Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07589 Münchenbernsdorf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,3 km vom Suchpunkt

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Die betriebliche Planung verbindet den tatsächlichen Qualifikationsbedarf mit einem passenden Lehrgang bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen sind einzubeziehen. Ausbildung und Fortbildung umfassen regelmäßig jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für die laufende Ersthelferqualifizierung ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen; die konkrete Durchführung wird mit der Ausbildungsstelle vereinbart.
Ein Betrieb in Münchenbernsdorf möchte einen Kursbesuch während eines gewöhnlichen Arbeitstags ermöglichen. Klären Sie intern, wie die Aufgaben der Teilnehmenden in dieser Zeit übernommen werden. Der bestätigte Unterrichtstag sollte für die vollständige Teilnahme zur Verfügung stehen.
Teilen Sie der Ausbildungsstelle mit, ob Ausbildung oder Fortbildung gesucht wird, und fragen Sie nach passenden offenen Lehrgängen. Für eine eigene Gruppe lässt sich ein Inhouse-Termin anfragen. Auch dort gehören Vertretung und ungestörte Teilnahme zur betrieblichen Vorbereitung. Die Schule erläutert Unterrichtszeiten und Anmeldung, damit Beschäftigte und interne Planung dieselben bestätigten Angaben erhalten.
Zum regulären Lernstoff gehören unter anderem Eigenschutz, das Absetzen eines Notrufs und die Betreuung betroffener Personen. Auch der Umgang mit Verbandmaterial wird praktisch geübt. Diese Themen zeigen, dass die Qualifizierung über das Lesen einzelner Merkblätter hinausgeht. Der Betrieb ermöglicht den vorgesehenen Personen deshalb die tatsächliche Teilnahme. Fachliche Fragen zu einem ungewohnten Ablauf können während des Unterrichts direkt an die Lehrkraft gestellt und beim eigenen Üben aufgegriffen werden.
| Bereich | Klärung |
|---|---|
| Lehrgang | Ausbildung oder Fortbildung |
| Gebührenverfahren | Voraussetzungen des Trägers |
| Rücktritt | Bedingungen der Ausbildungsstelle |
Für die direkte Abrechnung berechtigter Lehrgangsgebühren benötigt die ermächtigte Ausbildungsstelle die nach dem Trägerverfahren erforderlichen Angaben. Eine gegebenenfalls vorgeschriebene vorherige Genehmigung wird vor der Anmeldung geklärt.
Unternehmen und zuständigen Träger eindeutig angeben.
Die für die Anmeldung verlangten Informationen bereitstellen.
Wenn eine angemeldete Person nicht teilnehmen kann, melden Sie die Änderung unmittelbar der Ausbildungsstelle. Nach den DGUV-Hinweisen werden Lehrgangsgebühren durch den Unfallversicherungsträger nur für tatsächlich Teilnehmende getragen. Davon zu unterscheiden sind mögliche Rücktrittsbedingungen der Ausbildungsstelle. Lesen Sie diese vor der verbindlichen Anmeldung. Eine allgemeine Zusage kostenloser Absage oder ein bestimmter Ausfallpreis lässt sich daraus nicht ableiten; maßgeblich ist die konkrete Vereinbarung.
Der reguläre DGUV-Lehrgang findet als Präsenzveranstaltung mit praktischen Übungen statt.
Der bestätigte Lehrgang muss zu den vorgesehenen Personen passen.
Tatsächliche Nachweise berücksichtigen.
Zuständige Unfallversicherung klären.
Kontaktweg zur Ausbildungsstelle festhalten.

Die erstmalige Übernahme der Aufgabe bedeutet nicht automatisch eine erneute Grundausbildung. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen können vorhanden sein. Prüfen Sie die tatsächlichen Nachweise der Person und stimmen Sie danach ab, welcher Lehrgang für sie erforderlich ist.
Nach den DGUV-Hinweisen kann in Zweifelsfällen anstelle einer Fortbildung eine Ausbildung besucht werden. Die Auswahl richtet sich nach dem konkreten Qualifikationsbedarf. Beide regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten; die gleiche Dauer allein bestimmt die Kurswahl nicht.
Die DGUV unterscheidet berechtigte Lehrgangsgebühren von Arbeitsentgelt und Reisekosten. Diese Aufwendungen trägt der Arbeitgeber. Der Betrieb sollte sie deshalb bei der Planung berücksichtigen, auch wenn die Ausbildungsstelle die berechtigten Schulungsgebühren direkt mit dem Träger abrechnet.
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