zu jeweils 45 Minuten vorgesehen. Pausen kommen hinzu. Die Durchführung im Unternehmen verkürzt diesen Rahmen nicht; die Gruppe braucht den vollständigen vereinbarten Zeitraum, um die vorgesehenen Aufgaben selbst unter Anleitung praktisch zu bearbeiten.
Die DGUV nennt insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen zusätzlich zum Unterricht für reguläre betriebliche Lehrgänge. Berücksichtigen Sie das bei der Freistellung. Die konkreten Zeiten und der Veranstaltungsablauf werden mit der Ausbildungsstelle abgestimmt, bevor die interne Planung feststeht.
Ordnen Sie die ausgestellten Bescheinigungen den betreffenden Beschäftigten zu. Eine Anmeldung allein belegt noch keine absolvierte Teilnahme. Bei Ausfällen bleibt der Schulungsbedarf sichtbar und kann mit einem passenden weiteren Lehrgang für die betroffenen Personen nachgeplant werden.