Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 49832 Freren sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,9 km vom Suchpunkt

14,7 km vom Suchpunkt

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16,2 km vom Suchpunkt

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18,7 km vom Suchpunkt

Ein Frerener Unternehmen beschreibt bei der Anfrage den benötigten Lehrgang für seine Beschäftigten. Der Standard umfasst Unterrichtsleistungen und Teilnehmerunterlagen. Zusätzliche Wünsche werden davon getrennt betrachtet. Eine vereinbarte Inhouse-Durchführung ändert nicht automatisch den Ausbildungszweck; ihr tatsächlicher Umfang und mögliche Ergänzungen gehören in die konkrete Abstimmung.
Eine berufliche Weiterbildung und eine Schulung für betriebliche Ersthelfer verfolgen unterschiedliche Aufgaben. Benennen Sie deshalb bei der Anfrage ausdrücklich den benötigten Lehrgang. Im Unternehmen wird vorher bestimmt, ob eine Ausbildung oder Fortbildung ansteht.
Für einzelne Beschäftigte werden passende öffentliche Plätze gesucht. Bei einer Gruppe kann Unterricht am vereinbarten Frerener Standort infrage kommen. Der Anbieter prüft dazu mit Ihnen Raum und Teilnehmerzahl. Halten Sie die Zusage zusammen mit den Kursinformationen fest, damit bei Rückfragen erkennbar bleibt, welche Durchführung tatsächlich gebucht wurde.
| Leistung | Einordnung |
|---|---|
| Praktischer Unterricht | Reguläre Ausbildung |
| Teilnehmerunterlagen | Begleitender Standardbestandteil |
| Zusätzlich gewünschte Abweichung | Ausdrückliche weitere Vereinbarung |
Die zuständige BG oder Unfallkasse informiert über die Bedingungen für berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren.
Vorgesehene Personen und notwendige Angaben vorbereiten.
Ausdrücklich vereinbarte Ergänzungen getrennt beurteilen.
Reguläre Leistungen und ausdrückliche Ergänzungen werden erkennbar benannt.
Den persönlichen Schulungsbedarf zugrunde legen.
Als begleitende Standardleistung einordnen.
Über den regulären Auftrag hinausgehenden Bedarf benennen.

Anerkannte persönliche Qualifikationen werden bei der Schulungsauswahl berücksichtigt. Eine neue betriebliche Aufgabe allein verlangt nicht automatisch die Wiederholung einer geeigneten Grundausbildung.
Die DGUV erläutert, welche Leistungen zum Standard-Lehrgang gehören. Berechtigte Lehrgangsgebühren werden nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers abgerechnet. Soll auf ausdrücklichen Wunsch des Unternehmens davon abgewichen werden und entstehen Mehrkosten, ist eine zusätzliche Vereinbarung erforderlich. Für eine gewöhnliche betriebliche Anfrage aus Freren ist deshalb der tatsächlich gewünschte Umfang entscheidend. Ein allgemeiner Begriff wie Inhouse allein erklärt weder jede Leistung noch einen beliebigen zusätzlichen Betrag.
Zum Standard gehören notwendige Unterrichtsmittel und Teilnehmerunterlagen. Sie helfen bei der Beschäftigung mit den Themen. Die praktischen Handlungen sollen die Teilnehmenden jedoch im regulären Präsenzlehrgang selbst üben können. Das Verteilen einer Unterlage ist deshalb kein Ersatz für die entsprechende Ausbildung. Ein Unternehmen kann begleitendes Material und eigene praktische Teilnahme gemeinsam vorbereiten, ohne die regulären Unterlagen bereits als zusätzlichen Sonderauftrag zu behandeln.

Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Dafür wird der persönliche Schulungsstand betrachtet. Eine neue Aufgabenbezeichnung allein ist kein Grund, vorhandene anerkannte Qualifikationen bei der Planung zu übergehen.
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die vereinbarte Durchführung im Betrieb ändert diesen regulären Rahmen für die Gruppe nicht.
Die DGUV unterscheidet berechtigte Standard-Lehrgangsgebühren von den übrigen Kosten. Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt das Unternehmen. Auch bei möglicher Gebührenübernahme gehören diese Positionen deshalb in die eigene betriebliche Planung.