Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 06647 Bad Bibra sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
16,6 km vom Suchpunkt

18,1 km vom Suchpunkt

19,5 km vom Suchpunkt

20,3 km vom Suchpunkt

23,5 km vom Suchpunkt

26,2 km vom Suchpunkt

Für Ersthelfer aus Betrieben in Bad Bibra wird der Lehrgang nach dem tatsächlichen Qualifikationsbedarf gewählt. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten und finden bei ermächtigten Ausbildungsstellen statt. Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen; bei besonderen Fragen zur Kurswahl wird der konkrete Fall geklärt.
Ein Unternehmen aus Bad Bibra hat einen Unterrichtstag bestätigt und möchte die Beschäftigten informieren. Verwenden Sie die tatsächliche Veranstaltungsadresse, den vereinbarten Beginn und die Hinweise der Schule. So verlassen sich alle Beteiligten auf denselben Stand der Buchung.
Bei einem Inhouse-Termin sollte die Gruppe auch wissen, welcher Raum vorgesehen ist und wer organisatorische Fragen beantwortet. Ausbildung oder Fortbildung wurden nach dem tatsächlichen Bedarf angefragt. Fehlen noch Arbeitgeberangaben für die Anmeldung oder Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren, werden diese mit der ermächtigten Ausbildungsstelle geklärt. Änderungen an der Teilnahme sollten direkt an den Anbieter gehen.
Die DGUV beschreibt für eine ausnahmsweise überschrittene Zweijahresfrist einen gewissen Handlungsspielraum. Die Person kann zunächst weiter als Ersthelfer eingesetzt werden, muss jedoch zum nächstmöglichen Zeitpunkt fortgebildet werden. Diese Ausnahme hebt den regelmäßigen Rhythmus nicht auf. Wenn Zweifel an der passenden Qualifizierung bestehen, kann nach den DGUV-Hinweisen auch eine Ausbildung anstelle der Fortbildung besucht werden. Klären Sie das Vorgehen anhand des tatsächlichen Qualifikationsstands.
Für reguläre betriebliche DGUV-Lehrgänge in einer Fremdsprache gelten besondere Voraussetzungen. Dazu gehören ein genehmigter Leitfaden und eine deutsche Teilnahmebescheinigung; eine Durchführung in mehreren Sprachen ist nicht vorgesehen. Stimmen Sie ein gewünschtes Angebot mit der ermächtigten Ausbildungsstelle ab. Diese Vorgaben bezeichnen den betrieblichen DGUV-Lehrgang, keine pauschale Regel für jeden privaten Führerscheinkurs. Eine örtliche Verfügbarkeit einer bestimmten Unterrichtssprache wird damit ebenfalls nicht zugesagt.
Die reguläre Qualifizierung enthält eigene Übungen während des Unterrichts.
Klärung
Tatsächliche Nachweise
Klärung
Stand der laufenden Qualifizierung
Klärung
Vereinbartes konkretes Angebot
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte Lehrgangsgebühren werden durch die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt mit dem Unfallversicherungsträger abgerechnet. Vor der Anmeldung sind die verlangten Angaben und gegebenenfalls vorherigen Anträge zu klären. Arbeitsentgelt und Reisekosten bleiben Aufwendungen des Arbeitgebers.
Trägerzuständigkeit und Berechtigung prüfen.
Benötigte Arbeitgeber- und Personenangaben bereitstellen.
Die neue Ersthelferaufgabe allein entscheidet den Ausbildungsbedarf nicht.
Geeignete anerkannte Qualifikation einbeziehen.
Die passende Kursart auswählen.
Vollständigen Besuch der vereinbarten Veranstaltung ermöglichen.
Nicht allein deshalb, weil sie die Aufgabe neu übernimmt. Geeignete anerkannte Qualifikationen können vorhanden sein. Prüfen Sie die tatsächlichen Nachweise der Person und wählen Sie den benötigten Lehrgang darauf aufbauend aus, bevor eine Anmeldung erfolgt.
Beide regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Welcher davon passt, richtet sich nach den Voraussetzungen der Person. Für Zweifelsfälle nennt die DGUV ausdrücklich die Möglichkeit, eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung zu besuchen; ein allgemeiner Ausschluss gilt deshalb nicht.
Der Träger übernimmt Lehrgangsgebühren im vorgesehenen Verfahren nur für tatsächlich Teilnehmende. Davon getrennt können Rücktrittsbedingungen der Ausbildungsstelle gelten. Lesen Sie diese vor der Anmeldung und melden Sie Änderungen direkt; eine pauschale kostenlose Absage wird hier nicht zugesagt.