Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 14662 Friesack sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,4 km vom Suchpunkt

14,9 km vom Suchpunkt

15,0 km vom Suchpunkt

21,6 km vom Suchpunkt

26,4 km vom Suchpunkt

32,6 km vom Suchpunkt

Für Beschäftigte aus Friesacker Betrieben werden Ausbildung und Fortbildung nach den tatsächlichen Voraussetzungen ausgewählt. Geeignete anerkannte Qualifikationen können bereits vorliegen. Reguläre Lehrgänge bei ermächtigten Ausbildungsstellen umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Die Auswahl eines Lehrgangs wird mit der betrieblichen Organisation der Ersthelferaufgabe verbunden.
Ein Friesacker Betrieb möchte seine Anfrage für einen Lehrgang verständlich formulieren. Nennen Sie zunächst die Zahl der vorgesehenen Beschäftigten und deren Ausbildungsbedarf. Danach beschreiben Sie, ob einzelne offene Plätze oder ein eigener Gruppentermin gesucht werden.
Bei einem Inhouse-Wunsch kommen Betriebsstandort und die verfügbaren Raumangaben hinzu. Konkrete Rückfragen des Anbieters können anschließend gezielt beantwortet werden. Für die interne Entscheidung hilft eine schriftliche Bestätigung der angebotenen Durchführung. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert Anmeldung, Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren und mögliche zusätzliche Leistungen. Offene Punkte sollten vor einer verbindlichen Zusage geklärt sein.
Die Kurswahl bezieht sich auf konkrete Personen.
Anerkannte geeignete Vorbildung berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung bestimmen.
Die erforderlichen Personendaten zusammenstellen.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet berechtigte Lehrgangsgebühren direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab. Welche Daten und gegebenenfalls vorherigen Genehmigungen benötigt werden, richtet sich nach dem zuständigen Verfahren und wird für die konkrete Teilnahme geprüft.
Zuständigkeit und Voraussetzungen feststellen.
Die verlangten Arbeitgeberangaben bereitstellen.
Die reguläre Ausbildung behandelt unter anderem Eigenschutz, das Absetzen eines Notrufs und die Betreuung betroffener Personen. Der Umgang mit Verbandmaterial gehört ebenfalls zu den praktischen Lernzielen. Der Unterricht soll daher tatsächlich besucht werden und Gelegenheit zum eigenen Üben geben. Eine reine Weitergabe von Merkblättern erfüllt diesen Lehrgang nicht. Für den Betrieb bedeutet das, die ausgewählten Beschäftigten zur praktischen Teilnahme freizustellen und die vorgesehenen Übungen zu ermöglichen.
Der Betriebsarzt ist nach den DGUV-Hinweisen ein wichtiger Ansprechpartner für die Erste-Hilfe-Organisation. Auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt dabei. Bei konkreten Fragen hilft die Präventionsabteilung des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Nutzen Sie diese Zuständigkeiten, wenn es um die Umsetzung im Unternehmen geht. Die ermächtigte Ausbildungsstelle beantwortet dagegen die Fragen zu ihrem Lehrgang. Ein Unterrichtsangebot allein ersetzt nicht die Klärung der betrieblichen Organisationsfragen.
Reguläre betriebliche Ersthelferlehrgänge enthalten Übungen während der tatsächlichen Teilnahme.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






| Thema | Ansprechpartner |
|---|---|
| Lehrgang | Ermächtigte Ausbildungsstelle |
| Erste-Hilfe-Organisation | Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit |
| Trägerverfahren | Zuständiger Unfallversicherungsträger |
Für Zweifelsfälle nennt die DGUV diese Möglichkeit ausdrücklich. Beide regulären Lehrgänge umfassen neun Unterrichtseinheiten. Welche Qualifizierung passt, wird anhand der tatsächlichen Voraussetzungen und des Bedarfs der Person geklärt; die gleiche Dauer allein entscheidet das nicht.
Nicht automatisch aufgrund der neuen Aufgabe. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen können vorhanden sein. Prüfen Sie vor der Anmeldung die tatsächlichen Nachweise und stimmen Sie die benötigte Schulung darauf ab, statt eine erneute Grundausbildung allein aus der neuen Benennung abzuleiten.
Diese Aufwendungen trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber. Sie werden von berechtigten Lehrgangsgebühren unterschieden. Deshalb sollte der Betrieb sie auch dann einplanen, wenn die Ausbildungsstelle die berechtigten Schulungsgebühren unmittelbar mit dem zuständigen Träger abrechnen kann.