Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 99765 Heringen/Helme sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Heringen/Helme · Thüringen
Für Beschäftigte aus Heringen an der Helme werden betriebliche Ausbildung und Fortbildung nach dem persönlichen Qualifizierungsbedarf ausgewählt. Eine gemeinsame Inhouse-Veranstaltung ist nach Vereinbarung möglich. Der Veranstaltungsort ändert den Ausbildungsrahmen nicht: Die vorgesehenen Inhalte und die praktische Teilnahme bleiben für den Lehrgang entscheidend.

Wenn andere Beschäftigte als ursprünglich vorgesehen teilnehmen sollen, informieren Sie die Ausbildungsstelle. Es kann sich nicht nur die Zahl der Personen ändern, sondern auch der Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung. Der gebuchte Lehrgang muss weiterhin zum Auftrag passen.
Bei einer Inhouse-Veranstaltung in Heringen werden Änderungen an Raum oder Gruppengröße ebenfalls vorher besprochen. Aktualisieren Sie anschließend die Kursinformationen im Betrieb. Wer ausfällt, bleibt als offener Bedarf dokumentiert und erhält gegebenenfalls einen anderen passenden Termin. So wird aus einer bestätigten Gruppenbuchung keine unübersichtliche Folge stiller Einzeländerungen.
Bezug
Persönliche Voraussetzungen
Bezug
Öffentlicher oder vereinbarter Inhouse-Lehrgang
Bezug
Bedingungen des Unfallversicherungsträgers
Die reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Schulung findet in Präsenz statt. Ein gemeinsames Onlinevideo ersetzt den Lehrgang nicht. Wenn Sie Inhouse-Unterricht in Heringen vereinbaren, planen Sie die Beschäftigten deshalb für die tatsächliche Veranstaltung ein. Sie benötigen Raum und Zeit, um selbst zu üben. Das Format kann die gemeinsame Organisation erleichtern; es ist keine Möglichkeit, den regulären Unterricht auf eine kurze interne Information zu verkürzen.
Der individuelle Bedarf bleibt auch in einer gemeinsamen Gruppe sichtbar.
Bestehende geeignete Nachweise berücksichtigen.
Die benötigte Ausbildungs- oder Fortbildungsart zuordnen.
Aktives Mitmachen im Unterricht ermöglichen.
Vor der Buchung wird mit der Ausbildungsstelle geklärt, wie berechtigte Kursgebühren nach den Bedingungen der eigenen BG oder Unfallkasse abgerechnet werden.
Den zuständigen Träger und seine Anforderungen zuordnen.
Extras sowie Arbeitsentgelt und Fahrtkosten berücksichtigen.
Die Erste-Hilfe-Organisation am Arbeitsplatz umfasst eigene Zuständigkeiten. Beschäftigte brauchen dazu Informationen aus ihrem Unternehmen.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Sie verfolgen jedoch unterschiedliche Zwecke und sind nicht beliebig austauschbar. Prüfen Sie vorhandene Qualifikationen, bevor Sie Beschäftigte einem Kurs zuordnen. Die regelmäßige betriebliche Auffrischung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Eine neu übernommene Aufgabe verlangt andererseits nicht automatisch, eine bereits geeignete Grundausbildung nochmals zu absolvieren.

Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten. Die eigenen Zuständigkeiten, Alarmierungswege und sonstigen örtlichen Abläufe werden im Unternehmen erklärt. Diese betriebliche Einbindung ist eine zusätzliche Aufgabe und wird durch die Teilnahmebescheinigung allein nicht erledigt.
Nein. Eine mögliche Gebührenübernahme hängt von den Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers ab. Zusätzlich vereinbarte Leistungen sind gesondert zu betrachten. Der Unterricht im eigenen Betrieb ist für sich genommen keine Zusage vollständiger Kostenfreiheit.
Die regelmäßige betriebliche Fortbildung und die Verwendung eines geeigneten Erste-Hilfe-Nachweises beim Fahrerlaubnisantrag sind unterschiedliche Fragen. Das betriebliche Zweijahresintervall sollte daher nicht pauschal auf einen privat benötigten Führerscheinnachweis übertragen werden.
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