Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 09419 Thum sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,3 km vom Suchpunkt

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Thum · Sachsen
Für Unternehmen in Thum, Jahnsbach und Herold richtet sich die betriebliche Ersthelferqualifizierung nach dem Schulungsbedarf der Beschäftigten. Reguläre Ausbildung und Fortbildung haben unterschiedliche Aufgaben. Ein Inhouse-Lehrgang kann nach Vereinbarung im Betrieb stattfinden, sofern die erforderlichen Unterrichtsbedingungen und die Teilnahme der Gruppe gesichert sind.

Stellen Sie im Thumer Betrieb zusammen, wer künftig als Ersthelfer vorgesehen ist und welche Nachweise bereits vorliegen. Damit kann die Ausbildungsstelle Ausbildung und Fortbildung passend besprechen. Eine größere Teilnehmerzahl bedeutet nicht zwangsläufig einen einheitlichen Lehrgangsbedarf.
Für einen Inhouse-Auftrag nennen Sie Gruppe und Räume. Fragen Sie den Anbieter nach der nötigen Vorbereitung und lassen Sie die Durchführung ausdrücklich vereinbaren. Prüfen Sie, ob alle Beschäftigten vollständig teilnehmen können oder einzelne offene Kurse besser passen. Die laufenden Aufgaben müssen während des Unterrichts anderweitig übernommen werden. Eine Kontaktperson kann bestätigten Ablauf und benötigte Unterlagen weitergeben sowie die Rückfragen der Gruppe mit der Schule klären.
Auch am eigenen Arbeitsort bleibt ein Lehrgang eine Veranstaltung mit eigener Unterrichtszeit.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren ist an die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers gebunden. Ein Inhouse-Auftrag allein garantiert keine vollständige Erstattung aller Kosten.
Mit BG oder Unfallkasse den vorgesehenen Personenkreis und das Verfahren abgleichen.
Mit der Ausbildungsstelle klären, welche Leistungen regulär abgerechnet und welche gegebenenfalls gesondert vereinbart werden.
Ein Termin im eigenen Betrieb kann Wege vereinfachen, beseitigt aber nicht den Zeitbedarf des Lehrgangs. Die Teilnehmenden sollen sich auf die theoretischen und praktischen Lernaufgaben konzentrieren können. Planen Sie die Vertretung deshalb so, dass niemand regelmäßig für betriebliche Aufgaben aus dem Raum gerufen werden muss. Besprechen Sie außerdem den vorgesehenen Raum mit der Ausbildungsstelle. Erst aus diesen abgestimmten Bedingungen wird ein tatsächlich durchführbarer Inhouse-Auftrag für die Gruppe.
Bei der Organisation einer Gruppe fällt zuerst oft ein möglicher gemeinsamer Tag ins Auge. Zuvor sollte aber feststehen, wer Ausbildung und wer Fortbildung benötigt. Regulär umfassen beide Lehrgangsarten neun Unterrichtseinheiten, doch die gleiche Dauer macht sie nicht austauschbar. Vorliegende anerkannte Qualifikationen sind dabei mit einzubeziehen. Für Betriebe aus Thum, Jahnsbach oder Herold gelten dadurch keine jeweils eigenen örtlichen Kursarten: Maßgeblich bleiben die Voraussetzungen und der Bedarf der vorgesehenen Personen.
Diese Punkte helfen, den Bedarf verständlich zu beschreiben.
Vorhandene Schulungen und anerkannte Vorbildung nennen.
Die vorgesehene Gruppe mit ihrem Bedarf zuordnen.
Die geplante Nutzung mit der Ausbildungsstelle abstimmen.
| Frage | Wofür sie gebraucht wird |
|---|---|
| Was wird benötigt? | Passende Lehrgangsart auswählen |
| Wo kann gelernt werden? | Geeignete Durchführung vereinbaren |
| Wer trägt welche Kosten? | Gebührenübernahme und Auftrag abgrenzen |

Orientieren Sie sich an den bisherigen Nachweisen und dem regulären Fortbildungsrhythmus von in der Regel zwei Jahren. So kann der Betrieb passende Veranstaltungen rechtzeitig einplanen. Dieser Rhythmus betrifft betriebliche Ersthelfer und ist keine allgemeine Führerschein-Nachweisfrist.
Der Wechsel allein beantwortet die Frage nicht. Entscheidend ist unter anderem, ob bereits eine geeignete anerkannte Qualifikation vorhanden ist. Prüfen Sie die tatsächlichen Voraussetzungen der Person und ordnen Sie erst danach den erforderlichen Lehrgang zu.
Prüfen Sie passende offene Lehrgänge für die einzelnen Beschäftigten. Eine betriebliche Qualifizierung setzt nicht voraus, dass alle Personen am gleichen Ort oder Tag geschult werden. Die jeweilige Lehrgangsart und die vollständige Teilnahme bleiben dabei entscheidend.