Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 97357 Prichsenstadt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
19,0 km vom Suchpunkt

26,1 km vom Suchpunkt

26,8 km vom Suchpunkt

27,5 km vom Suchpunkt

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28,7 km vom Suchpunkt

Für die Beschäftigten wird eine passende Ausbildung oder Fortbildung anhand vorhandener Voraussetzungen ausgewählt. Eine Prichsenstädter Gruppe kann eine gemeinsame Inhouse-Durchführung vereinbaren. Der Unterricht behandelt Grundlagen und praktische Fähigkeiten. Damit die Schulung nutzbar wird, brauchen die Teilnehmenden Zeit zum Mitmachen und Informationen über die eigene betriebliche Organisation.
Erkundigen Sie sich beim zuständigen Unfallversicherungsträger nach dem Verfahren für Ihre Beschäftigten. Für Berechtigte ist eine direkte Abrechnung betrieblicher Kursgebühren nach dessen Vorgaben möglich. Benötigte Unterlagen werden vor der Anmeldung geklärt.
Bei einem Inhouse-Angebot in Prichsenstadt sollten zusätzliche Kosten ausdrücklich erkennbar sein. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle bedeutet keine pauschale Zusage für jede Teilnahme und jede Leistung. Lassen Sie sich den konkreten Umfang erklären. Schulungsart, Gruppe und Unterrichtsort gehören ebenfalls zur Vereinbarung. Erst diese bestätigten Bedingungen bilden eine verlässliche Grundlage für die betriebliche Freigabe.

Für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen. Geeignete vorhandene Schulungen zählen zur Bedarfsermittlung; eine neue Aufgabe allein verlangt keine erneute Grundausbildung.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Unternehmen und Ausbildungsstelle bereiten die Angaben nach den Vorgaben der zuständigen BG oder Unfallkasse vor.
Das Verfahren des eigenen Trägers klären.
Zusatzvereinbarungen gesondert im Angebot prüfen.
Ziel
Passender Lehrgang
Ziel
Ungestörte Teilnahme
Ziel
Einbindung am Arbeitsplatz
Bedarf und Lernbedingungen gehören zusammen.
Geeignete Qualifikationen berücksichtigen.
Zeit für Unterricht und Übungen ermöglichen.
Interne Zuständigkeiten erklären.
Die räumliche Nähe zum Arbeitsplatz kann bei einer Inhouse-Veranstaltung zu Unterbrechungen verleiten. Der Lehrgang braucht jedoch Aufmerksamkeit und eigene praktische Mitarbeit. Klären Sie deshalb vorher, wer dringende Aufgaben währenddessen übernimmt. Beschäftigte sollen Erklärungen verfolgen und die vorgesehenen Übungen selbst bearbeiten können. Ein bestätigter Raum und ein freier Termin schaffen organisatorische Grundlagen; sie ersetzen nicht die tatsächlich ermöglichte Teilnahme an der vollständigen Schulung.
Zum allgemeinen DGUV-Ausbildungsrahmen gehören Notruf und psychische Betreuung. Diese Themen ergänzen die praktischen Inhalte und zeigen verschiedene Seiten des Helfens. Beschäftigte können dazu Verständnisfragen stellen und Bezüge aus dem Arbeitsumfeld einbringen. Die eigenen Zuständigkeiten und Abläufe werden daneben im Unternehmen vermittelt. Eine allgemeine Qualifizierung beschreibt nicht automatisch jeden Arbeitsplatz, sondern wird mit den dortigen Informationen und der betrieblichen Organisation verbunden.
Sie umfasst regulär neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Pausen kommen hinzu. Die Durchführung im Unternehmen verkürzt diesen Rahmen nicht; die Gruppe ist für die vollständige vereinbarte Veranstaltung und die praktische Arbeit einzuplanen.
Die DGUV nennt für reguläre betriebliche Lehrgänge insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen zusätzlich zum Unterricht. Diese Zeit gehört zur Freistellungsplanung. Klären Sie den konkreten Ablauf und die vollständigen Veranstaltungszeiten mit der Ausbildungsstelle vor der internen Ankündigung.
Diese eigenen Aufwendungen bleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren ist davon zu unterscheiden. Berücksichtigen Sie sie deshalb zusätzlich zu den vereinbarten Leistungen und dem zuständigen Trägerverfahren in Ihrer Planung.
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