Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 01848 Hohnstein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,2 km vom Suchpunkt

11,1 km vom Suchpunkt

12,4 km vom Suchpunkt

13,8 km vom Suchpunkt

18,4 km vom Suchpunkt

20,3 km vom Suchpunkt

Hohnsteiner Unternehmen wählen Ausbildung und Fortbildung anhand der Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden einbezogen. Die regulären betrieblichen Lehrgänge setzen eine entsprechend ermächtigte Ausbildungsstelle voraus. Offene Kurse oder eine vereinbarte Inhouse-Veranstaltung können die Durchführung ermöglichen. Das Gebührenverfahren wird vor der verbindlichen Anmeldung mit dem zuständigen Trägerbezug geklärt.
Nach der Terminbestätigung beginnt für Ihren Hohnsteiner Betrieb die konkrete Vorbereitung: Beschäftigte müssen die Angaben der Ausbildungsstelle erhalten, ihre Aufgaben brauchen während des Unterrichts eine Vertretung. Benennen Sie eine Person, die Änderungen und Rückfragen mit der Schule abstimmt.
Teilen Sie dem Anbieter die bisherigen Ersthelferqualifikationen der vorgesehenen Gruppe mit. Ausbildung und Fortbildung lassen sich so passend besprechen. Wenn ein Inhouse-Termin gewünscht ist, schildern Sie die Räume und fragen nach deren Eignung für praktische Übungen. Die Durchführung vor Ort wird ausdrücklich vereinbart. Für einzelne Personen können offene Lehrgänge sinnvoller sein. Halten Sie danach fest, welche Teilnahme abgeschlossen wurde und wo die neuen Bescheinigungen aufbewahrt werden.
Das reguläre Verfahren sieht die Abrechnung berechtigter Lehrgangsgebühren zwischen ermächtigter Ausbildungsstelle und Unfallversicherungsträger vor. Der Mitgliedsbetrieb rechnet diese Gebühr nicht selbst unmittelbar mit dem Träger ab. Klären Sie vor der Anmeldung, welche Voraussetzungen und Angaben erforderlich sind. Je nach zuständigem Träger kann eine vorherige Beantragung der Übernahme nötig sein. Von einer späteren eigenen Erstattung sollte daher nicht ohne Prüfung des vorgesehenen Verfahrens ausgegangen werden.
Eine neue Aufgabe verlangt nicht automatisch erneut Grundausbildung.
Geeignete anerkannte Qualifikationen berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung passend bestimmen.
In der Regel alle zwei Jahre auffrischen.
| Bereich | Grundlage |
|---|---|
| Person | Vorhandene Qualifikation |
| Ausbildungsstelle | Ermächtigung für den regulären Lehrgang |
| Gebühren | Verfahren des zuständigen Trägers |
Reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung dürfen nur durch entsprechend ermächtigte Stellen durchgeführt werden. Die DGUV verweist hierfür auf die Liste der Ausbildungsstellen. Beachten Sie diese Voraussetzung bei Ihrer Auswahl und beziehen Sie die Anfrage auf den tatsächlich benötigten Lehrgang. Eine allgemeine Bezeichnung als Anbieter von Erster Hilfe reicht für die Zuordnung der betrieblichen Qualifizierung allein nicht aus. Offene Fragen sollten vor einer verbindlichen Anmeldung geklärt werden.
Reguläre betriebliche Lehrgänge ermöglichen das Üben konkreter Handlungen während einer Präsenzveranstaltung.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle benötigt die Angaben für das Verfahren der zuständigen BG oder Unfallkasse. Berechtigung und beauftragter Umfang sollten vor einer verbindlichen Kostenannahme klar sein.
Vorgesehene Personen und Unternehmensangaben prüfen.
Gesonderte Vereinbarungen ausdrücklich benennen.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung haben jeweils einen Umfang von neun Unterrichtseinheiten. Die Auswahl richtet sich nach der Qualifikation der Person. Bei Zweifeln kann nach den DGUV-Hinweisen statt einer Fortbildung auch eine Ausbildung besucht werden.
Eine neue Benennung begründet das nicht automatisch. Geeignete anerkannte Qualifikationen können bereits vorliegen. Prüfen Sie deshalb die tatsächlichen Nachweise und Voraussetzungen der betreffenden Person, bevor Sie den passenden Lehrgang für sie festlegen.
Die Unterrichtsform begründet keine pauschale Kostenfreiheit. Berechtigte Lehrgangsgebühren richten sich nach den Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Zusätzliche Leistungen und eigener betrieblicher Aufwand müssen davon getrennt betrachtet werden.