Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 56766 Ulmen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,0 km vom Suchpunkt

26,4 km vom Suchpunkt

26,5 km vom Suchpunkt

29,5 km vom Suchpunkt

32,4 km vom Suchpunkt

33,8 km vom Suchpunkt

Ulmen · Rheinland-Pfalz
Ein betrieblicher Erste-Hilfe-Lehrgang soll zur Qualifikation der vorgesehenen Personen passen. Für Ulmener Beschäftigte werden vorhandene geeignete Schulungen bei der Auswahl berücksichtigt. Der Unterricht behandelt Grundlagen und praktische Aufgaben. Für die gemeinsame Inhouse-Durchführung werden die Bedingungen mit der Ausbildungsstelle abgestimmt.

Für berechtigte betriebliche Teilnehmende können Lehrgangsgebühren direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abgerechnet werden. Fragen Sie nach dessen Vorgaben und erforderlichen Unterlagen. Eine allgemeine Kostenfreiheit für jede Buchung lässt sich daraus nicht ableiten.
Bei einer Inhouse-Anfrage in Ulmen sollten mögliche Zusatzkosten ausdrücklich benannt werden. Lassen Sie sich erklären, welche Leistungen das Angebot enthält. Die benötigte Ausbildung oder Fortbildung und die konkrete Gruppe werden zuvor festgelegt. Halten Sie die bestätigten Bedingungen zusammen, damit Unterrichtsauftrag, interne Freigabe und Abrechnung dieselbe Veranstaltung betreffen.
Für berechtigte Gebühren ist das Verfahren der zuständigen BG oder Unfallkasse maßgeblich.
Mit der Ausbildungsstelle die nötigen Unterlagen klären.
Gesonderte Vereinbarungen getrennt betrachten.
Nach der Veranstaltung sollten absolvierte Lehrgänge nachvollziehbar zugeordnet werden. Ergänzend erklärt das Unternehmen seine eigenen Zuständigkeiten und Abläufe für Erste Hilfe.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Eigenschutz und Hygiene gehören zu den allgemeinen Themen des DGUV-Ausbildungsrahmens. Im Unterricht werden sie zusammen mit weiteren Grundlagen und praktischen Maßnahmen behandelt. Die Qualifizierung beschränkt sich damit nicht auf das Einprägen einer einzelnen Handlung. Für eine Ulmener Gruppe ist die Teilnahme am vollständigen passenden Lehrgang wichtig. Betriebliche Fragen können dabei einen Bezug herstellen, ohne die vorgesehenen Ausbildungsinhalte oder die interne Organisation zu ersetzen.
Persönliche Voraussetzungen stehen vor der gemeinsamen Organisation.
Bisherige geeignete Schulungen berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung passend bestimmen.
Praktische Mitarbeit ermöglichen.
Frage
Was wird tatsächlich benötigt?
Frage
Ist die vollständige Teilnahme möglich?
Frage
Welche internen Informationen fehlen?
Wer neu als Ersthelfer vorgesehen ist, beginnt nicht zwangsläufig ohne geeignete Vorbildung. Vorhandene Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen können bei der Bedarfsermittlung eine Rolle spielen. Eine neue Aufgabe allein verlangt deshalb keine automatische Wiederholung der Grundausbildung. Stellen Sie die Unterlagen der betreffenden Personen zusammen und bestimmen Sie den tatsächlich passenden Lehrgang. Bei regelmäßig eingesetzten betrieblichen Ersthelfern gehört zudem der Fortbildungsbedarf in diese Betrachtung.
Für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen. Gehen Sie dabei von den tatsächlich absolvierten Schulungen aus. Eine Reservierung allein belegt noch keine Teilnahme und ersetzt die spätere Bescheinigung nicht.
Die Inhouse-Durchführung verändert den regulären Umfang nicht. Für die betriebliche Ausbildung und Fortbildung sind regelmäßig neun Einheiten von je 45 Minuten vorgesehen. Hinzu kommen Pausen; Beschäftigte brauchen Zeit für die gesamte vereinbarte Veranstaltung.
Die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren ist davon zu trennen. Arbeitsentgelt und Fahrtkosten bleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Berücksichtigen Sie diese eigenen Aufwendungen zusätzlich zu den Bedingungen für die Gebührenabrechnung.