Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 92526 Oberviechtach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
16,3 km vom Suchpunkt

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Ein Oberviechtacher Unternehmen kann Ersthelfer in einem gemeinsam vereinbarten Lehrgang qualifizieren lassen. Die Zahl der Teilnehmenden gehört zum regulären Ausbildungsrahmen. Die Information der gesamten Belegschaft über örtliche Hilfeeinrichtungen hat dagegen einen anderen Adressatenkreis. Beides wird bei der betrieblichen Organisation nach seinem eigenen Zweck betrachtet.
Der Oberviechtacher Betrieb bucht eine Ersthelfer-Schulung, die Rechnung soll jedoch an eine zentrale Verwaltung gehen. Teilen Sie der Schule den tatsächlichen Auftraggeber und die gewünschte Rechnungsanschrift eindeutig mit. Diese Angaben müssen nicht mit dem Unterrichtsort identisch sein.
Bei einem Inhouse-Kurs bleibt zusätzlich die genaue Veranstaltungsadresse erforderlich. Benennen Sie auch, ob Ausbildung oder Fortbildung angefragt wird. Fragen zur direkten Gebührenabrechnung werden gesondert anhand der Berechtigung und Trägerbedingungen geklärt. Eine abweichende Rechnungsadresse ist für sich genommen weder eine Kostenübernahme noch eine Änderung des Kursbedarfs.
Die zuständige BG oder Unfallkasse informiert über Voraussetzungen und das eigene Verfahren.
Die konkrete Berechtigung zur Gebührenübernahme prüfen.
Zusätzlich ausdrücklich gewünschten Umfang gesondert vereinbaren.
Unterweisung und Schulung sind miteinander verbunden, aber unterschiedlich ausgerichtet.
Über die örtlichen Hilfeeinrichtungen informieren.
Persönlich geeignet qualifizieren.
Regulären Gruppenrahmen berücksichtigen.
Maßstab
Tatsächliche örtliche Verhältnisse
Maßstab
Bedarf der vorgesehenen Personen
Maßstab
Regulärer Gruppenrahmen
Motivation sowie körperliche und geistige Eignung gehören nach DGUV-Hinweisen zur Auswahl. Eine bestimmte Funktion oder Position im Unternehmen entscheidet diese persönliche Eignung für die Ersthelferaufgabe nicht automatisch.
Betriebsangehörige werden mindestens jährlich über Erste-Hilfe-Einrichtungen und richtiges Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen unterwiesen. Dabei geht es um die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens. Die individuelle Fortbildung ausgewählter Ersthelfer übermittelt diese Informationen nicht von selbst an alle anderen Beschäftigten. Bereiten Sie deshalb die betrieblichen Angaben für den passenden Adressatenkreis vor. Persönliche Qualifizierung und das Wissen der Belegschaft über die örtliche Organisation leisten unterschiedliche Beiträge zur Ersten Hilfe.
Für reguläre Erste-Hilfe-Lehrgänge nennt die DGUV zehn bis fünfzehn Teilnehmende und höchstens zwanzig. Eine gemeinsame Unternehmenszugehörigkeit hebt diese Obergrenze nicht auf. Ein Oberviechtacher Betrieb sollte die tatsächlich vorgesehene Gruppengröße daher bei seiner Anfrage angeben. Die Qualifizierung enthält praktische Beteiligung der Menschen und bleibt innerhalb des dafür beschriebenen Rahmens. Passt die geplante Gruppe nicht dazu, ist die Durchführung ausdrücklich zu besprechen, statt jede Erweiterung eines Standardlehrgangs als selbstverständlich anzusehen.
Für betriebliche Ersthelfer ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Die mindestens jährliche Unterweisung der Betriebsangehörigen hat einen anderen Auftrag. Aus deren Regelmäßigkeit entsteht daher kein allgemeiner jährlicher Fortbildungslehrgang.
Beide regulären Lehrgangsarten enthalten neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Eine ausdrücklich vereinbarte Durchführung im Unternehmen verkürzt diesen regulären Unterrichtsrahmen für die Gruppe nicht.
Diese eigenen Aufwendungen bleiben nach DGUV-Hinweisen beim Unternehmen. Davon werden berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren unterschieden, deren mögliche Übernahme nach dem zuständigen Trägerverfahren geklärt wird. Die weiteren Kostenpositionen gehören deshalb in die betriebliche Planung.
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