Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 37632 Eschershausen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Eschershäuser Betriebe organisieren geeignete Ausbildung oder Fortbildung für ihre Beschäftigten. Vorhandene anerkannte Qualifikationen werden bei der Auswahl berücksichtigt. Der Unterricht soll praktische Fähigkeiten vermitteln beziehungsweise erhalten. Für eine vereinbarte Inhouse-Schulung braucht die Gruppe passende räumliche Bedingungen und Gelegenheit zur vollständigen Teilnahme.
Die Gruppe aus dem Eschershäuser Betrieb ist vom Kurs zurück. Einzelne Beschäftigte melden sich bei ihrer Abteilung, andere haben die Bescheinigung noch bei sich. Legen Sie fest, wie die betriebliche Koordination den bestätigten Stand erhält. Sonst lässt sich später schwer unterscheiden, ob nur die Ablage unvollständig ist oder eine Teilnahme tatsächlich offen blieb.
Das Vorgehen gilt für Ausbildung und Fortbildung ebenso wie nach einem Inhouse-Termin. Konkrete Fragen zum Kurs werden mit der Ausbildungsstelle geklärt. Vermerken Sie fehlende Rückmeldungen zunächst als offen. Eine abgeschlossene Gruppenveranstaltung allein sagt noch nicht, dass jeder vorgesehene Beschäftigte seinen individuellen Schulungsschritt beendet hat.
Die vorgesehene Gruppe soll praktisch teilnehmen können und für die Lernzeit von anderen Aufgaben freigestellt sein.
Personenbezogene Angaben helfen der Anfrage.
Anerkannte Qualifikationen beachten.
Tatsächlichen Lernbedarf einordnen.
Einen geeigneten Lernort vereinbaren.
| Thema | Bedeutung |
|---|---|
| Vorhandener Nachweis | Grundlage der Lehrgangsauswahl |
| Kursabschluss | Tatsächlich absolvierte Qualifizierung |
| Benennung | Ersthelferaufgabe im Betrieb |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die mögliche Übernahme richtet sich nach den Voraussetzungen der zuständigen BG oder Unfallkasse.
Zuständigkeit und erforderliche Angaben bestimmen.
Weiteren Umfang ausdrücklich vereinbaren.
Wer erstmals als Ersthelfer im Unternehmen vorgesehen ist, kann bereits anerkannte Qualifikationen besitzen. Prüfen Sie daher geeignete vorhandene Nachweise, bevor Sie Ausbildung oder Fortbildung wählen. Eine organisatorisch neue Rolle ist kein automatischer Ausbildungsneubeginn. Die Firma klärt die Aufgabe und die Ausbildungsstelle den passenden Lehrgang. Auch für eine gemeinsame Gruppe müssen die individuellen Ausgangsstände erkennbar bleiben, statt allein nach einer gemeinsamen Terminmöglichkeit zu entscheiden.
Zum allgemeinen Ausbildungsrahmen gehören etwa Eigenschutz, Notruf und die Betreuung betroffener Personen. Solche Themen zeigen, dass Erste Hilfe mehr umfasst als einzelne Handgriffe. Eigene Fragen können im Unterricht helfen, Zusammenhänge zu verstehen. Der reguläre Lehrgang wird dadurch jedoch nicht durch eine interne Kurzbesprechung ersetzt. Für den Eschershäuser Betrieb ist zusätzlicher spezieller Schulungsbedarf gesondert mit der Schule zu besprechen, ohne ihn ungeprüft als normalen Kursbestandteil vorauszusetzen.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Die regelmäßige Auffrischung erhält Kenntnisse und Fähigkeiten. Ein geeigneter privater Führerscheinnachweis unterliegt dadurch keiner pauschalen zweijährigen Verfallsfrist für den Fahrerlaubnisantrag.
Ein regulärer betrieblicher Ersthelferlehrgang erfordert praktische Präsenzteilnahme. Die Beschäftigten sollen Aufgaben selbst unter Anleitung ausführen. Ein digitales Informationsangebot allein ersetzt deshalb weder die geeignete Ausbildung noch die vorgesehene praktische Fortbildung.
Nein. Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten und zusätzliche Pausen. Eine vereinbarte Durchführung im Unternehmen ändert den Lernort, aber nicht automatisch diesen fachlichen Rahmen der Qualifizierung.
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