Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 04938 Uebigau-Wahrenbrück sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,8 km vom Suchpunkt

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23,5 km vom Suchpunkt

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Ein Lehrgang qualifiziert die vorgesehenen Personen. Die tatsächliche Hilfeorganisation eines Unternehmens in Uebigau-Wahrenbrück benötigt darüber hinaus eigene Verfahren. Hilfeleistungen können auf Papier oder elektronisch erfasst werden; organisatorische Aufgaben werden mit ihrem Umfang zugeordnet. Eine Inhouse-Schulung legt diese internen Zuständigkeiten nicht allein durch ihren Veranstaltungsort fest.
Ein Inhouse-Kurs braucht einen Raum, in dem der Unterricht und die praktischen Aufgaben möglich sind. Beschreiben Sie dem Anbieter die verfügbaren Bedingungen und nennen Sie die Zahl der Beschäftigten. Entscheiden Sie erst nach seiner Rückmeldung, ob der vorgesehene Standort passt.
Die vollständige Adresse gehört anschließend in die Einladung. Bei mehreren Betriebsteilen genügt der gemeinsame Stadtname dafür nicht. Ausbildung und Fortbildung werden nach dem zuvor geklärten Bedarf gebucht. Falls eine gemeinsame Durchführung nicht zustande kommt, lassen sich passende öffentliche Plätze für einzelne Personen prüfen und ebenfalls verbindlich bestätigen.

Eine neue organisatorische Aufgabe verlangt nicht automatisch eine wiederholte Grundausbildung. Anerkannte Vorqualifikationen werden bei der Beurteilung des persönlichen Schulungsbedarfs berücksichtigt.
Die DGUV empfiehlt, übertragene organisatorische Aufgaben und Befugnisse schriftlich festzuhalten. Diese Zuordnung kann unterschiedliche Personen im Betrieb betreffen. Benennen Sie den tatsächlichen Auftrag, statt sämtliche Zuständigkeiten allein aus einer besuchten Schulung abzuleiten. Für Unternehmen in Uebigau-Wahrenbrück bleibt so erkennbar, wer welche organisatorische Aufgabe übernehmen soll. Der reguläre Ersthelferlehrgang hat einen anderen Gegenstand: Er vermittelt die persönliche Qualifizierung und ersetzt keine vollständige interne Aufgabenbeschreibung.
Die DGUV erläutert, dass die Vorschrift keine einzelne Form für die Erfassung von Hilfeleistungen festlegt. Ein Meldeblock ist ebenso möglich wie elektronische Datenverarbeitung. Maßgeblich ist die Aufzeichnung des tatsächlichen Ereignisses, nicht das Abheften eines Kursnachweises. Der Betrieb legt sein Verfahren passend zur eigenen Organisation fest. Die darin enthaltenen Angaben bleiben vertraulich. Bei elektronischer Erfassung werden technische Maßnahmen benötigt, damit nur berechtigte Personen darauf zugreifen können.
Verfahren und Zuständigkeit ergänzen die persönliche Qualifizierung.
Ausbildung oder Fortbildung nach dem Bedarf auswählen.
Eine geeignete Form der Hilfeaufzeichnung bestimmen.
Übertragenen Umfang und Befugnisse nachvollziehbar festhalten.
Die mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren wird nach dem Verfahren der eigenen BG oder Unfallkasse geklärt.
Berechtigung und erforderliche Angaben prüfen.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten gesondert berücksichtigen.
Entscheidung
Persönlicher Qualifizierungsbedarf
Entscheidung
Nutzbares vertrauliches Verfahren
Entscheidung
Erkennbarer Umfang und Befugnisse
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Eine organisatorische Aufgabenübertragung ersetzt diese Qualifizierung nicht. Die vorhandene persönliche Ausbildung und anerkannte Vorbildung gehören zur weiteren Schulungsplanung.
Für Aus- und Fortbildung sind jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten vorgesehen. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen kommen hinzu. Ein ausdrücklich vereinbarter Inhouse-Veranstaltungsort führt nicht zu einer allgemeinen Verkürzung des regulären Lehrgangs.
Die regulären Lehrgänge nach DGUV Vorschrift 1 setzen Präsenz und praktische Übungen voraus. Die Teilnehmenden sollen eigene Handlungen erproben können. Eine ausschließlich online vermittelte Information ersetzt diesen regulären Ausbildungsrahmen nicht.
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