Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 08134 Wildenfels sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Wildenfels · Sachsen
Wildenfelser Unternehmen wählen den Lehrgang nach den Voraussetzungen der Beschäftigten. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden dabei berücksichtigt. Für bereits qualifizierte Ersthelfer gehört regelmäßige Fortbildung zur weiteren Planung. Bei offenen Kursen und vereinbarten Inhouse-Veranstaltungen werden der konkrete Unterricht und der mögliche Übernahmeumfang berechtigter Gebühren vor der Beauftragung geklärt.

Unterschiedliche Informationen über Beginn oder mitzubringende Unterlagen erschweren einen gemeinsamen Lehrgang. Legen Sie für Ihren Wildenfelser Betrieb fest, wer die Mitteilungen der Ausbildungsstelle an die Teilnehmer weitergibt. Änderungen sollten über denselben Weg alle erreichen.
Vor der Buchung sind bisherige Ersthelfernachweise wichtig, damit Ausbildung und Fortbildung richtig besprochen werden können. Bei einem ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Kurs kommen die räumlichen Anforderungen hinzu. Lassen Sie sich sagen, was die Schule vor Ort benötigt, und prüfen Sie die Umsetzung. Ein Raum allein ersetzt diese Abstimmung nicht. Berücksichtigen Sie außerdem die vollständige Freistellung der Gruppe und halten Sie fest, wie die laufenden Aufgaben während des Lehrgangs abgedeckt werden.
Im regulären Unterricht geht es um praktische Hilfeleistung, zu der auch eigenes Schutzverhalten, der Notruf und die Betreuung Betroffener gehören. Diese Lernbereiche geben dem Betrieb eine Orientierung für die benötigte Schulung. Sie sind keine Anleitung zur Versorgung einer bestimmten Notfallsituation. Wenn zusätzliche Themen für eine Gruppe gewünscht werden, wird deren Einordnung mit der Ausbildungsstelle besprochen; eine beliebige weitere Spezialqualifikation ist damit nicht zugesagt.
Die neue Ersthelferaufgabe allein bestimmt den Lehrgang nicht.
Geeignete anerkannte Qualifikationen einbeziehen.
Ausbildung oder Fortbildung nach Bedarf wählen.
Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorsehen.

Die regulären Lehrgänge werden als Präsenzveranstaltungen mit praktischen Übungen durchgeführt.
Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren beantwortet nicht sämtliche Kostenfragen des Betriebs. Nach den DGUV-Hinweisen trägt der Arbeitgeber Arbeitsentgelt und Reisekosten der Beschäftigten. Berücksichtigen Sie diese Positionen bei der Entscheidung über die gewünschte Durchführung. Auch zusätzliche vereinbarte Leistungen sind vom regulären Gebührenverfahren zu unterscheiden. Eine direkte Abrechnung der Schulungsgebühr bedeutet somit keine allgemeine Zusage, dass dem Unternehmen insgesamt kein Aufwand verbleibt.
| Bereich | Grundlage |
|---|---|
| Lehrgang | Qualifikationsbedarf der Personen |
| Gebühr | Berechtigung nach Trägerbedingungen |
| Betrieblicher Aufwand | Arbeitsentgelt, Reise und weitere Vereinbarungen |
Das Unternehmen klärt mit der ermächtigten Ausbildungsstelle die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Erforderliche Unternehmensangaben und der berücksichtigte Umfang sollten vor einer verbindlichen Kostenannahme bekannt sein.
Voraussetzungen der vorgesehenen Personen prüfen.
Weitere Leistungen im Auftrag ausdrücklich festhalten.

Die reguläre Ausbildung sowie die Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Ihre Qualifizierungszwecke unterscheiden sich. Deshalb macht die gleiche Dauer die beiden Kursarten nicht austauschbar; die Auswahl folgt den Voraussetzungen und dem Bedarf der Person.
Die Benennung allein begründet das nicht. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen können bereits vorliegen. Prüfen Sie die tatsächlichen Nachweise und Voraussetzungen der vorgesehenen Person, bevor Sie entscheiden, welchen Lehrgang sie benötigt.
Die DGUV zählt übliche Unterrichtsmaterialien, Unterlagen und die Bescheinigung zum regulären Lehrgangsumfang. Zusätzliche Leistungen werden davon getrennt vereinbart. Sehen Sie im Angebot nach, welche Position zur Schulung gehört und welcher Umfang ausdrücklich zusätzlich gewünscht ist.