Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 09481 Elterlein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,4 km vom Suchpunkt

10,4 km vom Suchpunkt

11,7 km vom Suchpunkt

16,4 km vom Suchpunkt

19,0 km vom Suchpunkt

22,2 km vom Suchpunkt

Die passende Ausbildung oder Fortbildung berücksichtigt die vorhandenen Qualifikationen der Beschäftigten. Für ein Elterleiner Team vermittelt der Lehrgang praktische Fähigkeiten und weitere Grundlagen des Helfens. Eine Inhouse-Veranstaltung wird vereinbart. Für mögliche berechtigte Lehrgangsgebühren gelten daneben die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers und der konkrete Leistungsumfang.
Ein Elterleiner Betrieb sucht eine Fortbildung für bereits geschulte Beschäftigte. Sammeln Sie die Nachweise und teilen Sie den Bedarf bei der Anfrage mit. Neue Personen ohne entsprechende Ausbildung werden mit ihrer eigenen Ausgangslage genannt.
Für mehrere Teilnehmende lässt sich eine Inhouse-Durchführung mit Raum und Standort besprechen. Offene Lehrgänge können für einzelne Beschäftigte angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erklärt die betriebliche Anmeldung und die direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren. Weitere Leistungen und mögliche zusätzliche Kosten sollten vor der Buchung verständlich sein. Die bestätigten Unterrichtsdaten werden anschließend an die Gruppe weitergegeben.
| Bereich | Grundlage |
|---|---|
| Lehrgangsart | Persönliche Voraussetzungen |
| Teilnahme | Vollständige Veranstaltung |
| Abrechnung | Zuständiges Trägerverfahren |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Erfragen Sie vor der Anmeldung, welche Unternehmensunterlagen für die berechtigte Teilnahme Ihrer Beschäftigten erforderlich sind.
Die Bedingungen der eigenen BG oder Unfallkasse beachten.
Weitere Vereinbarungen gesondert prüfen.

Betriebliche Ersthelfer benötigen in der Regel alle zwei Jahre Fortbildung. Eine neue Aufgabe allein verlangt keine automatische Wiederholung geeigneter Grundausbildung; vorhandene Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen fließen in die Bedarfsermittlung ein.
Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte Lehrgangsgebühren nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers direkt abrechnen. Daraus folgt keine pauschale Übernahme jeder Leistung einer Inhouse-Vereinbarung. Prüfen Sie Zusatzleistungen getrennt und lassen Sie offene Positionen vor der Zusage erläutern. Arbeitsentgelt und Fahrtkosten verbleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Die interne Freigabe sollte deshalb auch solche eigenen Aufwendungen und den tatsächlich beschriebenen Umfang berücksichtigen.
Qualifizierung und Bedingungen haben eigene Grundlagen.
Geeignete vorhandene Nachweise berücksichtigen.
Praktische Mitarbeit ermöglichen.
Gebühren und zusätzlichen Aufwand unterscheiden.
Zum allgemeinen DGUV-Ausbildungsrahmen gehören Notruf und psychische Betreuung. Diese Themen ergänzen die praktischen Inhalte und machen unterschiedliche Aufgaben des Helfens sichtbar. Beschäftigte können die vorgesehenen Inhalte angeleitet bearbeiten und Verständnisfragen stellen. Die internen Zuständigkeiten und Abläufe am Arbeitsplatz werden zusätzlich im Unternehmen vermittelt. Eine allgemeine Schulung liefert dafür Grundlagen, beschreibt aber nicht automatisch jede örtliche Organisation. Beides gehört zur Vorbereitung der betrieblichen Ersthelferaufgabe.
Sie umfasst regulär neun Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten. Pausen kommen hinzu. Eine Inhouse-Durchführung reduziert den Unterrichtsrahmen nicht; die Gruppe benötigt den gesamten vereinbarten Veranstaltungszeitraum mit Gelegenheit zur eigenen angeleiteten Mitarbeit an praktischen Aufgaben.
Die DGUV nennt für reguläre betriebliche Lehrgänge insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen zusätzlich zum Unterricht. Diese Zeit geht in die Freistellung ein. Klären Sie den konkreten Ablauf und die vollständigen Veranstaltungszeiten mit der Ausbildungsstelle für Ihre Planung.
Die ausgestellten Bescheinigungen dokumentieren die absolvierten Lehrgänge. Eine Anmeldung allein bestätigt diese Teilnahme nicht. Ordnen Sie die Unterlagen zu und halten Sie Ausfälle als Bedarf sichtbar, damit die jeweils passende Schulung für die betroffenen Beschäftigten nachgeplant werden kann.