Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 36419 Geisa sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,6 km vom Suchpunkt

18,8 km vom Suchpunkt

24,0 km vom Suchpunkt

24,7 km vom Suchpunkt

24,7 km vom Suchpunkt

25,5 km vom Suchpunkt

Für Beschäftigte eines Geisaer Unternehmens soll der Lehrgang passende Kenntnisse und praktische Fähigkeiten vermitteln. Die Teilnahme ist deshalb mehr als das Bereitstellen von Informationen. Daneben unterscheidet der Betrieb reguläre Lehrgangsgebühren von eigenen Aufwendungen. Beide Fragen werden auch bei einer ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Veranstaltung betrachtet.
Ein günstiger Termin ist hilfreich, sofern der Lehrgang zum Auftrag passt. Legen Sie zuerst fest, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt. Diese Information gehört bereits in die Anfrage an die Ausbildungsstelle.
Für eine gemeinsame Gruppe in Geisa werden anschließend Ort, Raum und Teilnehmerzahl abgestimmt. Bei unterschiedlichen Bedürfnissen sind getrennte Buchungen möglich; nicht jede Person muss denselben Kurs besuchen. Halten Sie die Zusagen nachvollziehbar fest. Nach dem Unterricht wird dokumentiert, wer tatsächlich teilgenommen hat und für wen noch ein passender Lehrgang organisiert werden muss.
Einordnung
Reguläre persönliche Ausbildung
Einordnung
Verfahren des Trägers
Einordnung
Aufwand des Unternehmens
Die DGUV beschreibt reguläre Erste-Hilfe-Kurse als Präsenzveranstaltungen. Die Teilnehmenden sollen praktische Handlungen selbst üben können. Ein reines Onlineformat ist dafür ausgeschlossen. Auch wenn Beschäftigte ansonsten viel digital lernen, ersetzt gemeinsames Ansehen eines Videos diese praktische Lernarbeit nicht. Für die Vorbereitung einer Gruppe in Geisa geht es um den geeigneten Lehrgang mit tatsächlicher Teilnahme; die Organisationsform Inhouse ändert diesen Ausbildungszweck nicht.
Eine nachvollziehbare Vorbereitung berücksichtigt beide Seiten.
Eigene Aufgaben im Präsenzlehrgang ermöglichen.
Berechtigung und Trägervorgaben klären.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten beachten.

Eine neue betriebliche Aufgabe verlangt nicht automatisch eine erneute Grundausbildung. Anerkannte vorhandene Qualifikationen werden bei der Feststellung des tatsächlich passenden Schulungsbedarfs berücksichtigt.
Die eigene BG oder Unfallkasse informiert über die Voraussetzungen einer möglichen Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren.
Notwendige Unterlagen für die vorgesehenen Personen klären.
Über den Standard hinausgehende Wünsche ausdrücklich beurteilen.
Die regulären Lehrgangsgebühren können für berechtigte Personen nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers abgerechnet werden. Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten sind davon zu unterscheiden. Diese übrigen Kosten trägt nach den DGUV-Hinweisen das Unternehmen. Eine betriebliche Schulung wird daher nicht allein anhand eines Eindrucks von kostenloser Teilnahme beurteilt. Für die Entscheidung werden die beschriebenen Kursleistungen und der eigene Aufwand mit ihrem jeweiligen Gegenstand betrachtet.

Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Der persönliche Ausbildungsstand gehört zur weiteren Planung. Eine organisatorische Aufgabenübertragung ersetzt diese regelmäßige individuelle Qualifizierung nicht.
Für Aus- und Fortbildung sind jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten vorgesehen. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Eine ausdrücklich vereinbarte betriebliche Durchführung verringert diesen regulären Unterrichtsrahmen nicht.
Die mögliche Gebührenübernahme richtet sich nach den Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Klären Sie die vorgesehenen Personen und notwendigen Angaben. Die Ermächtigung allein sichert daher nicht automatisch jede einzelne Anmeldung finanziell ab.