Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 96528 Schalkau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,6 km vom Suchpunkt

11,2 km vom Suchpunkt

12,4 km vom Suchpunkt

12,7 km vom Suchpunkt

17,2 km vom Suchpunkt

20,0 km vom Suchpunkt

Schalkau · Thüringen
Schalkauer Betriebe wählen Ausbildung und Fortbildung nach den Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Geeignete anerkannte Vorbildung wird berücksichtigt. Für die Planung einer Veranstaltung zählt die konkrete Schulungsgruppe. Ihre Größe ist von der erforderlichen Zahl betrieblicher Ersthelfer zu unterscheiden. Offene Lehrgänge oder vereinbarte Inhouse-Schulungen können passen; berechtigte Gebühren folgen den zuständigen Trägerbedingungen.

Ein gemeinsamer Unterrichtstag ist nur dann praktisch, wenn die vorgesehenen Beschäftigten vollständig teilnehmen können. Prüfen Sie mit den Arbeitsbereichen Ihres Schalkauer Betriebs, wie die Aufgaben währenddessen abgedeckt werden. Einzelne offene Lehrgänge können eine Gruppenanfrage ergänzen.
Die Ausbildungsstelle benötigt außerdem Informationen zu bisherigen Ersthelferschulungen. Besprechen Sie anhand der Nachweise, ob Ausbildung oder Fortbildung geplant werden soll. Bei einem Inhouse-Auftrag kommen die Räume und ihre Eignung für den Unterricht hinzu; die Durchführung wird ausdrücklich vereinbart.
Sammeln Sie die verbindlichen Angaben der Schule und geben Sie sie vollständig an die Teilnehmer weiter. Nach dem Lehrgang ergänzen die neuen Bescheinigungen die betriebliche Übersicht. So bleiben die Voraussetzungen für spätere Schulungen erkennbar.
Zum Standardlehrgang gehören nach den DGUV-Hinweisen unter anderem Unterrichtsmaterialien, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung. Gesondert gewünschte Leistungen sind davon zu unterscheiden. Prüfen Sie bei einem konkreten Angebot, welcher Umfang als reguläre Schulung beschrieben wird und welche Abweichung zusätzlich beauftragt werden soll. Offene Fragen zum Inhalt einzelner Positionen werden vor der Zusage geklärt. So bleibt die Entscheidung auf die tatsächlichen vereinbarten Leistungen bezogen.
Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte Lehrgangsgebühren nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers abrechnen. Voraussetzungen und nötige Unternehmensangaben werden vor einer verbindlichen Kostenannahme abgestimmt.
Vorgesehene Personen dem Trägerverfahren zuordnen.
Gesonderte Leistungen ausdrücklich vereinbaren.
| Bereich | Bezug |
|---|---|
| Ersthelferbedarf | Betriebliche Anforderungen an die Verfügbarkeit |
| Kursgruppe | Vorgesehene Schulungsteilnehmer |
| Lehrgang | Qualifikationsbedarf der Personen |
Die neue Aufgabe allein bedeutet keine automatische Grundausbildung.
Geeignete anerkannte Qualifikationen berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung passend bestimmen.
In der Regel alle zwei Jahre auffrischen.
Die DGUV beschreibt den Standardlehrgang mit einer Schulung von höchstens zwanzig Personen. Beziehen Sie Ihre Anfrage auf die tatsächlich vorgesehene Gruppe und den benötigten Lehrgang. Diese Kursgröße ist keine Berechnung dafür, wie viele Ersthelfer im Betrieb zur Verfügung stehen müssen. Eine konkrete Veranstaltung wird mit der Ausbildungsstelle abgestimmt. Aus der allgemeinen Obergrenze folgt keine Zusage, dass eine bestimmte Gruppengröße am gewünschten Termin angeboten werden kann.
Die Schulungsbescheinigung ersetzt nicht die interne Benennung und Bekanntmachung der Ersthelfer.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die Kursart richtet sich nach dem Qualifikationsbedarf. In Zweifelsfällen kann nach den DGUV-Hinweisen statt einer Fortbildung auch eine Ausbildung besucht werden; die Auswahl ist entsprechend abzustimmen.
Die DGUV sieht für reguläre betriebliche Lehrgänge Präsenzveranstaltungen mit praktischen Übungen vor. Reine Wissensvermittlung online oder zugesandte Unterlagen sind nicht gleichbedeutend mit dieser vorgesehenen Qualifizierung. Praktische Handlungen müssen im Unterricht geübt werden können.
Die Durchführung im Betrieb ist keine pauschale Zusage zur Kostenfreiheit. Für berechtigte Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Weitere Leistungen und eigene betriebliche Aufwendungen sind von der möglichen Übernahme getrennt zu betrachten.