Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 25764 Wesselburen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Wesselburen · Schleswig-Holstein
Eine Firma aus Wesselburen klärt den Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung anhand vorhandener anerkannter Qualifikationen. Einzelne Beschäftigte können offene Lehrgänge besuchen; eine Durchführung für die Gruppe im Betrieb wird gesondert vereinbart. Berechtigte Lehrgangsgebühren und weitere betriebliche Ausgaben sind bei der Planung auseinanderzuhalten.

Der Termin einer Ersthelfer-Schulung verschiebt sich, die ursprüngliche Gruppe aus dem Wesselburener Betrieb war aber nur für das alte Datum freigestellt. Prüfen Sie die tatsächliche Verfügbarkeit erneut. Ausbildung oder Fortbildung müssen vollständig besucht werden können.
Bei einem Inhouse-Kurs werden auch Raum und organisatorische Unterstützung für den neuen Tag abgestimmt. Lassen Sie die Schule die gültige Vereinbarung bestätigen und geben Sie eine korrigierte Einladung weiter. Wer nicht teilnehmen kann, bleibt mit seinem Bedarf gesondert in der Planung. Eine reine Datumsänderung in einer alten Liste ersetzt diese erneute Klärung nicht.
Nach den DGUV-Hinweisen gehören notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung zum Standard. Gesonderte zusätzliche Wünsche sind ausdrücklich abzustimmen. Für berechtigte Kursgebühren kann die Übernahme nach den Trägerbedingungen möglich sein. Weitere Aufwendungen bleiben eine eigene Frage; Arbeitsentgelt und Fahrten trägt der Arbeitgeber. Der Wesselburener Betrieb sollte diese Kostenarten vor der Beauftragung kennen, statt aus einem Inhouse-Termin eine umfassende Erstattungszusage abzuleiten.
| Bereich | Klärung |
|---|---|
| Kurswahl | Ausbildung oder Fortbildung |
| Organisation | Teilnehmende und Lernort |
| Finanzierung | Berechtigte Gebühren und weitere Kosten |
Der Betrieb bestimmt den zuständigen Unfallversicherungsträger und klärt erforderliche Angaben mit der Ausbildungsstelle.
Vorgesehene Teilnahmen prüfen.
Zusätzliche Leistungen gesondert besprechen.
Schulungsbedarf und Organisation greifen ineinander.
Vorhandene anerkannte Nachweise einbeziehen.
Offenen Lehrgang oder Inhouse abstimmen.
Regulären Umfang und Zusatzwünsche trennen.
Eine gemeinsame Gruppe ist organisatorisch hilfreich, wenn die vorgesehenen Lehrgänge zu ihren Mitgliedern passen. Prüfen Sie vorher die geeigneten Nachweise und die nötige Qualifizierung. Erst danach lässt sich beurteilen, ob offene Plätze oder ein Inhouse-Wunsch zweckmäßig sind. Der interne Ort ändert den regulären Unterricht nicht. Auch am Arbeitsplatz benötigen die Beschäftigten Zeit und Raum, um an praktischen Aufgaben teilzunehmen; parallele Arbeit sollte diese Lernzeit nicht verdrängen.
Die praktische Präsenzveranstaltung braucht Aufmerksamkeit und einen geeigneten Raum.

Die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen und dient dem Erhalt ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten. Dieser betriebliche Abstand lässt sich nicht als allgemeine Ablaufregel auf private Führerscheinnachweise übertragen.
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Pausen kommen hinzu. Auch eine vereinbarte Inhouse-Durchführung muss diesen regulären Umfang ermöglichen; ein kurzer Vortrag für die Belegschaft ist kein gleichwertiger Ersatz.
Die Benennung allein bestimmt den Lehrgang nicht. Anerkannte vorhandene Qualifikationen sind bei der Einordnung zu berücksichtigen. Prüfen Sie den jeweiligen Ausgangsstand, damit die vorgesehene Person eine fachlich passende Schulung besucht statt automatisch erneut zu beginnen.
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