Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 91583 Schillingsfürst sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Schillingsfürst · Bayern
Betriebe in Schillingsfürst wählen den Lehrgang anhand der Qualifikationen ihrer vorgesehenen Ersthelfer. Anerkannte geeignete Vorbildung wird berücksichtigt; eine neue Aufgabe bedeutet nicht automatisch neue Grundausbildung. Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für die Auswahl einer ermächtigten Ausbildungsstelle sind Qualifizierungsbedarf und konkreter Auftrag die Grundlage.

Eine Firma aus Schillingsfürst möchte vor der Buchung die Abrechnung klären. Fragen Sie eine ermächtigte Ausbildungsstelle, welche Angaben des Arbeitgebers sie für den konkreten betrieblichen Lehrgang benötigt. Die direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger sollte anhand dieser tatsächlichen Teilnahme besprochen werden.
Lassen Sie zusätzlich erläutern, welche weiteren Leistungen angeboten und gegebenenfalls gesondert berechnet werden. So kann die interne Freigabe auf dem konkreten Angebot beruhen. Ob Beschäftigte offene Plätze besuchen oder eine eigene Inhouse-Gruppe vorgesehen ist, sollte bei der Anfrage bereits feststehen. Ausbildungsbedarf und Teilnehmerzahl werden dafür ausdrücklich genannt.
Der Qualifikationsstand wird vor der Anmeldung betrachtet.
Vorhandene anerkannte Vorbildung einbeziehen.
Ausbildung oder Fortbildung konkret bestimmen.
Offene Plätze oder vereinbarte Inhouse-Schulung anfragen.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet berechtigte Lehrgangsgebühren direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Ob und welche vorherigen Anträge erforderlich sind, wird nach dessen Verfahren vor der verbindlichen Anmeldung geklärt.
Vorgesehene Teilnahme und zuständigen Träger prüfen.
Die verlangten Arbeitgeberangaben bereitstellen.
Grundlage
Leistungen des regulären Lehrgangs
Grundlage
Ausdrücklich vereinbarte Abweichung
Grundlage
Tatsächlicher zusätzlicher Aufwand
Zu den nach DGUV-Hinweisen mit der Pauschalgebühr abgegoltenen Standardleistungen gehören unter anderem Unterrichtsmaterial, Teilnehmerunterlagen und Teilnahmebescheinigung. Auch die Bereitstellung geeigneter Lehrgangsräume gehört dazu. Diese Einordnung hilft beim Lesen eines Angebots. Wird ausdrücklich eine Abweichung vom Standard gewünscht und verursacht sie tatsächliche Mehrkosten, bedarf es dafür einer zusätzlichen vertraglichen Vereinbarung. Eine solche Zusatzleistung sollte konkret benannt werden, bevor der Betrieb den Auftrag erteilt.
Eigene Übungen sind ein wesentlicher Bestandteil der regulären Ersthelferqualifizierung.
Die reguläre betriebliche Ersthelferqualifizierung enthält praktische Übungen in einer Präsenzveranstaltung. Eine reine Online-Schulung oder das alleinige Bearbeiten zugesandter Materialien ersetzt sie nach den DGUV-Hinweisen nicht. Berücksichtigen Sie das bei der Wahl des Angebots und bei der Freistellung der vorgesehenen Personen. Der Betrieb bucht eine Qualifizierung, an der Beschäftigte tatsächlich teilnehmen; das Bereitstellen von Lernunterlagen im Unternehmen allein erfüllt diesen Lehrgang nicht.
Die DGUV sieht für betriebliche Ersthelfer Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vor. Welche Qualifizierung eine Person benötigt, wird anhand ihrer tatsächlichen Voraussetzungen betrachtet. In Zweifelsfällen kann eine Ausbildung auch anstelle einer Fortbildung besucht werden.
Nein, nicht allein aufgrund der neuen Aufgabe. Geeignete anerkannte Qualifikationen können schon vorhanden sein. Prüfen Sie deshalb die Nachweise der betreffenden Person, bevor Sie die konkrete Schulung auswählen und die Anmeldung bei der Ausbildungsstelle veranlassen.
Arbeitsentgelt und Reisekosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber. Sie sind von berechtigten Lehrgangsgebühren zu unterscheiden, die über das vorgesehene Trägerverfahren abgerechnet werden können. Eine mögliche Gebührenübernahme bedeutet deshalb nicht, dass dem Betrieb keinerlei Aufwand entsteht.
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