Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 36320 Kirtorf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
12,1 km vom Suchpunkt

17,6 km vom Suchpunkt

19,3 km vom Suchpunkt

23,6 km vom Suchpunkt

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25,0 km vom Suchpunkt

Kirtorf · Hessen
Für Kirtorfer Beschäftigte wird die Ausbildung oder Fortbildung nach vorhandenen Qualifikationen bestimmt. Der Lehrgang behandelt Grundlagen und praktische Fähigkeiten für Erste Hilfe. Bei einer Inhouse-Vereinbarung zählen neben der gemeinsamen Durchführung auch der tatsächliche Leistungsumfang und die Bedingungen für eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren.

Beschäftigte aus unterschiedlichen Ortsteilen brauchen einen eindeutigen Treffpunkt. Geben Sie nach der Kursbestätigung die volle Adresse und den Raum weiter. Bei Inhouse-Unterricht sollte bereits die Anfrage diesen tatsächlichen Standort nennen.
Die Ausbildungsstelle stimmt mit Ihnen Raum und Teilnehmerzahl ab. Vorher wird im Betrieb bestimmt, ob Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird. Ändern sich Bedingungen, aktualisieren Sie Vereinbarung und Einladung rechtzeitig. Eine koordinierende Person kann Rückmeldungen sammeln, damit Ausfälle und offene Fragen nicht in verschiedenen Einzelabsprachen verschwinden. Für einzelne Beschäftigte lassen sich passende öffentliche Plätze ergänzend prüfen.
Berechtigte Lehrgangsgebühren können über eine ermächtigte Ausbildungsstelle nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers direkt abgerechnet werden. Diese Möglichkeit umfasst nicht automatisch alle Positionen einer Inhouse-Veranstaltung. Zusätzliche Vereinbarungen sind im Angebot gesondert zu lesen. Eigene Aufwendungen bleiben ebenfalls sichtbar: Arbeitsentgelt und Fahrtkosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber. Berücksichtigen Sie diese Unterscheidung, bevor die Veranstaltung als vollständig kostenfrei eingeplant wird.
Unternehmen und Ausbildungsstelle bereiten die erforderlichen Angaben nach dem Verfahren der eigenen BG oder Unfallkasse vor.
Die Bedingungen des zuständigen Trägers beachten.
Gesonderte Vereinbarungen im Angebot prüfen.
Die Planung braucht Informationen zur Person und zum Angebot.
Geeignete vorhandene Nachweise berücksichtigen.
Zeit für praktische Aufgaben ermöglichen.
Gebühren und weitere Aufwendungen unterscheiden.
Der allgemeine DGUV-Ausbildungsrahmen führt unter anderem Notruf und psychische Betreuung auf. Beschäftigte lernen damit verschiedene Seiten der Ersthelferaufgabe kennen. Im Lehrgang werden die vorgesehenen Inhalte angeleitet bearbeitet. Fragen aus dem Arbeitsalltag können einen Bezug herstellen, ersetzen aber nicht die vollständige passende Qualifizierung. Zusätzlich erklärt das Unternehmen seine eigenen Abläufe und Zuständigkeiten, damit Beschäftigte wissen, wie die Erste Hilfe an ihrem Arbeitsplatz organisiert ist.
Betriebliche Ersthelfer benötigen in der Regel alle zwei Jahre eine Auffrischung. Eine neue Aufgabe allein verlangt keine automatische Wiederholung einer bereits geeigneten Grundausbildung.
Grundlage
Persönliche Voraussetzungen
Grundlage
Bestätigte Vereinbarung
Grundlage
Bedingungen des zuständigen Trägers

Sie umfasst regulär neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Pausen kommen zusätzlich hinzu. Die Durchführung im Unternehmen verkürzt diese Vorgabe nicht; die Beschäftigten werden für die vollständige vereinbarte Veranstaltung und die praktische Mitarbeit eingeplant.
Die DGUV nennt für reguläre betriebliche Lehrgänge insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen zusätzlich zum Unterricht. Diese Zeit gehört zur Freistellungsplanung. Stimmen Sie die konkreten Veranstaltungszeiten mit der Ausbildungsstelle ab, bevor laufende Aufgaben für den Tag verteilt werden.
Die ausgestellten Bescheinigungen zeigen die absolvierten Schulungen der betreffenden Personen. Eine Reservierung allein belegt diese Teilnahme noch nicht. Ordnen Sie die Dokumente zu und halten Sie Ausfälle weiterhin als Bedarf fest, damit eine passende weitere Schulung organisiert werden kann.