Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 67251 Freinsheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,9 km vom Suchpunkt

7,6 km vom Suchpunkt

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Freinsheim · Rheinland-Pfalz
Ein Freinsheimer Unternehmen kann vorgesehene Ersthelfer gemeinsam in einem ausdrücklich vereinbarten Lehrgang qualifizieren lassen. Die reguläre Ausbildung findet in Präsenz mit eigener praktischer Beteiligung statt. Die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren wird daneben nach dem zuständigen Verfahren betrachtet. Ein Inhouse-Wunsch beantwortet beide Gegenstände nicht allein.

Ein Freinsheimer Betrieb muss den Raum für einen vereinbarten Inhouse-Kurs wechseln. Fragen Sie die Ausbildungsstelle, ob die neue Lösung für den Unterricht geeignet ist, bevor die Änderung verbindlich angekündigt wird. Eine interne Umbuchung bestätigt diese Eignung nicht.
Nach der Abstimmung erhalten Beschäftigte und organisatorische Ansprechpartner dieselben aktuellen Angaben. Ausbildung oder Fortbildung bleiben in ihrem vorgesehenen Umfang bestehen. Prüfen Sie, ob Zugang und Anfahrt ebenfalls betroffen sind. Eine klare korrigierte Einladung ist hilfreicher als mehrere einzelne Ergänzungen, zwischen denen die Teilnehmenden den gültigen Stand selbst zusammensuchen müssen.
Die eigene BG oder Unfallkasse informiert über Voraussetzungen und notwendige Angaben.
Die konkrete Berechtigung für die vorgesehenen Teilnehmenden klären.
Weiteren ausdrücklich gewünschten Umfang gesondert vereinbaren.

Körperliche und geistige Eignung sowie Motivation gehören nach DGUV-Hinweisen zur Auswahl geeigneter Ersthelfer. Eine bestimmte Position oder Tätigkeit im Unternehmen bestimmt die persönliche Eignung für die Aufgabe nicht automatisch.
Eine mögliche Übernahme berechtigter regulärer Lehrgangsgebühren richtet sich nach der zuständigen BG oder Unfallkasse und deren Verfahren. Ermitteln Sie die notwendigen Angaben für die vorgesehenen Menschen. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle allein beantwortet nicht jede persönliche Gebührenfrage. Auch ein gemeinsam genannter Arbeitgeber erledigt diese Prüfung nicht automatisch. Weitergehende ausdrücklich gewünschte Leistungen werden mit ihrem konkreten Umfang gesondert vereinbart. Qualifizierung, Berechtigung und zusätzlicher Auftrag bleiben dadurch als unterschiedliche Gegenstände nachvollziehbar.
Praktische Qualifizierung und Gebührenverfahren werden nach ihrem Zweck vorbereitet.
Reguläre Präsenz mit praktischer Beteiligung berücksichtigen.
Das Verfahren des zuständigen Trägers beachten.
Weitere ausdrücklich gewünschte Leistungen benennen.
Die regulären Erste-Hilfe-Kurse nach DGUV Vorschrift 1 werden in Präsenz durchgeführt. Beschäftigte bearbeiten die vorgesehenen praktischen Aufgaben selbst unter Anleitung. Für ein Freinsheimer Unternehmen beschreibt ein gemeinsam geplanter Inhouse-Lehrgang deshalb eine tatsächliche Ausbildung und nicht nur das Vorführen von Unterrichtsmaterial. Eine rein digitale Darstellung ersetzt diesen regulären Rahmen nicht. Richten Sie die Auswahl der Veranstaltung darauf aus, dass die vorgesehenen Menschen die praktische Qualifizierung im passenden Unterricht erhalten können.
| Angabe | Bezug |
|---|---|
| Ausbildungsrahmen | Präsenzunterricht mit eigenen praktischen Aufgaben |
| Berechtigung | Voraussetzungen des zuständigen Trägers |
| Zusatzauftrag | Ausdrücklich gewünschter weiterer Umfang |
In der Regel ist die Fortbildung alle zwei Jahre vorgesehen. Geeignete frühere Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen zählen zur Bedarfsermittlung. Eine neue Aufgabenübernahme allein verlangt keine automatische Wiederholung bereits geeigneter Grundausbildung.
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die ausdrücklich vereinbarte Durchführung im Unternehmen verkürzt diesen regulären Unterrichtsrahmen für die Teilnehmenden nicht.
Diese eigenen Aufwendungen bleiben beim Unternehmen. Berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren sind davon zu unterscheiden und werden nach dem zuständigen Verfahren auf mögliche Übernahme geprüft. Berücksichtigen Sie die weiteren eigenen Kostenpositionen deshalb ebenfalls in Ihrer betrieblichen Planung.