Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 64401 Groß-Bieberau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,5 km vom Suchpunkt

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Unternehmen aus Groß-Bieberau können geeignete Ausbildungen und Fortbildungen für ihre Beschäftigten planen. Entscheidend sind der tatsächliche Schulungsbedarf und eine vollständige Teilnahme. Ein Inhouse-Kurs ist eine vereinbarte Organisationsform; auch dort gelten die Anforderungen an den regulären Unterricht und die praktischen Übungen.
Vor einer geplanten Ersthelfer-Schulung fallen im Groß-Bieberauer Betrieb mehrere Teilnehmende aus. Geben Sie der Ausbildungsstelle den aktuellen Stand und fragen Sie nach den vereinbarten Änderungsbedingungen. Die ursprüngliche Gruppenzahl sollte nicht einfach in der Buchung stehen bleiben.
Wenn Ersatzpersonen vorgesehen sind, muss auch deren Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung passen. Bei einem Inhouse-Kurs kann die Änderung zusätzlich die organisatorische Vereinbarung berühren. Informieren Sie die Beschäftigten erst anhand der bestätigten neuen Planung. Für ausgefallene Personen ohne Ersatzteilnahme bleibt die eigene Schulungsfrage anschließend gesondert offen.
Die Groß-Bieberauer Firma richtet die Vorbereitung nach den Bedingungen ihrer BG oder Unfallkasse aus.
Den vorgesehenen Personenkreis und Lehrgang prüfen.
Erforderliche Angaben mit der Ausbildungsstelle abstimmen.
Planungsnutzen
Bedarf der Person passend zuordnen
Planungsnutzen
Vollständige Teilnahme ermöglichen
Planungsnutzen
Offene Plätze oder Inhouse abstimmen
Ein Lehrgang lässt sich nicht zuverlässig neben unverändert weiterlaufenden Arbeitsaufgaben besuchen. Die Teilnehmenden sollen Erklärungen verfolgen und selbst praktisch üben können. Klären Sie deshalb, wie Telefonate, Anfragen und sonstige Aufgaben während der Veranstaltung übernommen werden. Das gilt auch dann, wenn die Schulung wenige Räume vom normalen Arbeitsplatz entfernt stattfindet. Für die Groß-Bieberauer Firma ist der vollständige Veranstaltungszeitraum die Grundlage der Freistellung, nicht lediglich der Beginn des Kurses.
Die Organisation schafft die Voraussetzungen für den Unterricht.
Laufende Aufgaben während der Veranstaltung abdecken.
Geeignete Bedingungen für die Praxis abstimmen.
Die vorhandene Qualifikation berücksichtigen.
Wer neu als Ersthelfer vorgesehen ist, muss nicht allein deshalb immer eine neue Grundausbildung besuchen. Anerkannte Vorkenntnisse und geeignete Nachweise können für die Qualifizierung relevant sein. Stellen Sie vor einer Anmeldung fest, was tatsächlich vorliegt und welche Auffrischung benötigt wird. Eine Fortbildung wird dabei nicht durch eine neue interne Aufgabenbezeichnung überflüssig. Umgekehrt sollte eine betriebliche Veränderung nicht automatisch dazu führen, schon vorhandene anerkannte Qualifikationen zu ignorieren.

Betriebliche Beispiele können das Verständnis unterstützen, ohne den regulären Lehrgang zu ersetzen.
Die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Behalten Sie die tatsächlich absolvierten geeigneten Lehrgänge im Blick. Der Abstand ist eine betriebliche Qualifizierungsregel und keine automatische Verfallsfrist eines privaten Führerschein-Erste-Hilfe-Nachweises.
Reguläre Ausbildungen und Fortbildungen umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Zusätzlich sind Pausen einzuplanen. Gleicher Zeitumfang bedeutet jedoch nicht, dass beide Lehrgangsarten austauschbar sind; ausgewählt wird nach dem tatsächlichen Qualifizierungsbedarf.
Sie betrifft berechtigte Lehrgangsgebühren nach den Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Weitere vereinbarte Leistungen und betriebliche Aufwendungen sind davon getrennt zu betrachten. Deshalb sollte eine Firma den Umfang klären, bevor sie eine vollständig kostenlose Schulung annimmt.
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