Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 36329 Romrod sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,0 km vom Suchpunkt

14,7 km vom Suchpunkt

15,4 km vom Suchpunkt

15,8 km vom Suchpunkt

23,4 km vom Suchpunkt

26,3 km vom Suchpunkt

Bei der Ersthelferqualifizierung zählt der tatsächliche Bedarf der vorgesehenen Personen. Romröder Betriebe berücksichtigen dabei geeignete anerkannte Vorqualifikationen und wählen den passenden Lehrgang bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle. Eine neue Aufgabe erfordert nicht automatisch neue Grundausbildung. Regelmäßige Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen; die betriebliche Auswahl der Personen gehört ebenfalls zur Vorbereitung.
Ein Romröder Betrieb hat Beschäftigte mit verschiedenen Aufgaben und unterschiedlichen vorhandenen Nachweisen. Beschreiben Sie bei der Anfrage, wer erstmals ausgebildet werden soll und wer eine Fortbildung benötigt. Die ermächtigte Schule kann passende Lehrgänge nennen, statt eine vermeintlich einheitliche Gruppe vorauszusetzen.
Fragen zu besonderen Anforderungen sollten mit dem genauen Zweck an die Schule gehen. Erst danach wird entschieden, welche offenen Plätze oder welche eigene Inhouse-Gruppe angefragt werden. Für Unterricht am Standort kommen die Raumangaben hinzu. Die bestätigte Zuordnung von Personen zu Lehrgängen hilft auch bei der späteren Anmeldung und internen Freistellung.
Die DGUV nennt körperliche, geistige und persönliche Voraussetzungen für die Eignung als betrieblicher Ersthelfer. Motivation spielt ebenfalls eine Rolle. Sprechen Sie deshalb mit den vorgesehenen Personen über die Aufgabe. Bei der Auswahl kann auch der Unternehmer selbst in Betracht kommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Daraus folgt keine besondere Regel für eine bestimmte Betriebsgröße oder für Romrod; maßgeblich ist die tatsächliche Eignung.
Die reguläre betriebliche Qualifizierung wird nicht durch eine reine Online-Schulung ersetzt.
Aussage
Voraussetzungen der Person
Aussage
Absolvierte Schulung
Aussage
Betriebliche Ersthelferaufgabe
Die Lehrgangsbescheinigung ist ein Nachweis der absolvierten Schulung. Wer im Unternehmen als Ersthelfer eingesetzt wird, muss daneben betrieblich bestimmt werden. Die DGUV schreibt für diese Bestellung keine besondere Form vor, empfiehlt jedoch eine schriftliche Bestellung. Eine nachvollziehbare Zuordnung macht erkennbar, wer die Aufgabe übernimmt. Halten Sie diese Information bei Veränderungen aktuell, damit eine frühere Kursanmeldung nicht mit der gegenwärtigen Aufgabenverteilung verwechselt wird.
Personen und Bedarf werden für die Anfrage konkret beschrieben.
Geeignete anerkannte Abschlüsse berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung passend bestimmen.
Die tatsächlichen Personen benennen.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet berechtigte Lehrgangsgebühren unmittelbar mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Das konkrete Verfahren kann vorherige Anträge verlangen; diese Frage sollte vor der verbindlichen Anmeldung geklärt sein.
Trägerzuständigkeit und Berechtigung prüfen.
Erforderliche Unternehmensangaben bereitstellen.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die passende Kursart folgt den tatsächlichen Qualifikationsvoraussetzungen. In Zweifelsfällen kann nach den DGUV-Hinweisen auch eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung besucht werden; der konkrete Bedarf ist entsprechend abzustimmen.
Eine neue Ersthelferaufgabe allein verlangt das nicht automatisch. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen können bereits vorhanden sein. Prüfen Sie deshalb die tatsächlichen Nachweise der Person und klären Sie darauf aufbauend, welche Qualifizierung für sie benötigt wird.
Nein. Arbeitsentgelt und Reisekosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber. Diese Aufwendungen sind von berechtigten Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Auch bei direkter Abrechnung der Schulungsgebühr über die Ausbildungsstelle müssen sie betrieblich berücksichtigt werden.