Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 39615 Seehausen (Altmark) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,3 km vom Suchpunkt

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Eine betriebliche Ersthelferschulung qualifiziert Beschäftigte für ihre Aufgabe; die interne Erste-Hilfe-Organisation muss das Unternehmen zusätzlich regeln. Für Seehäuser Betriebe können passende offene Lehrgänge oder ein vereinbarter Inhouse-Kurs infrage kommen. Ausbildungsstand, Lernbedingungen und die mögliche Gebührenabrechnung bilden den Rahmen der Vorbereitung.
Wenn mehrere Beschäftigte gleichzeitig geschult werden sollen, braucht Ihr Seehäuser Unternehmen eine andere Verteilung der laufenden Arbeit. Beziehen Sie die betroffenen Bereiche in die Planung ein und klären Sie, wer den gesamten Unterricht besuchen kann.
Die bisherigen Ersthelferbescheinigungen helfen der Ausbildungsstelle, Ausbildung oder Fortbildung passend zu besprechen. Für einen Inhouse-Auftrag schildern Sie Räume und Teilnehmerzahl. Die Durchführung wird ausdrücklich vereinbart.
Fragen Sie nach nötiger Vorbereitung und mitzubringenden Unterlagen. Eine zuständige Person kann diese Informationen gesammelt an die Gruppe richten. Einzelne offene Lehrgänge können ebenfalls infrage kommen. Die neuen Nachweise sollten danach an die für die betriebliche Schulungsplanung verantwortliche Stelle zurückgehen.
Für eine eigene Veranstaltung zählen die tatsächlichen Bedingungen.
Einen geeigneten Ort für die Übungen abstimmen.
Beschäftigte für den gesamten Lehrgang verfügbar halten.
Personen nach passendem Schulungsbedarf zuordnen.
Für die geplante Schulung sollte der Betrieb das Verfahren seines Unfallversicherungsträgers kennen. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle stimmt die mögliche Abrechnung anhand dieser Bedingungen ab.
Berechtigung und vorgesehenen Personenkreis berücksichtigen.
Reguläre Lehrgangsgebühren und eventuelle gesonderte Vereinbarungen im Auftrag abgleichen.
Eine geschulte Person braucht im betrieblichen Alltag auch Klarheit über die internen Abläufe. Wer wird verständigt, und welche Ansprechpartner sind im Unternehmen vorgesehen? Diese Informationen entstehen nicht allein dadurch, dass ein Kurs besucht wurde. Die Schulung und die betriebliche Organisation ergänzen sich. Geben Sie die relevanten internen Hinweise weiter und berücksichtigen Sie neue Qualifikationen in der eigenen Planung. Damit wird der Nachweis nicht nur abgelegt, sondern in die Organisation der Ersten Hilfe eingeordnet.

Ein Kurs am eigenen Arbeitsort soll dieselbe Aufmerksamkeit erhalten wie eine externe Veranstaltung.
Ergebnis
Passende Lehrgangsart auswählen
Ergebnis
Teilnahme und Übungen ermöglichen
Ergebnis
Weitere Qualifizierung nachvollziehbar planen
Regelmäßige Fortbildung erhält Kenntnisse und praktische Fähigkeiten betrieblicher Ersthelfer; dafür ist in der Regel ein Abstand von zwei Jahren vorgesehen. Prüfen Sie die vorhandenen Bescheinigungen und berücksichtigen Sie weitere anerkannte Qualifikationen. Bei einer neuen Benennung im Unternehmen ist nicht automatisch eine neue Grundausbildung nötig. Aus diesem Überblick ergibt sich, welche Personen welchen Lehrgang benötigen. Erst danach lässt sich sinnvoll entscheiden, ob ein gemeinsamer Inhouse-Termin für die vorgesehene Gruppe passt.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die gleiche Dauer bedeutet nicht, dass die Lehrgangsarten beliebig austauschbar sind. Für die Anmeldung zählt der tatsächliche Ausbildungsstand der Person sowie der daraus folgende Bedarf.
Das hängt von der benötigten Schulung, gemeinsamen Verfügbarkeit und den vereinbarten räumlichen Voraussetzungen ab. Geeignete offene Lehrgänge können ebenfalls passen. Wählen Sie die Unterrichtsform nach diesen Bedingungen, statt eine eigene Veranstaltung ohne abgestimmte Durchführung vorauszusetzen.
Eine solche Zusage lässt sich daraus nicht ableiten. Für berechtigte Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Zusätzlich beauftragte Leistungen und weitere betriebliche Kosten müssen vom möglichen Übernahmeumfang unterschieden werden.
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