Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 56294 Münstermaifeld sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,0 km vom Suchpunkt

18,2 km vom Suchpunkt

18,3 km vom Suchpunkt

18,9 km vom Suchpunkt

19,4 km vom Suchpunkt

20,1 km vom Suchpunkt

Münstermaifelder Unternehmen stimmen den Lehrgang anhand der Voraussetzungen ihrer Beschäftigten ab. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden einbezogen. Offene Veranstaltungen und ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Schulungen sind mögliche Organisationsformen. Die regulären Kurse sehen praktische Arbeit in Präsenz vor. Gebührenübernahme und zusätzliche vereinbarte Leistungen sind nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers getrennt zu klären.
Beginnen Sie mit den bisherigen Ersthelfernachweisen Ihrer Beschäftigten. Daraus ergeben sich Fragen für das Gespräch mit der Ausbildungsstelle: Welche Personen brauchen eine Ausbildung, bei wem ist eine Fortbildung zu planen? Unterschiedliche Voraussetzungen sollten bei einer gemeinsamen Anfrage erkennbar bleiben.
Ein Münstermaifelder Betrieb kann zunächst einzelne Plätze in offenen Lehrgängen prüfen. Für einen eigenen Inhouse-Termin werden Teilnehmerzahl und geeignete Räume mit dem Anbieter abgestimmt. Erst die ausdrückliche Vereinbarung legt fest, ob und unter welchen Bedingungen die Schule in den Betrieb kommt. Benennen Sie für die Vorbereitung eine erreichbare Kontaktperson. Geben Sie der Gruppe anschließend nur bestätigte Angaben zu Beginn, Dauer und mitzubringenden Unterlagen weiter.
Reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung dürfen nur von entsprechend ermächtigten Stellen durchgeführt werden. Die DGUV verweist dafür auf ihre Liste der Ausbildungsstellen. Beziehen Sie diese Voraussetzung auf den benötigten Lehrgang, wenn Sie Angebote auswählen. Eine allgemeine Bezeichnung als Erste-Hilfe-Anbieter sagt für sich allein noch nicht alles über die passende betriebliche Qualifizierung aus. Bei einer offenen Frage zur Zuordnung klären Sie diese vor einer verbindlichen Anmeldung.
Die neue Aufgabe allein löst nicht automatisch Grundausbildung aus.
Geeignete anerkannte Vorbildung prüfen.
Ausbildung oder Fortbildung passend bestimmen.
Auffrischung in der Regel alle zwei Jahre planen.
| Bereich | Bezug |
|---|---|
| Qualifizierung | Voraussetzungen der Beschäftigten |
| Durchführung | Praktischer Unterricht unter vereinbarten Bedingungen |
| Auftrag | Regulärer Umfang und gesonderte Leistungen |
Das reguläre Gebührenverfahren sieht eine Abrechnung zwischen ermächtigter Ausbildungsstelle und zuständigem Unfallversicherungsträger vor. Der Mitgliedsbetrieb rechnet diese Lehrgangsgebühr nicht selbst unmittelbar mit dem Träger ab. Klären Sie deshalb vor der Anmeldung das vorgesehene Verfahren, statt von einer späteren eigenen Erstattung auszugehen. Je nach zuständigem Träger kann eine vorherige Beantragung der Übernahme erforderlich sein. Maßgeblich sind dessen Bedingungen und die für Ihren Fall benötigten Angaben.
Der Schulungsnachweis ersetzt nicht die Benennung und Bekanntmachung der vorgesehenen Ersthelfer.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte Lehrgangsgebühren nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers abrechnen. Unternehmensangaben und berücksichtigter Umfang sollten vor einer verbindlichen Kostenannahme geklärt sein.
Berechtigung der vorgesehenen Personen prüfen.
Gesonderte Leistungen im Auftrag ausdrücklich benennen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Beide Kursarten erfüllen unterschiedliche Zwecke. Die gleiche Dauer macht sie nicht beliebig austauschbar; der tatsächliche Bedarf und die Qualifikation der Person bestimmen den passenden Lehrgang.
Nach den DGUV-Hinweisen trägt der Arbeitgeber Arbeitsentgelt und Reisekosten der Beschäftigten. Sie sind von berechtigten Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Berücksichtigen Sie diesen eigenen betrieblichen Aufwand zusätzlich zur möglichen Abrechnung der Schulungsgebühr.
Die Durchführung im Betrieb begründet keine pauschale Kostenfreiheit. Für berechtigte Gebühren gelten die Voraussetzungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Zusätzliche Leistungen und andere Aufwendungen des Unternehmens sind getrennt zu prüfen und zu vereinbaren.
Alle Erste-Hilfe-Kurse für Münstermaifeld · Andere Stadt wählen