Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 96142 Hollfeld sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
18,7 km vom Suchpunkt

20,6 km vom Suchpunkt

22,2 km vom Suchpunkt

22,4 km vom Suchpunkt

22,9 km vom Suchpunkt

23,1 km vom Suchpunkt

Für Betriebe in Hollfeld lassen sich Ausbildung und Fortbildung als offene Lehrgänge oder nach Vereinbarung als Inhouse-Kurs planen. Die passende Lehrgangsart richtet sich nach dem tatsächlichen Qualifikationsstand. Zur Vorbereitung gehören eine geeignete Lernumgebung und die geklärte Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren.
Kann Ihr Hollfelder Unternehmen alle vorgesehenen Beschäftigten für einen vollständigen Lehrgang freihalten? Beziehen Sie die betroffenen Arbeitsbereiche in die Planung ein. Die laufenden Aufgaben müssen während des Unterrichts von anderen Personen übernommen werden können.
Mit bisherigen Ersthelferbescheinigungen besprechen Sie Ausbildung oder Fortbildung bei der Ausbildungsstelle. Für einen Inhouse-Auftrag schildern Sie Räume und geplante Teilnehmerzahl. Die Durchführung wird ausdrücklich vereinbart.
Fragen Sie nach der nötigen Vorbereitung und den mitzubringenden Unterlagen. Eine zuständige Kontaktperson kann diese Informationen gesammelt an die Gruppe richten. Einzelne offene Lehrgänge können eine weitere Möglichkeit für die Anmeldung sein. Neue Bescheinigungen werden anschließend wieder der betrieblichen Übersicht zugeordnet.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für eine mögliche Abrechnung sind die Bedingungen der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse maßgeblich. Daraus folgt keine pauschale Kostenfreiheit jeder vereinbarten Inhouse-Leistung.
Die Voraussetzungen und den vorgesehenen Abrechnungsweg einholen.
Übernahmefähige Lehrgangsgebühren von zusätzlich vereinbarten Leistungen unterscheiden.
Die Organisation soll vollständige Teilnahme ermöglichen.
Raumvoraussetzungen mit der Ausbildungsstelle klären.
Betriebliche Aufgaben während des Kurses anders besetzen.
Interne Hilfewege nach der Schulung bekannt machen.
Bei einem Inhouse-Kurs muss die Gruppe nicht nur sitzen und zuhören können. Für praktische Aufgaben wird geeigneter Platz gebraucht. Beschreiben Sie deshalb der Ausbildungsstelle den vorgesehenen Raum, seine Nutzung und die Teilnehmerzahl. Entscheidend ist deren Abstimmung für den konkreten Lehrgang. Ein im Betrieb vorhandener Raum allein belegt noch keine durchführbare Veranstaltung. Auch während des Unterrichts sollte er der Gruppe zur Verfügung stehen und nicht gleichzeitig anderen betrieblichen Zwecken dienen.
Ein vereinbarter Inhouse-Termin kann die Gruppe zusammenbringen; er braucht ebenso sorgfältige Vorbereitung wie ein offener Lehrgang.
Eine absolvierte Schulung beantwortet noch nicht jede Frage zur Ersten Hilfe am Arbeitsplatz. Im Hollfelder Unternehmen müssen die Beschäftigten wissen, wie sie Hilfe anfordern und welche internen Ansprechpartner zuständig sind. Verbinden Sie den Qualifikationsnachweis deshalb mit den tatsächlich geltenden betrieblichen Informationen. Die betriebliche Organisation bleibt Aufgabe des Unternehmens; sie entsteht nicht allein durch die Buchung eines Lehrgangs. Arbeitsplatzbezogene Hinweise und der reguläre Erste-Hilfe-Unterricht erfüllen dabei jeweils ihren eigenen Zweck.
Zuständiger Schritt
Ausbildung oder Fortbildung zuordnen
Zuständiger Schritt
Raum und Unterrichtszeit vereinbaren
Zuständiger Schritt
Interne Notfallorganisation berücksichtigen
Betriebliche Ersthelfer sollen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in der Regel alle zwei Jahre auffrischen. Berücksichtigen Sie die bisherigen Nachweise bei der Planung. Dieser betriebliche Rhythmus darf nicht als allgemeines Ablaufdatum eines Führerschein-Nachweises verstanden werden.
Für einzelne Beschäftigte kann ein passender offener Lehrgang zweckmäßig sein. Eine eigene Veranstaltung ist eine organisatorische Möglichkeit, keine Voraussetzung für den betrieblichen Nachweis. Vergleichen Sie die benötigte Lehrgangsart mit den tatsächlich angebotenen Terminen.
Die neue Aufgabe allein entscheidet das nicht. Eine bereits vorhandene anerkannte Qualifikation kann berücksichtigt werden. Prüfen Sie zunächst die tatsächliche Vorbildung und klären Sie den daraus folgenden Schulungsbedarf, statt automatisch alle neu vorgesehenen Personen nochmals zur Ausbildung anzumelden.