Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 79295 Sulzburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,9 km vom Suchpunkt

6,6 km vom Suchpunkt

19,0 km vom Suchpunkt

19,2 km vom Suchpunkt

20,3 km vom Suchpunkt

21,9 km vom Suchpunkt

Sulzburger Betriebe wählen Ausbildung oder Fortbildung nach den tatsächlichen Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen sind dabei zu berücksichtigen. Reguläre Lehrgänge finden bei ermächtigten Ausbildungsstellen statt. Eine eigene Veranstaltung wird konkret angefragt; dabei sind die vorgesehene Gruppe und die betriebliche Ersthelferorganisation unterschiedliche Planungsfragen.
Ein Sulzburger Unternehmen stellt für eine Inhouse-Anfrage einen Besprechungsraum zur Verfügung. Beschreiben Sie der Schule dessen Nutzung und die vorgesehene Gruppe. Lassen Sie vor der Buchung beurteilen, welche Voraussetzungen für den Unterricht und die praktischen Übungen erfüllt sein müssen.
Der Raum sollte am bestätigten Tag tatsächlich frei sein. Vereinbaren Sie eine Ansprechperson für Aufbau, Zugang und Rückfragen, damit der Anbieter vor Ort nicht erst nach Zuständigen suchen muss. Ausbildung oder Fortbildung werden nach dem Bedarf der Beschäftigten angefragt. Wenn einzelne Personen stattdessen offene Lehrgänge besuchen sollen, werden deren konkrete Plätze gesondert bestätigt.
Vorhandene Nachweise und der tatsächliche Bedarf bestimmen die Auswahl.
Anerkannte Vorqualifikationen berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung passend anfragen.
Zuständigkeit und Verfahren feststellen.
Die berechtigten Lehrgangsgebühren werden im vorgesehenen Verfahren unmittelbar zwischen ermächtigter Ausbildungsstelle und Unfallversicherungsträger abgerechnet. Eine direkte Abrechnung zwischen Mitgliedsunternehmen und Träger ist dafür nicht vorgesehen. Klären Sie deshalb vor einer Buchung mit der Ausbildungsstelle, welche Angaben und gegebenenfalls vorherigen Genehmigungen erforderlich sind. Eine selbst bezahlte Rechnung sollte nicht ohne Prüfung des Verfahrens als später sicher erstattungsfähig eingeplant werden.

Reguläre betriebliche Lehrgänge umfassen praktische Übungen und werden nicht durch reine Online-Unterlagen ersetzt.
Die Ausbildungsstelle erklärt, welche Informationen sie für berechtigte Lehrgangsgebühren benötigt. Berücksichtigen Sie neben diesem Verfahren auch den eigenen betrieblichen Aufwand; Arbeitsentgelt und Reisekosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber.
Erforderliche Freigaben vor der Anmeldung klären.
Unternehmens- und Teilnahmeangaben vollständig übermitteln.
Bedeutung
Grundlage der allgemeinen Ersthelferquoten
Bedeutung
Betrieblicher Organisationsbedarf
Bedeutung
Teilnahme an einem konkreten Lehrgang
Die notwendige Zahl betrieblicher Ersthelfer richtet sich nach den einschlägigen DGUV-Vorgaben. Für die allgemeinen Quoten ist die Zahl der anwesenden Versicherten maßgeblich, nicht pauschal der gesamte Personalbestand. Diese Frage bestimmt, wie viele entsprechend qualifizierte Personen im Betrieb benötigt werden. Die Zahl der Teilnehmenden eines einzelnen Lehrgangs beantwortet sie nicht. Bei Fragen zur Anwendung auf den konkreten Betrieb kann der zuständige Unfallversicherungsträger beraten.
Nicht allein wegen der neuen Aufgabe. Geeignete anerkannte Qualifikationen können bereits vorliegen. Die tatsächlichen Nachweise sollten daher vor der Kurswahl betrachtet werden, damit Ausbildung oder Fortbildung zum Bedarf der betreffenden Person und ihrer vorgesehenen Rolle passen.
Regulär umfassen beide Lehrgänge jeweils neun Unterrichtseinheiten. Der Qualifikationsbedarf entscheidet über die passende Auswahl. Nach den DGUV-Hinweisen kann in Zweifelsfällen eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung besucht werden; ein allgemeiner Ausschluss dieses Vorgehens wäre deshalb nicht zutreffend.
Ein ausdrücklich gewünschtes Abweichen vom Standardumfang kann bei tatsächlichen Mehrkosten eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung erfordern. Ob solche Kosten entstehen, muss für die konkrete Leistung geklärt werden. Eine pauschale Zusatzgebühr für jeden Inhouse-Lehrgang folgt daraus nicht.