Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 36404 Vacha sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
16,3 km vom Suchpunkt

22,3 km vom Suchpunkt

22,5 km vom Suchpunkt

22,6 km vom Suchpunkt

25,0 km vom Suchpunkt

26,5 km vom Suchpunkt

Vachaer Unternehmen können ihre vorgesehenen Ersthelfer gemeinsam qualifizieren lassen. Die Bescheinigung bezieht sich auf die absolvierte Ausbildung. Wird später tatsächlich Erste Hilfe geleistet, braucht dieser Vorgang eine eigene geschützte Aufzeichnung. Der Lehrgang und die Ereignisdokumentation erfüllen damit unterschiedliche Aufgaben der betrieblichen Organisation.
Eine Ersthelfer-Schulung des Vachaer Betriebs wurde abgesagt, die ursprüngliche Einladung steht aber noch in den Kalendern. Informieren Sie die Beschäftigten eindeutig und entfernen Sie die überholte Veranstaltungsangabe aus der verbindlichen Planung. Der Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung bleibt zunächst offen.
Fragen Sie einen Ersatztermin mit der Ausbildungsstelle ab. War ein Inhouse-Kurs vorgesehen, müssen auch Raum und organisatorische Unterstützung für das neue Datum geprüft werden. Geben Sie erst bestätigte Ersatzangaben weiter. Eine Stornonachricht an die Schule allein sorgt nicht dafür, dass alle intern Betroffenen denselben aktuellen Informationsstand haben.
Lehrgang und betriebliche Abläufe brauchen erkennbare Bezüge.
Die praktische Ausbildung unterstützen.
Absolvierte Qualifizierung nachweisen.
Das tatsächliche Ereignis geschützt dokumentieren.
Aussage
Vereinbarter regulärer Unterricht
Aussage
Absolvierte Qualifizierung
Aussage
Tatsächlich geleistete Hilfe
Die eigene BG oder Unfallkasse informiert über Berechtigung und notwendige Angaben.
Die erforderlichen Informationen für eine mögliche Übernahme klären.
Weitere ausdrücklich gewünschte Leistungen gesondert vereinbaren.
Die DGUV sieht vor, jede Erste-Hilfe-Leistung zu dokumentieren. Das gilt auch für kleinere Hilfeleistungen. Ein geeignetes Verfahren kann auf Papier oder elektronisch geführt werden, solange der geschützte Umgang mit den Angaben gewährleistet bleibt. Eine Kursbescheinigung enthält die Informationen eines späteren Vorgangs nicht. Für Ihr Vachaer Unternehmen hilft diese Unterscheidung dabei, die absolvierte Qualifizierung und die tatsächlichen Hilfeereignisse mit ihrem jeweiligen Zweck nachvollziehbar zu behandeln, ohne eine Unterlage für beide Aufgaben vorauszusetzen.
Zu den Standardleistungen gehören nach DGUV-Hinweisen unter anderem erforderliche Demonstrations- und Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen sowie Bescheinigung. Auch Vorbereitung und Aufbereitung der eingesetzten Mittel zählen zum Rahmen. Bei einem Inhouse-Auftrag kann Ihr Unternehmen diesen regulären Umfang zugrunde legen. Weitere ausdrücklich gewünschte Leistungen werden mit ihrem tatsächlichen Inhalt vereinbart. Die Unterrichtsmittel unterstützen das praktische Lernen; sie übernehmen damit weder automatisch die spätere Hilfeaufzeichnung noch jede weitere organisatorische Aufgabe an den Arbeitsorten.
Betriebsangehörige werden mindestens jährlich über Erste-Hilfe-Einrichtungen und richtiges Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen unterwiesen. Die Qualifizierung einzelner Ersthelfer erledigt diese zusätzliche Information der gesamten Belegschaft nicht automatisch.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.







Die Dokumentation tatsächlicher Erste-Hilfe-Leistungen wird mindestens fünf Jahre aufbewahrt und vor unbefugtem Zugriff geschützt. Diese Vorgabe bezieht sich auf die Hilfeereignisse. Sie beschreibt keine allgemeine Geltungsfrist für Bescheinigungen über absolvierte Ausbildung.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Geeignete vorhandene Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen zählen zur Bedarfsermittlung. Eine neue Aufgabenübernahme allein verlangt keine automatische Wiederholung bereits geeigneter Grundausbildung.
Diese eigenen Kostenpositionen verbleiben nach DGUV-Hinweisen beim Unternehmen. Davon werden berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren unterschieden, deren mögliche Übernahme dem zuständigen Trägerverfahren folgt. Weitere ausdrücklich gewünschte Leistungen werden mit ihrem jeweiligen Umfang gesondert betrachtet.