Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 18337 Marlow sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,2 km vom Suchpunkt

14,8 km vom Suchpunkt

26,0 km vom Suchpunkt

26,8 km vom Suchpunkt

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Marlow · Mecklenburg-Vorpommern
Für betriebliche Ersthelfer aus Marlow werden passende Ausbildung und Fortbildung ausgewählt. Ein vereinbarter Inhouse-Kurs kann mehrere Beschäftigte gemeinsam erreichen. Dabei braucht die Gruppe verlässliche Unterrichtszeit und geeignete Bedingungen zum Üben; eine mögliche Gebührenübernahme richtet sich nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.

Stellen Sie im Marlower Betrieb die bisherigen Ersthelferbescheinigungen zusammen und benennen Sie die künftig vorgesehenen Personen. Die Ausbildungsstelle kann damit Ausbildung und Fortbildung passend besprechen. Eine Gruppenanmeldung sollte diese unterschiedlichen Voraussetzungen berücksichtigen.
Für einen Inhouse-Auftrag nennen Sie Teilnehmerzahl und räumliche Möglichkeiten. Fragen Sie nach den Anforderungen zur Vorbereitung und lassen Sie die Durchführung ausdrücklich vereinbaren. Prüfen Sie auch, ob einzelne offene Lehrgänge für bestimmte Beschäftigte besser passen. Die laufende Arbeit braucht während des Unterrichts eine Vertretung. Eine verantwortliche Kontaktperson kann die bestätigten Informationen weitergeben und die Rückfragen der Teilnehmer sammeln.
Verbindlich eingeplante Lernzeit erleichtert die Beteiligung an Erklärungen und Übungen.
| Ebene | Aufgabe |
|---|---|
| Person | Geeigneten Schulungsbedarf bestimmen |
| Veranstaltung | Raum und Teilnahme ermöglichen |
| Unternehmen | Interne Erste-Hilfe-Organisation regeln |
Bei der Anfrage helfen Angaben zu Personen und Durchführung.
Bereits anerkannte Qualifikationen berücksichtigen.
Ausbildung und Fortbildung passend zuordnen.
Offene Termine oder eine eigene Veranstaltung abstimmen.
Die besuchte Schulung wird durch eine Bescheinigung dokumentiert. Im Unternehmen bleibt daneben zu regeln, wie die Erste Hilfe organisiert ist und welche internen Hilfewege bekannt sein müssen. Nehmen Sie die neuen Nachweise in die eigene Übersicht auf, damit weitere Qualifizierung geplant werden kann. Der Lehrgang ist eine Grundlage für die Ersthelferaufgabe, aber keine automatische Regelung aller internen Abläufe. Diese Verbindung zwischen Schulung und Betriebsorganisation sollte auch nach dem Veranstaltungstag erhalten bleiben.
Wer mehrere Beschäftigte anmeldet, organisiert eine Lernveranstaltung mit eigenen Anforderungen. Zur regulären betrieblichen Qualifizierung gehören praktische Aufgaben, für die die Gruppe Zeit und geeigneten Platz benötigt. Besprechen Sie den vorgesehenen Raum deshalb mit der Ausbildungsstelle. Er muss während der Veranstaltung für den Unterricht nutzbar sein. Ein Inhouse-Termin soll die Teilnahme organisatorisch ermöglichen; die Nähe zum Arbeitsplatz darf nicht dazu führen, dass die Beschäftigten fortlaufend zwischen Unterricht und laufenden Aufgaben wechseln.
Für berechtigte Lehrgangsgebühren sind die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse ausschlaggebend. Ein eigener Auftrag im Betrieb garantiert daher keine vollständige Kostenfreiheit.
Den vorgesehenen Personenkreis und das Verfahren einordnen.
Reguläre Lehrgangsgebühren und zusätzlich vereinbarte Leistungen im Auftrag auseinanderhalten.
Für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre eine Auffrischung vorgesehen. Berücksichtigen Sie die bisherigen Nachweise für die weitere Planung. Diese betriebliche Regel darf nicht mit einer allgemeinen Ablaufzeit für den Führerschein-Nachweis verwechselt werden.
Eine neue betriebliche Aufgabe entscheidet das nicht allein. Vorhandene geeignete anerkannte Qualifikationen können berücksichtigt werden. Prüfen Sie deshalb die tatsächlichen Voraussetzungen der Person, bevor Sie eine Grundausbildung oder einen anderen passenden Lehrgang einplanen.
Für einzelne Beschäftigte kann eine geeignete offene Veranstaltung passen. Eine eigene Inhouse-Schulung ist keine allgemeine Voraussetzung für einen betrieblichen Nachweis. Vergleichen Sie den benötigten Lehrgang mit den tatsächlich verfügbaren Veranstaltungen und der zeitlichen Verfügbarkeit der Person.