Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 09623 Frauenstein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,0 km vom Suchpunkt

18,3 km vom Suchpunkt

18,6 km vom Suchpunkt

19,1 km vom Suchpunkt

22,8 km vom Suchpunkt

28,2 km vom Suchpunkt

Betriebe in Frauenstein suchen passende Lehrgänge bei ermächtigten Ausbildungsstellen. Vor der Auswahl werden die tatsächlichen Voraussetzungen der vorgesehenen Personen betrachtet, einschließlich geeigneter anerkannter Vorqualifikationen. Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen; Unterrichtssprache und konkrete Durchführung werden mit der Ausbildungsstelle geklärt.
Ein Frauensteiner Arbeitgeber sammelt Rückmeldungen mehrerer Schulen. Halten Sie für den Vergleich fest, welches Angebot auf welchen Ausbildungsbedarf antwortet. Ein offener Lehrgang für einzelne Personen und ein Inhouse-Tag für die gesamte Gruppe sind unterschiedliche organisatorische Vereinbarungen.
Bitten Sie bei unklaren Angaben um eine konkrete Antwort zum gewünschten Termin, zur Gruppe oder zum Raum. Erst dann lässt sich das Angebot intern zuverlässig freigeben. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erklärt außerdem den vorgesehenen Abrechnungsweg und benötigte Arbeitgeberunterlagen. Zusätzliche Leistungen sollten so benannt sein, dass der Betrieb erkennen kann, was er mit seiner Zusage tatsächlich beauftragt.
Reguläre betriebliche Lehrgänge enthalten praktische Aufgaben, die tatsächlich mitgemacht werden.
Die allgemeinen DGUV-Quoten beziehen sich auf anwesende Versicherte. Bei zwei bis zwanzig ist mindestens ein Ersthelfer vorgesehen. Bei mehr als zwanzig gelten für Verwaltungs- und Handelsbetriebe fünf Prozent, für sonstige Betriebe zehn Prozent; besondere Einrichtungen sind gesondert geregelt. Diese Vorgaben bestimmen nicht die Teilnehmerzahl eines einzelnen Lehrgangs. Welche Regel im konkreten Unternehmen greift, wird anhand des Betriebs geklärt und nicht aus dem Ortsnamen Frauenstein abgeleitet.
So lässt sich das Angebot dem tatsächlichen Bedarf zuordnen.
Vorhandene anerkannte Qualifikation berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung auswählen.
Gewünschten Lehrgang ausdrücklich abstimmen.
Fragestellung
Welche qualifizierten Personen müssen anwesend sein?
Fragestellung
Wer wird konkret geschult?
Fragestellung
Welche Durchführung ist ausdrücklich vereinbart?
Für betriebliche DGUV-Lehrgänge in einer Fremdsprache nennt die DGUV besondere Anforderungen, darunter einen genehmigten Leitfaden. Eine Durchführung in mehreren Sprachen ist dabei nicht vorgesehen; die Teilnahmebescheinigung wird auf Deutsch ausgestellt. Klären Sie ein solches Angebot ausdrücklich mit der ermächtigten Ausbildungsstelle. Diese Anforderungen betreffen den hier beschriebenen betrieblichen Lehrgang. Sie sind keine pauschale Aussage über jeden privaten Erste-Hilfe-Kurs oder über örtlich verfügbare Sprachen.
Eine ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet berechtigte Lehrgangsgebühren im vorgesehenen Verfahren direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab. Vor der Anmeldung wird geklärt, welche Arbeitgeberangaben und gegebenenfalls vorherigen Anträge für diese Teilnahme notwendig sind.
Träger und dessen Verfahren prüfen.
Die erforderlichen Unternehmens- und Personendaten bereitstellen.

Die DGUV nennt diese Möglichkeit für Zweifelsfälle ausdrücklich. Regulär umfassen beide Lehrgänge neun Unterrichtseinheiten. Die passende Auswahl erfolgt anhand der Qualifikationsvoraussetzungen der betreffenden Person; ein allgemeiner Ausschluss einer Ausbildung anstelle von Fortbildung wäre nicht zutreffend.
Die neue Aufgabe allein begründet das nicht. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen können bereits vorliegen. Prüfen Sie deshalb die vorhandenen Nachweise der vorgesehenen Person und stimmen Sie ab, welche Qualifizierung tatsächlich benötigt wird, bevor eine Anmeldung erfolgt.
Arbeitsentgelt und Reisekosten verbleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Sie sind von berechtigten Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Eine direkte Abrechnung dieser Schulungsgebühren durch die Ausbildungsstelle bedeutet deshalb nicht, dass sämtliche betrieblichen Aufwendungen vom Träger übernommen werden.
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