Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 02627 Weißenberg / Wóspork sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,1 km vom Suchpunkt

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Weißenberg / Wóspork · Sachsen
Weißenberger Unternehmen wählen Ausbildung und Fortbildung passend zu den Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Ein gewünschter fremdsprachiger Lehrgang wird für die konkrete Veranstaltung mit der Ausbildungsstelle geklärt. Für die Gebührenplanung ist zudem die tatsächliche Teilnahme relevant. Offene Kurse und ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Schulungen können organisatorisch infrage kommen.

Welche Beschäftigten waren schon in einer Ersthelferschulung? Halten Sie die vorhandenen Nachweise für das Gespräch mit der Ausbildungsstelle bereit. Ihr Weißenberger Betrieb kann dann Ausbildung und Fortbildung gezielt besprechen, bevor Plätze gebucht werden.
Für mehrere Teilnehmer kommen offene Lehrgänge oder eine eigene Veranstaltung infrage. Ein Inhouse-Kurs setzt eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Anbieter voraus. Klären Sie, welche räumlichen Bedingungen für den Unterricht und die Übungen gebraucht werden. Die Beschäftigten müssen vollständig teilnehmen können; sprechen Sie die Vertretung laufender Aufgaben deshalb mit den Arbeitsbereichen ab. Eine benannte Kontaktperson kann anschließend die bestätigten Angaben und Vorbereitungshinweise weitergeben. Neue Schulungsnachweise sollten wieder zentral erfasst werden.
Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte Lehrgangsgebühren nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers abrechnen. Nötige Unternehmensangaben und Voraussetzungen werden vor einer verbindlichen Kostenannahme geklärt.
Vorgesehene Personen dem Trägerverfahren zuordnen.
Gesonderte Leistungen ausdrücklich vereinbaren.
Für reguläre betriebliche Aus- und Fortbildungen in einer Fremdsprache nennt die DGUV bestimmte Bedingungen. Auch dabei bleibt der freigegebene Leitfaden maßgeblich. Der Unterricht darf nicht in mehreren Sprachen stattfinden; die Teilnahmebescheinigung ist auf Deutsch auszustellen. Nennen Sie bei einer entsprechenden betrieblichen Anfrage die gewünschte Unterrichtssprache, damit diese Bedingungen für die konkrete Schulung berücksichtigt werden können.

Reguläre betriebliche Lehrgänge sehen praktische Aufgaben während einer Präsenzveranstaltung vor.
Nach den DGUV-Hinweisen tragen Unfallversicherungsträger Lehrgangsgebühren nur für Personen, die tatsächlich am Lehrgang anwesend waren. Eine angemeldete Person ist damit noch nicht dieselbe Grundlage. Ermächtigte Ausbildungsstellen dürfen Rücktrittsregelungen für angemeldete Personen treffen. Lesen Sie die zum Auftrag gehörenden Bedingungen und klären Sie Fragen vor der Zusage. Eine bestimmte Stornogebühr oder eine allgemeine kostenfreie Absage wird mit diesem Hinweis nicht zugesagt.
Die neue Aufgabe allein bedeutet keine automatische erneute Grundausbildung.
Geeignete anerkannte Vorbildung einbeziehen.
Ausbildung oder Fortbildung passend zuordnen.
In der Regel alle zwei Jahre auffrischen.
| Bereich | Grundlage |
|---|---|
| Kursbedarf | Qualifikation der vorgesehenen Person |
| Sprache | Konkrete Unterrichtsdurchführung |
| Teilnahme | Bestätigter Auftrag und Rücktrittsbedingungen |
Beide regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Der passende Lehrgang folgt dem Bedarf der Person. In Zweifelsfällen kann nach den DGUV-Hinweisen auch eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung besucht werden; die Auswahl ist entsprechend abzustimmen.
Die DGUV weist auf mögliche zusätzliche Kosten bei fremdsprachiger Durchführung hin. Eine allgemeine Zusage zur Kostenfreiheit besteht damit nicht. Besprechen Sie den konkreten Umfang vorab und unterscheiden Sie ihn von der möglichen Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren.
Die Unterrichtsform begründet keine pauschale Zusage zur Kostenfreiheit. Für berechtigte Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Weitere Leistungen und eigene betriebliche Aufwendungen sind von dieser möglichen Übernahme getrennt zu betrachten.
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