Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 97996 Niederstetten sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,6 km vom Suchpunkt

20,7 km vom Suchpunkt

21,0 km vom Suchpunkt

22,1 km vom Suchpunkt

23,7 km vom Suchpunkt

30,5 km vom Suchpunkt

Ein Niederstettener Betrieb kann die Qualifizierung seiner Ersthelfer als gemeinsame Schulung vereinbaren. Für die spätere Organisation sind geschützte Aufzeichnungen tatsächlicher Hilfeleistungen erforderlich. Bei offenen Fragen zur betrieblichen Ersten Hilfe können zudem fachliche Berater einbezogen werden. Der Lehrgang übernimmt diese unterschiedlichen Aufgaben nicht allein durch die Teilnahmebescheinigung.
Sichten Sie im Unternehmen die vorhandenen Ersthelferbescheinigungen und benennen Sie die künftig vorgesehenen Personen. Die Ausbildungsstelle kann damit Ausbildung oder Fortbildung passend besprechen. Prüfen Sie intern, ob die Beschäftigten gemeinsam vollständig am Unterricht teilnehmen können.
Für eine Veranstaltung in Niederstetten nennen Sie Teilnehmerzahl und räumliche Möglichkeiten. Fragen Sie nach den Anforderungen des Anbieters zur Vorbereitung. Die Durchführung im Betrieb wird ausdrücklich vereinbart. Einzelne Plätze in offenen Lehrgängen können ebenfalls infrage kommen. In jedem Fall brauchen die Teilnehmer eine Vertretung ihrer laufenden Aufgaben. Eine Kontaktperson kann bestätigten Ablauf und benötigte Unterlagen weitergeben und anschließend die Bescheinigungen zusammenführen.
Die eigene BG oder Unfallkasse informiert über Berechtigung und notwendige Angaben.
Die Voraussetzungen für die vorgesehenen Teilnehmenden prüfen.
Weitere ausdrücklich gewünschte Leistungen gesondert vereinbaren.
Die DGUV sieht die Dokumentation jeder Erste-Hilfe-Leistung vor, auch wenn es sich um einen kleineren Vorgang handelt. Geeignete Papierlösungen und elektronische Verfahren kommen dafür infrage. Der geschützte Umgang mit den Angaben gehört dazu. Eine Schulungsbescheinigung bezieht sich dagegen auf die absolvierte Qualifizierung und enthält kein späteres Ereignis. Bereiten Sie im Niederstettener Unternehmen deshalb einen Umgang mit diesen Aufzeichnungen vor, der den tatsächlichen Hilfevorgang zuverlässig erfasst und unbefugten Zugriff verhindert.
Art und Menge der Erste-Hilfe-Mittel orientieren sich an den betrieblichen Verhältnissen. Regelmäßige Kontrolle und Ergänzung bei Bedarf gehören zur Versorgung; ein Lehrgang einzelner Personen ersetzt diese organisatorische Aufgabe nicht automatisch.
Qualifizierung und Ereignisse brauchen unterschiedliche Angaben.
Absolvierte Ausbildung nachweisen.
Tatsächliche Hilfe geschützt erfassen.
Offene Fragen zur örtlichen Organisation besprechen.
Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Präventionsdienst des Unfallversicherungsträgers können zur Ersten Hilfe im Unternehmen beraten. Maßgeblich sind dabei die wirklichen Arbeitsverhältnisse und die örtliche Organisation. Die persönliche Qualifizierung einzelner Beschäftigter und die Gestaltung der Hilfeeinrichtungen sind unterschiedliche Gegenstände. Wo fachliche Fragen dazu offenbleiben, kann Beratung die Vorbereitung unterstützen. Auch nach einem gemeinsam vereinbarten Inhouse-Lehrgang bleibt das Unternehmen für seine betriebliche Organisation zuständig, statt aus dem Kursdokument jede weitere Entscheidung abzuleiten.
| Gegenstand | Aussage |
|---|---|
| Teilnahmebescheinigung | Absolvierte Qualifizierung |
| Hilfeaufzeichnung | Tatsächliches Hilfeereignis |
| Fachliche Beratung | Betriebliche Verhältnisse und Organisation |

Die Dokumentation tatsächlicher Erste-Hilfe-Leistungen bleibt mindestens fünf Jahre erhalten und wird vor unbefugtem Zugriff geschützt. Diese Vorgabe bezieht sich auf Hilfeereignisse. Sie ist keine allgemeine Geltungsfrist einer Bescheinigung über absolvierte Ausbildung.
Die reguläre Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Geeignete vorhandene Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen zählen zur Bedarfsermittlung. Eine neue Benennung allein verlangt keine automatische Wiederholung bereits geeigneter Grundausbildung.
Diese Aufwendungen bleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Unternehmen. Davon werden berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren unterschieden, deren mögliche Übernahme nach dem zuständigen Verfahren geklärt wird. Weitere eigene Kostenpositionen gehören deshalb ebenfalls in Ihre betriebliche Planung.
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