Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 25836 Garding sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,2 km vom Suchpunkt

24,3 km vom Suchpunkt

24,5 km vom Suchpunkt

24,8 km vom Suchpunkt

25,4 km vom Suchpunkt

25,7 km vom Suchpunkt

Für die betriebliche Ersthelferaufgabe wird eine passende Ausbildung oder Fortbildung nach vorhandenen Qualifikationen ausgewählt. Gardinger Beschäftigte lernen im Lehrgang Grundlagen und praktische Fähigkeiten. Bei einer Inhouse-Vereinbarung bleiben die vollständige Teilnahme und der tatsächliche Leistungsumfang wichtig. Die Bedingungen für eine mögliche Gebührenübernahme werden vorab geklärt.
Ein Gardinger Betrieb plant eine eigene Schulungsgruppe. Stimmen Sie zunächst ab, welche Beschäftigten gemeinsam teilnehmen können, und teilen Sie der Schule vorhandene Nachweise mit. Damit lassen sich Ausbildung und Fortbildung dem tatsächlichen Bedarf zuordnen.
Bei Inhouse-Unterricht müssen Raum und Betriebsstandort besprochen werden. Für einzelne Personen können offene Plätze angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die betriebliche Anmeldung und welche Unterlagen eine direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren ermöglichen. Gesonderte Leistungen und mögliche zusätzliche Kosten sollten vor dem verbindlichen Auftrag erkennbar sein. Anschließend werden die bestätigten Daten intern weitergegeben.
Berechtigte Lehrgangsgebühren können nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers über eine ermächtigte Ausbildungsstelle direkt abgerechnet werden. Zusätzliche Leistungen einer Inhouse-Vereinbarung sind davon getrennt zu betrachten. Lassen Sie sich den konkreten Angebotsumfang erläutern. Eigene Aufwendungen bleiben ebenfalls relevant: Arbeitsentgelt und Fahrtkosten verbleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Die interne Kostenplanung sollte deshalb nicht allein von einer möglichen Gebührenübernahme auf vollständige Kostenfreiheit schließen.
Die einzelne Person und das Angebot gehören in die Vorbereitung.
Geeignete vorhandene Schulungen berücksichtigen.
Zeit für praktische Mitarbeit freihalten.
Gebühren und weiteren Aufwand auseinanderhalten.
| Bereich | Grundlage |
|---|---|
| Lehrgangsart | Persönliche Voraussetzungen |
| Durchführung | Bestätigte Vereinbarung |
| Abrechnung | Zuständiges Trägerverfahren |
Der allgemeine DGUV-Ausbildungsrahmen nennt unter anderem Notruf und psychische Betreuung. Diese Themen begleiten die praktischen Inhalte des Lehrgangs. Beschäftigte können dazu Fragen stellen und die vorgesehenen Aufgaben unter Anleitung bearbeiten. Ein einzelnes bekanntes Thema ersetzt die passende Gesamtqualifizierung nicht. Die eigenen Abläufe und Zuständigkeiten am Arbeitsplatz werden zusätzlich im Unternehmen erklärt. So wird die allgemeine Ausbildung mit der Organisation der Ersten Hilfe im Gardinger Betrieb verbunden.
Betriebliche Ersthelfer benötigen in der Regel alle zwei Jahre eine Auffrischung. Eine neue Aufgabe allein verlangt keine automatische Wiederholung geeigneter Grundausbildung; vorhandene Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen fließen in die Bedarfsermittlung ein.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Erkundigen Sie sich mit der Ausbildungsstelle, welche Unternehmensunterlagen der eigene Träger für berechtigte Teilnehmende benötigt.
Die Vorgaben der zuständigen BG oder Unfallkasse beachten.
Gesonderte Vereinbarungen vor der Buchung prüfen.
Sie umfasst regulär neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen. Die Durchführung am eigenen Standort verkürzt diesen Rahmen nicht; die Gruppe braucht den vollständigen vereinbarten Veranstaltungszeitraum mit Gelegenheit zur eigenen angeleiteten praktischen Arbeit.
Der reguläre betriebliche Rahmen sieht Präsenz und praktische Übungen vor. Ein Video allein erfüllt diese Anforderungen nicht. Die Beschäftigten benötigen eine passende Schulung, in der sie die vorgesehenen Aufgaben selbst bearbeiten und Verständnisfragen unter Anleitung klären können.
Ordnen Sie die ausgestellten Bescheinigungen den betreffenden Beschäftigten zu. Eine Reservierung allein dokumentiert noch keine absolvierte Teilnahme. Falls jemand ausgefallen ist, bleibt sein Schulungsbedarf sichtbar und kann mit einer passenden weiteren Veranstaltung nachgeplant werden.