Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 39397 Gröningen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,4 km vom Suchpunkt

12,5 km vom Suchpunkt

17,0 km vom Suchpunkt

17,7 km vom Suchpunkt

18,9 km vom Suchpunkt

19,0 km vom Suchpunkt

Eine Gröninger Firma klärt anhand geeigneter vorhandener Qualifikationen, welche Beschäftigten Ausbildung oder Fortbildung benötigen. Beide regulären Lehrgänge umfassen neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Ein Inhouse-Wunsch betrifft die vereinbarte Durchführung; die praktische Präsenzqualifizierung bleibt dabei im vollständigen regulären Rahmen.
Ein Gröninger Betrieb möchte seine Ersthelferplanung neu ordnen. Sammeln Sie vorhandene Schulungsunterlagen und trennen Sie tatsächliche Abschlüsse von lediglich geplanten Terminen. Bei unklaren Angaben wird nachgefragt, statt den nächsten Lehrgang pauschal für alle festzulegen.
Die Ausbildungsstelle kann offene Fragen zu Ausbildung oder Fortbildung einordnen. Ein Inhouse-Wunsch folgt anschließend aus dem geklärten Bedarf und den organisatorischen Möglichkeiten. Halten Sie die bestätigten Ergebnisse fest. So beruht die neue Buchung auf einer nachvollziehbaren Ausgangslage, während offene Einzelfragen sichtbar bleiben und nicht in einer allgemeinen Gruppenangabe verschwinden.
Vorhandene Informationen bestimmen die nächsten Fragen.
Anerkannte Nachweise berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung einordnen.
Offen oder Inhouse vereinbaren.
Die Frage nach Ausbildung oder Fortbildung bezieht sich auf die Qualifizierung der Person. Ob der Unterricht offen oder im Betrieb stattfindet, ist eine andere Entscheidung. Stimmen Sie zunächst den tatsächlichen Bedarf ab und betrachten Sie dann die organisatorischen Möglichkeiten. Eine neue Ersthelferrolle allein verlangt keine erneute Grundausbildung. Auch wenn mehrere Beschäftigte gemeinsam lernen sollen, sind ihre anerkannten vorhandenen Nachweise bei der Einordnung zu berücksichtigen.
Eigene Übungen brauchen Aufmerksamkeit und dürfen nicht durch laufende Arbeitsaufträge verdrängt werden.
Bedeutung
Benötigte Qualifizierung
Bedeutung
Vereinbarter Unterrichtsort
Bedeutung
Ersthelferaufgabe im Unternehmen
Die Gröninger Firma stimmt Berechtigung und erforderliche Angaben mit der ermächtigten Ausbildungsstelle ab.
Den passenden Träger bestimmen.
Zusatzwünsche ausdrücklich vereinbaren.
Die DGUV zählt notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und die Teilnahmebescheinigung zu den normalen Lehrgangsbestandteilen. Ein Gröninger Betrieb sollte wissen, welche darüber hinausgehenden Wünsche er anfragt. Solche weiteren Leistungen sind ausdrücklich zu besprechen. Eine mögliche Gebührenübernahme hat eigene Voraussetzungen und erfasst nicht automatisch sämtliche betrieblichen Aufwendungen. Der Unterricht am eigenen Standort ändert diese Unterscheidung nicht; er ist keine pauschale Zusage für eine kostenfreie Gesamtorganisation.
Für betriebliche Ersthelfer ist die Auffrischung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Sie soll ihre Kenntnisse und Fähigkeiten erhalten. Eine allgemeine Zweijahres-Ablaufpflicht für geeignete private Führerscheinnachweise ergibt sich daraus nicht.
Reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Lehrgänge benötigen praktische Teilnahme in Präsenz. Ein digitales Informationsangebot allein ist kein Ersatz. Die vorgesehenen Beschäftigten müssen deshalb Gelegenheit haben, die Aufgaben im geeigneten Kurs selbst unter Anleitung auszuführen.
Nach den DGUV-Hinweisen trägt der Arbeitgeber Arbeitsentgelt und Fahrten. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren ist davon zu unterscheiden. Klären Sie außerdem besondere Zusatzleistungen, bevor die Firma eine verbindliche Vereinbarung zur Durchführung trifft.