Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 99713 Ebeleben sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,4 km vom Suchpunkt

17,0 km vom Suchpunkt

20,1 km vom Suchpunkt

20,7 km vom Suchpunkt

24,2 km vom Suchpunkt

30,1 km vom Suchpunkt

Ebeleben · Thüringen
Für Ersthelfer in Ebelebener Betrieben ist der tatsächliche Qualifikationsstand maßgeblich. Eine neue Person auf der Teilnehmerliste benötigt nicht allein deshalb Grundausbildung. Geeignete anerkannte Vorbildung wird berücksichtigt. Wählen Sie Ausbildung oder Fortbildung mit der ermächtigten Ausbildungsstelle passend aus. Fortbildung ist für die laufende Qualifizierung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.

Ein Ebelebener Betrieb muss nach der Terminbestätigung die vorgesehene Teilnehmerliste ändern. Melden Sie den konkreten Änderungswunsch der Schule, bevor eine andere Person anstelle der ursprünglich genannten Beschäftigten erscheint. Auch deren Ausbildungsstand und Schulungsbedarf müssen zum vereinbarten Lehrgang passen.
Fragen Sie, welche Buchungs- oder Arbeitgeberangaben korrigiert werden sollen, und geben Sie die bestätigten Informationen intern weiter. Bei einer eigenen Inhouse-Gruppe wird zugleich geprüft, ob die neue Zusammensetzung zur Absprache passt. Zusätzliche Plätze in offenen Kursen sollten separat bestätigt werden. So bleibt für Anbieter und Betrieb eindeutig, welche Personen tatsächlich angemeldet sind.
Berechtigte Lehrgangsgebühren werden durch die ermächtigte Ausbildungsstelle mit dem Unfallversicherungsträger abgerechnet. Klären Sie vor der Anmeldung, welche Daten und gegebenenfalls vorherigen Anträge für diese Teilnahme verlangt werden.
Den zuständigen Träger eindeutig feststellen.
Arbeitsentgelt und Reisekosten im Betrieb einplanen.
Aussage
Geplante Teilnahme
Aussage
Absolvierte Schulung
Aussage
Betriebliche Zusammenstellung
Nach dem Lehrgang sollte die betriebliche Schulungsübersicht die wirklich teilnehmenden Personen und deren tatsächliche Nachweise wiedergeben. Übernehmen Sie daher die Angaben aus den neuen Bescheinigungen, statt eine alte Anmeldeliste unverändert weiterzuführen. Eine kurzfristige Umbuchung kann sonst in der späteren Übersicht fehlen. Bei unklaren Dokumentangaben hilft eine Rückfrage an die Ausbildungsstelle. Die interne Übersicht ersetzt die Bescheinigungen nicht, erleichtert aber die weitere Qualifizierungsplanung.
Die einzelnen Personen können unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen.
Absolvierte Schulung feststellen.
Geeignete anerkannte Abschlüsse einbeziehen.
Den tatsächlich benötigten Kurs auswählen.
Ein vorhandener Führerscheinkurs kann unter den DGUV-Voraussetzungen für eine betriebliche Ersthelferaufgabe berücksichtigt werden. Dafür muss die Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle stattgefunden haben und darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Prüfen Sie deshalb die tatsächlichen Angaben der Bescheinigung. Diese betriebliche Verwendung ist eine eigene Frage: Die genannte zeitliche Voraussetzung beschreibt keine allgemeine Zweijahresgültigkeit eines privaten Führerscheinnachweises.
Praktische Teilnahme in Präsenz gehört zu den regulären betrieblichen Erste-Hilfe-Lehrgängen.
Regulär umfassen beide Lehrgänge jeweils neun Unterrichtseinheiten. Das allein entscheidet nicht darüber, welcher passt. Nach den DGUV-Hinweisen kann in Zweifelsfällen auch eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung besucht werden; maßgeblich bleibt der tatsächliche Bedarf.
Nicht automatisch. Geeignete anerkannte Qualifikationen können bereits vorhanden sein. Prüfen Sie vor der Anmeldung die tatsächlichen Voraussetzungen der Person und stimmen Sie den Lehrgang darauf ab, statt allein aus der neuen Aufgabe einen erneuten Grundausbildungsbedarf abzuleiten.
Ausdrücklich gewünschte Abweichungen vom Standardumfang können bei tatsächlichen Mehrkosten eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung erfordern. Klären Sie den konkreten Wunsch und dessen Kostenfolge vor der Beauftragung. Eine allgemeine feste Zusatzgebühr folgt aus dieser Möglichkeit nicht.