Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 78250 Tengen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,6 km vom Suchpunkt

17,2 km vom Suchpunkt

18,7 km vom Suchpunkt

18,9 km vom Suchpunkt

19,2 km vom Suchpunkt

20,9 km vom Suchpunkt

Ein Tengener Unternehmen benötigt geeignete Ersthelfer während der tatsächlichen Arbeit. Bereits ausgebildete Personen sind nicht automatisch zu jeder Zeit verfügbar. Außerdem braucht die Belegschaft Informationen über die betrieblichen Hilfewege. Ein regulärer Inhouse-Lehrgang qualifiziert die vorgesehenen Personen, während Besetzung und örtliche Unterweisung zusätzlich organisiert werden.
Für Inhouse-Unterricht reicht der Stadtname nicht als Standortbeschreibung. Nennen Sie die volle Adresse und beschreiben Sie dem Anbieter den vorgesehenen Raum. Beschäftigte aus mehreren Ortschaften brauchen später dieselben eindeutigen Kursinformationen.
Prüfen Sie, ob eine gemeinsame Veranstaltung zur Gruppe passt oder einzelne öffentliche Termine sinnvoller sind. Vor der Auswahl wird im Betrieb bestimmt, wer Ausbildung oder Fortbildung benötigt. Die Zusage der Ausbildungsstelle bezieht sich auf die vereinbarten Bedingungen. Änderungen an Raum oder Teilnehmerzahl werden deshalb vor dem Kurstag erneut abgestimmt.

Eine neue betriebliche Aufgabenübernahme verlangt nicht automatisch eine erneute Grundausbildung. Vorhandene anerkannte Qualifikationen gehören zur Feststellung des tatsächlichen persönlichen Schulungsbedarfs.
Grundlage
Persönliche Qualifikation
Grundlage
Anwesende Versicherte
Grundlage
Örtliche betriebliche Verhältnisse
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren richtet sich nach der eigenen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Die vorgesehenen Personen und notwendigen Angaben klären.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten berücksichtigen.
Die DGUV sieht mindestens jährlich eine Unterweisung der Betriebsangehörigen über Erste Hilfe vor. Dazu gehören die Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen. Die Informationen werden anhand der tatsächlichen betrieblichen Verhältnisse vermittelt. Ein Ersthelferkurs einzelner Personen ersetzt diese Aufgabe für die übrige Belegschaft nicht automatisch. Ebenso bleibt die regelmäßige persönliche Fortbildung der Ersthelfer ein eigener Qualifizierungsauftrag neben dieser betrieblichen Information.
Qualifizierung und erreichbare Hilfe werden zusammen vorbereitet.
Vorgesehene Personen passend schulen.
Tatsächliche Anwesenheit und Verfügbarkeit betrachten.
Der Belegschaft die örtliche Erste Hilfe erläutern.
Für die Mindestanzahl der Ersthelfer sind die anwesenden Versicherten maßgeblich. Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich. Arbeitszeiten und Abwesenheiten können deshalb für die Einteilung relevant sein. Eine Liste aller früher geschulten Beschäftigten beantwortet diese Anwesenheitsfrage nicht allein. Für die tatsächliche Organisation im Betrieb werden passende verfügbare Personen benötigt, nicht nur eine Gesamtzahl vorhandener Teilnahmebescheinigungen.
In der Regel ist eine Fortbildung alle zwei Jahre vorgesehen. Diese persönliche Qualifizierung bleibt von der mindestens jährlichen Unterweisung der Betriebsangehörigen getrennt. Eine Veranstaltung ersetzt die andere nicht allein durch ihren Erste-Hilfe-Bezug.
Aus- und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen kommen hinzu. Eine ausdrücklich vereinbarte Durchführung im Unternehmen verändert diesen regulären Unterrichtsrahmen nicht.
Die regulären Lehrgänge nach DGUV Vorschrift 1 werden in Präsenz durchgeführt. Die Teilnehmenden sollen praktische Handlungen selbst üben können. Eine ausschließlich online vermittelte Information erfüllt diesen regulären Ausbildungsrahmen nicht.